Gibt es gesundheitliche Ausnahmen und Ausnahmen für Menschen mit Behinderung?

 

Wenn aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden kann, entfällt die Maskenpflicht.

 

Sofern dies nicht offensichtlich ist, ist für spätere Kontrollen ein Nachweis erforderlich.

Dies kann beispielsweise durch eine ärztliche Bestätigung erfolgen.

 

Auch für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Masken auf- oder absetzen können, besteht keine Maskenpflicht.

 

Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache in der Kommunikation angewiesen sind sowie deren Begleitpersonen müssen keine Maske tragen.


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