UN-Konvention

Die UNO

Die UNO ist ein Zusammenschluss von 192 Ländern der ganzen Welt. Das sind fast alle Länder, die es gibt.

Die UNO heißt auch „Vereinte Nationen“. „Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da, dass alle Länder die Menschenrechte einhalten. Sie kümmert sich auch darum, dass auf der Welt Frieden herrscht. Wenn trotzdem irgendwo Krieg ist, schützt die UNO die Menschen in diesen Ländern. Die UNO passt auch darauf auf, dass die Gesetze eingehalten werden, die für alle Länder der Welt gelten. Diese Gesetze heißen Völkerrecht.

Die UNO ist 1945 von 51 Ländern gegründet worden. Die anderen Länder sind später beigetreten.

Deutschland ist seit 1973 Mitglied bei der UNO. Österreich ist seit 1955 Mitglied bei der UNO. Die Schweiz ist seit 2002 Mitglied bei der UNO. Liechtenstein ist seit 1990 Mitglied bei der UNO.

Bei der Gründung der UNO haben diese 51 Länder einen Vertrag unterschrieben, an den sich alle Mitglieder halten sollen. Dieser Vertrag heißt „UNO Charta“. In diesem Vertrag steht zum Beispiel, welche Ziele die UNO hat und wie sie diese Ziele erreichen will.

Die UNO besteht aus mehreren Abteilungen. Dazu gehören zum Beispiel: die Generalversammlung, der Sicherheitsrat oder das Sekretariat.

Der Generalsekretär vertritt die UNO nach außen. Er wird für 5 Jahre gewählt.

Die Länder die bei der UNO sind haben auch einen Vertrag gemacht, bei dem es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht.

In dem Vertrag steht, dass die Menschenrechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen geschützt und eingehalten werden müssen. Dieser Vertrag heißt UNO Konvention für Menschen mit Behinderungen.

 

UN-Konvention (Einleitung)

 

Artikel 1 - Zweck

 


Allgemeine Begriffe

Artikel 1: Zweck

Menschen mit Behinderungen sind Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Störungen und Menschen mit Sinnesbehinderungen. Wenn es Barrieren gibt, können diese Menschen nicht ohne Probleme am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen.

Der Zweck dieser Konvention ist es, dass man die Menschenrechte und Freiheiten für Menschen mit Behinderungen fördert, schützt und sicher macht. Der Zweck ist auch, dass man auf Barrierefreiheit achtet.

Allgemeine Begriffe

Artikel 2: Wichtige Wörter

Kommunikation

Es ist wichtig, dass Informationen für alle Menschen da sind. Dafür muss man einiges beachten.

Man soll zum Beispiel Texte in leichte Sprache übersetzen, damit man sie gut lesen und verstehen kann. Für Menschen mit Sehbehinderungen muss es Informationen in Blindenschrift oder in gesprochener Sprache geben. Es ist auch wichtig, dass Information am Computer barrierefrei gemacht wird.

Sprache

Unter Sprache versteht man gesprochene Sprache aber auch Sprache, die man nicht laut ausspricht, wie zum Beispiel Gebärdensprache.

Diskriminierung wegen einer Behinderung

Ein Mensch mit Behinderung muss die gleichen Möglichkeiten und Rechte haben, wie alle anderen Menschen. Wenn das nicht so ist, ist das eine Diskriminierung.

Angemessene Vorkehrungen

Manchmal brauchen Menschen mit Behinderung Änderungen oder Anpassungen, weil sie sonst nicht die gleichen Möglichkeiten haben wie andere Menschen. Zum Beispiel müssen manchmal Häuser umgebaut werden, weil Rollstuhlfahrer sonst nicht hinein können.

Diese Änderungen oder Anpassungen muss man machen, wenn es nicht zu teuer oder zu aufwändig ist.

Allgemeine Form

Güter und Dienstleistungen sollen so gemacht sein, dass so viele Menschen wie möglich etwas davon haben.

