09.11.2022 KOORDINIERUNG DER BERLINER REGISTER
 

Online-Austausch: Unsichtbarkeit von „Behinderung“ – Herausforderung für Beratung und Dokumentation

 


Blauer Hintergrund mit dem Text: 22.11.2022, 17:30 Uhr Online-Austausch: Unsichtbarkeit von "Behinderung" Herausforderung für Beratung und Dokumentation

 

Am 22. November 2022 wird von 17:30 bis 19 Uhr ein Online-Austausch unter dem Titel „Unsichtbarkeit von „Behinderung“ – Herausforderung für Beratung und Dokumentation“ stattfinden.

 

Veranstalter*innen sind die Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, chronische Erkrankung aus Berlin, kurz ADB und die Berliner Register.

 

Inhaltlich wird es um die Fragen gehen, was für Diskriminierungsfälle in der Dokumentation und der Beratung ankommen, wie darauf reagiert werden kann und wo es an Zugängen fehlt, damit Menschen ihre Rechte wahrnehmen können.

 

Die Veranstaltung ist als Gespräch mit dem Publikum geplant und wird in Gebärden übersetzt und nicht aufgezeichnet.

 

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an info@berliner-register.de

oder Telefon (0152 0442 5746). Der Link für die Veranstaltung wird kurz vor der Veranstaltung per E-Mail geschickt.

 

 

Organisatorischer Hinweis: Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die Organisationen der extremen Rechten angehören, der Szene der extremen Rechten zuzuordnen sind, oder bereits

in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.


Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IXFachverbände für Menschen mit Behinderung

 

 

Ab dem 1. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist. Vertraute Bezugspersonen können dabei auch professionelle Unterstützer*innen sein, die den Betroffenen gegenüber bereits im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, wie bspw. Mitarbeitende von besonderen Wohnformen oder Diensten der Eingliederungshilfe.

 

Im Zuge der Umsetzung des neuen Anspruchs auf Begleitung durch Mitarbeitende von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe stellen sich aber noch viele Fragen. Zum Beispiel:

  • Welcher Personenkreis ist anspruchsberechtigt?
  • Was müssen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen künftig beachten?
  • Wie wird der Bedarf an Begleitung erfasst?
  • Welche vertraglichen Regelungen braucht es für die Refinanzierung der neuen Leistung?
  • Welche organisatorischen und haftungsrechtlichen Fragen sollten Leistungserbringer im Vorfeld abklären?

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt und eine Handreichung erarbeitet, um Leistungsberechtigte und ihre Vertreter*innen sowie Leistungserbringer und Leistungsträger bei der Umsetzung des neuen Anspruchs zu unterstützen.

 

Die Handreichung gibt den derzeitigen Diskussionsstand der Fachverbände für Menschen mit Behinderung wieder und zeigt Probleme und Lösungsmöglichkeiten auf.

 

Sie ist nicht mit den Leistungsträgern konsentiert. Insofern ist es durchaus möglich, dass diese zu den jeweiligen Problempunkten andere Auffassungen vertreten.

 

 

 

Dokument (PDF) können Sie hier herunterladen!



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