Mit Hörbehinderung selbstbestimmt leben!

 

Ein selbstbestimmtes, von eigenen Bedürfnissen getragenes Leben ist Ziel jedes Menschen.

Hörbehinderte Menschen sind da keine Ausnahme.

 

Gerade für sie ist der Entwurf eines selbstbestimmten Lebens Ausdruck eines veränderten Selbstverständnisses. Und er ist zugleich der Kampf gegen kommunikative Barrieren, Diskriminierung und Ausgrenzung.

 

"Selbstbestimmt leben" - nichtbehinderte Menschen denken über diesen Begriff im Alltag kaum nach. Für sie ist es "normal", mit allen Sinnen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.

 

"Selbstbestimmt leben" umschreibt eine Lebenshaltung und ist darüber hinaus Kennzeichen einer sozialen Bewegung mit folgenden Prinzipien:

 

- Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben und Handeln, aber auch

 

- Verantwortung übernehmen für das Leben und Handeln in einer Gemeinschaft.

 

- Die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Gleichberechtigung durch selbstverständliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Erwerbsleben.

 

Jeder Hörbehinderte, ob groß oder klein, ob jung oder alt, ob Frau oder Mann, ob mit oder ohne Behinderung hat den gleichen Wert und ein Recht auf Wahlmöglichkeiten bei Fragen und Entscheidungen, die unser Leben berühren.

 

 

Selbstbestimmt leben!

 

Ein selbstbestimmtes Leben steht für die gesellschaftliche Teilhabe hörbehinderter Menschen im Sinne autonomer Wahlmöglichkeiten in allen Lebensbereichen.

 

Konkret bedeutet dies zu wohnen, zu lieben, zu arbeiten, zu verstehen, barrierefrei zu leben, zu kommunizieren, wie alle anderen Menschen ohne Behinderung auch.

 

Beispiele dafür sind:

 

- Barrierefreie Umwelt

- Finanzierbare Wohnungen

- Einbeziehende Bildung

- Technische Hilfen

- Zugängliche Kommunikationsmittel

- Gesundheitsversorgung

- Gebärdendolmetscherinnen oder

- Kommunikationshelferinnen

- Persönliche Assistenz


 Aktuelles

Aktueller Titel: Budgets Schlüssel für selbstbestimmtes Leben

Budgets Schlüssel für selbstbestimmtes Leben

 
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Verena BenteleBerlin (kobinet) Persönliche Budgets sind Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben. Eine Fachkonferenz zeigt heute in Berlin gelungene Beispiele für Teilhabe. Doch immer noch wissen zu wenige Menschen mit Behinderungen und zu wenige Angestellte in den Sozialämtern, welche Möglichkeiten das bietet, meint die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele in einer Pressemitteilung. Und längst nicht alle Kostenträger bewilligen das persönliche Budget.

Er war ein Kind ohne Einschränkungen - bis eine Impfung alles veränderte im Leben von Carsten Trimpop. Die Folge war, dass lange Zeit immer andere über das Leben des jungen Mannes mit Behinderung bestimmten. Nach der Förderschule ging es für ihn in die Werkstatt für behinderte Menschen, mangels anderer Möglichkeiten zog er dann in eine Wohnstätte. Den grundlegenden Richtungswechsel brachte für Trimpop erst sein persönliches Budget. Mit dieser Form der Unterstützung konnte der Mitvierziger selbst bestimmen, wo und mit wem erwohnt. Seine Arbeitsassistenz ermöglicht ihm, rund um die Uhr sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Carsten Trimpop ist heute Inklusionsbotschafter und bestes Beispiel dafür, wie selbstbestimmte Teilhabe, ein Leben mitten in der Gesellschaft aussieht.

„Selbst bestimmen mit Persönlichen Budgets" lautete der Titel der Fachkonferenz, die heute im Bundestag veranstaltet wurde. Der Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, und des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten, Matthias Rösch, folgten Bundestagsabgeordnete und die behindertenpolitischen Sprecher der Fraktionen. Sie kamen mit Menschen zusammen, die bereits vom persönlichen Budget profitieren.

Verena Bentele forderte mit Nachdruck, dass Menschen mit Behinderungen gute und kostenfreie Unterstützung bei der Beantragung und Verwaltung ihres Budgets bekommen. "Das kommende Bundesteilhabegesetz bietet eine Chance, die Wunsch- und Wahlrechte für Menschen mit Behinderung zu stärken. Auch und gerade dadurch, dass Persönliche Budgets besser erklärt und leichter genutzt werden können. Sie sollen zukünftig nicht die Ausnahme, sondern die Regel darstellen und damit zu Regelleistungen werden“, so die Beauftragte.

Der rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretär David Langner erklärte: "Unsere Politik für Menschen mit Behinderungen ist getragen von drei Leitgedanken: Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung. Rheinland-Pfalz hat bereits im Jahr 1998 das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen modellhaft eingeführt, um Selbstständigkeit, Teilhabe und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen mit passgenauen und individuellen Maßnahmen zu fördern. Genau wie bei unserer damaligen Pionierarbeit brauchen wir auch heute mutige Protagonisten, um das neue Bundesteilhabegesetz zu einem echten „Teilhabe“-Gesetz werden zu lassen. Die heutige Fachkonferenz gibt hierfür einen wichtigen Impuls."

Das bestätigte auch Matthias Rösch: „In Rheinland-Pfalz gibt es eine gute Tradition persönlicher Budgets als Alternative zu Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Mit dem Bundesteilhabegesetz erwarte ich eine Stärkung persönlicher Budgets, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen voran zu bringen.“

 

kobinet.de (05.11.2015)

 


Kommunikation Hörbehinderter verbessern

 

Vor 25 Jahren beschloss das Europaparlament am 17. Juni 1988, die jeweilige nationale Gebärdensprache in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft als vollwertige Sprache anzuerkennen.

 

In Deutschland gilt die Gebärdensprache seit elf Jahren als offizielle Sprache. Für die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Michalk bedarf es darüber hinaus vieler weiterer Initiativen damit gehörlose Menschen gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderung zusammen leben und arbeiten können.

 

 

"Sprache stiftet kulturelle Identität und verbindet die Menschen.

 

So ist auch die Gebärdensprache elementar für die gesellschaftliche Teilhabe der rund 200.000 gehörlosen Menschen in Deutschland.

 

Gehörlose Menschen sind weitgehend auf Assistenz angewiesen, um selbstständig ihre Angelegenheiten regeln zu können.

 

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahr 2002 haben Menschen mit Hörbehinderung und ihre Verbände einen wichtigen Meilenstein erreicht.

 

Seitdem ist die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache und Kommunikationsform anerkannt.

 

Wer eine Hör- oder Sprachbehinderung hat, hat ein Anrecht auf Kommunikationshilfe wie etwa Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher.

 

Doch die Erfahrungen der Betroffenen zeigen, dass Gesetz und Praxis vielerorts bis heute auseinanderklaffen.

 

Deshalb möchten wir die Betroffenen ermutigen, Kommunikationshelfer in Anspruch zu nehmen", erklärte Maria Michalk.

 

 

In ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention habe sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, alle öffentlich zugänglichen Informations- und Kommunikationssysteme barrierefrei zu gestalten.

 

Die Verabschiedung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die Übersetzungen in Gebärdensprache für Internetseiten des Bundes vorsieht, war ein wichtiger Schritt.

 

"Viele weitere Initiativen sind nötig, insbesondere auch für den Zugang zu Bildungseinrichtungen. Dann können gehörlose Menschen in Zukunft gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderung leben und arbeiten", so Maria Michalk.

 


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