Allgemeine Begriffe

Artikel 3: Allgemeine Regeln

Es geht bei dieser Konvention, die die UNO gemacht hat, um die Rechte und die Freiheiten von Menschen mit Behinderungen.

Es geht darum, dass Menschen mit Behinderungen bei allen Bereichen des Lebens mitmachen können. Man muss alle Menschen respektieren und alle müssen die gleichen Chancen haben.

Es geht bei dieser Konvention auch um Barrierefreiheit und um die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und Kindern.

Allgemeine Begriffe

Artikel 4: Allgemeine Pflichten

Alle Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, haben Pflichten, die sie einhalten müssen.

  • Sie müssen dafür sorgen, dass die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen sicher sind.
  • Dafür müssen sie Gesetze machen und diese Gesetze müssen die Menschen in diesen Ländern auch einhalten.
  • Wenn manche Menschen oder Firmen oder Organisationen in einem Land die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis jetzt nicht eingehalten haben, muss die Regierung dafür sorgen, dass sie das jetzt tun.
  • Die Länder sollen sich auch darum kümmern, dass Güter und Dienstleistungen so gemacht sind, dass alle Menschen wie möglich etwas davon haben.
  • Die Länder sollen auch unterstützen, wenn neue Hilfsmittel entwickelt werden, die Menschen mit Behinderungen besser helfen. Es ist auch wichtig, dass diese Hilfsmittel den Menschen mit Behinderungen nicht zu viel kosten.
  • Menschen mit Behinderungen brauchen oft jemanden, der ihnen im täglichen Leben hilft. Jedes Land soll sich darum kümmern, das es genug Assistenz oder Pflege gibt und das es dafür eine gute Ausbildung gibt.
  • Wenn ein Land neue Gesetze macht, die für Menschen mit Behinderungen sind, sollen Menschen mit Behinderungen mitreden dürfen, weil sie am Besten wissen, was sie brauchen.
  • Wenn es in einem Land schon gute Gesetze für Menschen mit Behinderungen gibt, bleiben die auch bestehen.
  • Diese Pflichten gelten für alle Teile eines Landes.

Allgemeine Begriffe

Artikel 5: Gleichberechtigung und Verbot von Diskriminierung

Die Gesetze sind für alle Menschen gleich. Die Gesetze müssen für alle Menschen da sein und niemand darf schlechter behandelt werden.

Niemand darf wegen einer Behinderung weniger Schutz haben als andere Menschen. Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.

Es ist keine Diskriminierung für andere, wenn ein Mensch mit Behinderungen besondere Hilfe bekommt, damit er gleichberechtigt ist.

Allgemeine Begriffe

Artikel 6: Frauen mit Behinderung

Frauen und Mädchen mit Behinderung werden oft mehrfach diskriminiert, weil sie weiblich sind und eine Behinderung haben. Alle Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, müssen dafür sorgen, dass die Frauen und Mädchen gleich behandelt werden und alle Rechte und Freiheiten haben.

Allgemeine Begriffe

Artikel 7: Kinder mit Behinderungen

Kinder mit Behinderungen haben die gleichen Freiheiten und Menschenrechte wie Kinder ohne Behinderungen.

Wenn ein Land Maßnahmen für Kinder macht, muss es genau darauf achtgeben, dass die auch wirklich gut für die Kinder sind.

Kinder mit Behinderungen dürfen ihre Meinung zu solchen Maßnahmen sagen und was sie anders machen würden. Die Kinder bekommen Hilfe, damit sie dieses Recht auch ausüben können.

Allgemeine Begriffe

Artikel 8: Aufmerksamkeit für Menschen mit Behinderungen

Es ist wichtig, dass alle Menschen wissen, welche Rechte und Freiheiten Menschen mit Behinderungen haben. Niemand darf einen Menschen mit Behinderungen diskriminieren oder schlecht behandeln, auch nicht wegen des Geschlechts oder des Alters.

Alle Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, sollen alles tun, damit es keine Diskriminierung gibt. Sie sollen darauf achten, dass das in allen Bereichen so ist, auch in den Familien.

