Der Schutz des Kindes sollte auch hier an erster Stelle stehen

Quarantänepflicht - Befragung von Menschen mit Hörbehinderung durch das Gesundheitsamt

 

Jeder, der sich während der Corona Pandemie schon einmal in Quarantäne befand, weiss dass es zu täglichen, wiederholten Befragungen des Gesundheitsamtes über das Telefon kommt.

 

Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes informieren sich telefonisch zu Anzahl, Namen, Adressdaten des möglichen Personenkreises der vor der Quarantäneverordnung in unmittelbarem Kontakt mit dem positiv getesteten Menschen standen.

 

Natürlich ist dies notwendig, um eine mögliche Verbreitung der Ansteckung einzudämmen.

Doch ist es sehr schwierig mit einem Menschen telefonisch zu kommunizieren, der eine Hörbehinderung hat, wie komplette Taubheit oder Hörgeschädigung.

 

 

Die notwendigen Fragen könnten gestellt werden und von dem sich in Quarantäne befindlichen Menschen mit Hörbehinderung umgehend und umfassend beantwortet werden. Auch wiederholte Befragungen könnten so abgewickelt werden.

 

Aktuell ist es jedoch leider so, dass hörende Angehörige und Kinder von den Behörden stellvertretend in Anspruch genommen werden.

Im Falle der Kinder - je nachdem in welchem Alter sie sich befinden - ist dies jedoch sehr belastend, da die minderjährigen Kinder so „Erwachsenen-Gesprächen“ ausgesetzt sind und entsprechend mit ihren Aussagen stellvertretend für ihre Eltern in Verantwortung gehen müssen.

Haben Sie sich schon einmal überlegt, wie sich das Kind in diesem Fall fühlt?

 

Natürlich kann das Kind die Notizen seiner Eltern vorlesen, was aber wenn es zu Zwischenfragen kommt? Zu Fragen, die das Kind nicht hinreichend beantworten kann, weil sie privater Natur sind und das Elternteil normalerweise nicht mit dem Kind darüber sprechen würde?

 

Auch Menschen mit Hörbehinderungen haben eine Privatsphäre, welche sie vor ihren Kindern einhalten. Der Schutz des Kindes sollte auch hier an erster Stelle stehen.

Wenn man schon persönlich eine Befragung von Amtswegen mit erlebt hat, ist man auch in den Genuss des eher sehr strengen Tonfalls gekommen, der dort teilweise herrscht.

 

Kindgerecht werden diese persönlichen Fragen nicht gestellt und so kann es sehr befremdlich, einschüchternd für das Kind sein, sich dem teilweise sehr harschem Ton des Amtsmitarbeiters zu stellen. Dies gilt übrigens generell für Befragungen jeder Art.

 

Denken Sie hier auch an Menschen mit Hörbehinderung, die alleine leben, ohne Angehörige, die Dolmetschen könnten. Hier ist es nicht hilfreich wiederholt zu versuchen, die Befragung telefonisch durchzuführen, da es zum einen nicht zu einem Ergebnis führen würde und zum anderen für beide Seiten sehr nervenaufreibend ist.

 

Hier sollte unbedingt eine Lösung gefunden werden und verstärkt auf die ausreichend vorhandenen, alternativen Technologien der heutigen Zeit zurück gegriffen werden.

 

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