Aktionstag am 5. Mai 2022 in Heidenheim

 

 

Programm für Aktionstag am Donnerstag, den 5. Mai 2022:

                              

                       „Tag der Menschen mit Handicap“

 

Thema:

Barrierefreiheit

…  und Unterstützung des Ziels des „Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“.

Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel!

„Gemeinsamer Einsatz für Gleichberechtigung macht stark“ – das ist das Ziel des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

 

 

Mit einer Kulturveranstaltung in der Fußgängerzone wollen wir Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung „auf gleicher Augenhöhe“ schaffen, um Vorurteile und Barrierefreiheit zu überwinden.

 

Programm:

Wir wollen Sie durch Informationen mit Plakaten, Broschüren und Flyern für das Thema Inklusion und Barrierefreiheit sensibilisieren.

Außerdem sind verschiedene unterhaltsame Aktionen geplant – ein buntes Programm für alle, ob jung oder alt, ob mit oder ohne Beeinträchtigung.

 

Ort

89518 Heidenheim an der Brenz , Gebäude Ecke am Bahnhofplatz 4, Zentrum für Hörbehinderte

 

Datum

05.05.2022

 

Uhrzeit

14.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr

 

 

 

2022 ist es so weit.

 

Zum 30. Mal finden rund um den 5. Mai bundesweit Aktionen zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt.

 

30 Jahre und nur ein bisschen weiter?

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und neue nationale Gesetze und Richtlinien traten in Kraft.

 

Einiges hat sich entwickelt, bei anderen Themen gibt es noch viel zu tun.

Eines davon ist die fehlende Barrierefreiheit in vielen Bereichen.

 

Darauf möchte die Aktion Mensch gemeinsam mit vielen Verbänden, Organisationen und Initiativen 2022 aufmerksam machen – hoffentlich auch wieder mit echter Begegnung vor Ort

 

Machen Sie mit!

 

 

Was ist an der Aktion besonders?

Dieser Aktionstag (Vorfeldaktion) wird gemeinsam von verschiedenen Akteuren durchgeführt, deren gemeinsame Ziele Inklusion, Barrierefreiheit, Sensibilisierung, Abbau von Vorurteilen und Barrieren in den Köpfen der Menschen und Begegnung auf Augenhöhe sind.

 


 

Einladung zum Sonntagstreff

Запрошення на недільну зустріч

 

 

Da am Sonntag schönes Wetter vorausgesagt ist, wollen wir uns am Sonntag, 22.05.2022  zu einem gemeinsamen Nachmittag am Lieblingsplatz im Brenzpark treffen.


Оскільки на неділю прогнозується гарна погода, ми хочемо зустрітися в неділю, 22 травня 2022 року, провести разом після обіду в нашому улюбленому місці в Brenzpark.

 

Die Einladung geht an alle Gehörlosen und Interessierte zum Treffen und Unterhalten.

Усім глухим та зацікавленим людям запрошують зустрітися та поспілкуватися.

 

Außerdem möchten wir eine aus der Ukraine geflüchtete gehörlose Familie vorstellen.

 

Також хочемо представити сім’ю глухих, яка втекла з України.

 

Die Familie kann neue Menschen kennenlernen, sich austauschen und als „Neuankömmling“  Tipps und Hilfe bekommen.

 

Сім'я може познайомитися з новими людьми, обмінятися ідеями і, як «новачок», отримати поради та допомогу.

 

 

Ihr Vorstand

Initiative Schlüssel für Alle e.V.

 

 


Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise als soziale Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger zu erstatten

 

Ausgabejahr 2022
Nummer 20
Datum 20.05.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

Behinderte Menschen können Eingliederungshilfeleistungen für solche Kosten erhalten, die entstehen, weil sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind.

Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden (B 8 SO 13/20 R).

Der auf einen Rollstuhl angewiesene, behinderte Kläger beschäftigt zu seiner Pflege rund um die Uhr drei Assistenten.

Er unternahm im Juli 2016 eine 7-tägige Schiffsreise auf der Nordsee mit zwei Landausflügen.

Einen seiner Assistenten nahm er zur Sicherstellung seiner Pflege auf die Reise mit.

Seine eigenen Reisekosten trug der Kläger selbst.

Er machte gegenüber dem beklagten Sozialhilfeträger die Übernahme der Reisekosten für den Assistenten geltend, was dieser wie auch das Sozialgericht und das Landessozialgericht ablehnten.

Der 8. Senat hat das Urteil des Landessozialgerichts aufgehoben und die Sache an dieses Gericht zurückverwiesen, weil Feststellungen zur abschließenden Entscheidung fehlten.

Der Senat wies jedoch darauf hin, dass Urlaubsreisen als Form der Freizeitgestaltung ein legitimes soziales Teilhabebedürfnis darstellen.

Einen Anspruch gegen den Sozialhilfeträger löst jedoch nicht schon das bei dem behinderten Menschen selbst bestehende Urlaubsbedürfnis aus, weil dieses bei nicht behinderten wie behinderten Menschen in gleicher Weise entsteht.

Kosten für den eigenen Urlaub sind deshalb grundsätzlich nicht als Leistung der Eingliederungshilfe zu übernehmen.

Anders kann es bei behinderungsbedingten Mehrkosten wie den Reisekosten einer notwendigen Begleitperson liegen.

Denn mit diesen Kosten ist der behinderte Mensch allein aufgrund seiner Behinderung konfrontiert.

Sie sind als Teilhabeleistung zu übernehmen, wenn sie vor dem Hintergrund der angemessenen Wünsche des behinderten Menschen notwendig sind.

Der Wunsch eines behinderten Menschen, sich jährlich einmal auf eine einwöchige Urlaubsreise zu begeben, ist im Grundsatz als angemessen anzusehen.

Dem Senat fehlten jedoch insbesondere Feststellungen dazu, ob dem Kläger die Buchung einer anderen, im Wesentlichen gleichartigen Reise möglich gewesen wäre, die geringere oder keine behinderungsbedingten Mehrkosten ausgelöst hätte.

 


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