Informationen zum Coronavirus

 

Stand: 3. März 2020

 

Ausgehend von der chinesischen Stadt Wuhan breitet sich das neuartige Coronavirus 2019-nCoV weiter aus. Die Zahl der bestätigten Infektionen steigt insbesondere in China weiter an. Um eine Weiterverbreitung in Deutschland zu verhindern, ist es wichtig, Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

 

Bestätigte Corona-Fälle in Baden-Württemberg als grafische Karte

 

30 bestätigte Corona-Fälle in Baden-Württemberg (Stand: 3. März 2020, 16:00 Uhr)

 

Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich das Ministerium für Soziales und Integration auf die Bewertung des Robert Koch-Institutes. Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt. In Baden-Württemberg wurde – wie in weiteren deutschen Bundesländern auch – bei einigen Reiserückkehrern vorsorglich eine Diagnostik veranlasst. Bisher gibt es in Baden-Württemberg 30 bestätigte Fälle mit positivem Testergebnis.

Unabhängig davon hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.

 

Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

 

Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Personen, die sich in Risikogebieten (Liste auf Website des Robert Koch-Instituts) aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten einen Arzt aufsuchen. Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt in einem Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf. Aus Vorsichtsgründen sollten Erkrankte die Kontakte zu Mitmenschen so weit wie möglich einschränken.

 

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln,

  • vermeiden Sie unnötige Kontakte,
  • bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause,
  • halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen (Husten- und Niesetiquette),
  • waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund (Händehygiene),
  • suchen Sie nach telefonischer Anmeldung, unter Hinweis auf Ihre Reise, einen Arzt auf.

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln,

  • vermeiden Sie unnötige Kontakte,
  • bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause,
  • halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen (Husten- und Niesetiquette),
  • waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund (Händehygiene),
  • suchen Sie nach telefonischer Anmeldung, unter Hinweis auf Ihre Reise, einen Arzt auf. 

 

Weitere Videos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

siehe www.bzga.de

 

Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz

 

Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet.

Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.

Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.

Sollte ein bestätigter Fall in Baden-Württemberg auftreten, ergreifen die Gesundheitsämter auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes alle notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise

  • die Isolierung betroffener Patienten,
  • die Erfassung und Untersuchung von Kontaktpersonen und
  • die Absonderung ansteckungsverdächtiger Kontaktpersonen zum Beispiel durch häusliche Beobachtung.

 


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