Leider behandeln manche Leute Menschen mit Behinderungen schlecht oder glauben, sie sind weniger wertvoll als Menschen ohne Behinderungen. Das ist oft deswegen so, weil sie keine Menschen mit Behinderungen kennen.

Deswegen sollen alle Länder dafür sorgen, dass die Leute darauf aufmerksam werden, welche Fähigkeiten Menschen mit Behinderungen haben und was sie alles leisten können.

Dafür sollen sie sinnvolle Aktionen machen. So kann man die Menschen dazu bringen, dass sie die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser einhalten und freundlicher zu ihnen sind und erkennen, was Menschen mit Behinderung alles schaffen können.

Die Menschen sollen schon als Kinder in der Schule lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleich sind wie alle anderen Menschen.

Es sollen auch alle Medien Menschen mit Behinderung so zeigen wie sie sind. Medien sind zum Beispiel Fernsehen oder Zeitungen. Es soll gezeigt werden, wie wichtig und wertvoll Menschen mit Behinderungen sind.

Allgemeine Begriffe

Artikel 9: Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen Möglichkeiten im Leben haben, wie Menschen ohne Behinderungen. Oft gibt es aber Hindernisse. Diese Hindernisse müssen beseitigt werden.

Rollstuhlfahrer brauchen zum Beispiel eine Rampe, wenn sie in öffentliche Gebäude wollen. Das sind Gebäude, die für alle Menschen da sind, zum Beispiel eine Schule oder ein Krankenhaus.

Auch Informationen sind für manche Menschen mit Behinderungen schwer zugänglich. Für blinde oder taube Menschen muss man zum Beispiel eine Internetseite barrierefrei machen. Dazu muss man zum Beispiel eine Internetseite so machen, dass der Text vorgelesen wird oder ein Video mit Gebärdensprache dabei ist.

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind müssen sich darum kümmern, dass alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind.

Es sollen sich auch viele Leute mit Barrierefreiheit auskennen und wissen, was man dafür tun muss. Dafür soll es Schulungen geben.

Öffentliche Gebäude haben oft Beschriftungen oder Hinweisschilder damit man überall hinfindet. Diese Beschriftungen soll es auch in leicht lesbarer Form geben. Für blinde Menschen soll es diese Schilder auch in Blindenschrift geben.

Es soll auch jemand da sein, der Gebärdensprache übersetzen kann. So können sich auch Menschen, die Probleme mit dem Hören haben, gut zurecht finden. Und es sollen Menschen da sein, die Hinweise vorlesen oder jemanden im Gebäude herumführen.

Es soll auch der Zugang zu Computern und dem Internet leicht gemacht werden. Die Länder sollen auch darauf schauen, dass zum Beispiel Computer für Menschen mit Behinderung nicht zu teuer sind.

Rechte und Gesetze

Artikel 10: Recht auf Leben

Jeder Mensch hat das Recht auf sein Leben. Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, schauen darauf, dass das auch bei Menschen mit Behinderungen beachtet wird.

Rechte und Gesetze

Artikel 11: Gefahren und Notlagen

Alle Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen geschützt werden, wenn sie in Gefahr sind. Das gilt auch für Kriege oder Naturkatastrophen. Naturkatastrophen sind zum Beispiel Überschwemmungen oder sehr starke Stürme.

Rechte und Gesetze

Artikel 12: Gleiches Recht

Alle Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, sind sich einig, dass Menschen mit Behinderungen immer und überall die gleichen Rechte haben und ausüben können wie Menschen ohne Behinderungen. Sie sollen dabei unterstützt werden, wenn das notwendig ist.

Es soll sicher gemacht werden, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgenutzt werden und dass sie niemand betrügt. Dabei achtet man darauf, dass nur das geschieht, was die Menschen mit Behinderungen wollen. Das soll regelmäßig überprüft werden.

Es muss auch darauf geschaut werden, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie alle anderen Menschen haben, dass sie etwas besitzen dürfen und dass sie ihr Geld alleine verwalten können. Sie dürfen auch etwas erben und auf der Bank einen Kredit bekommen. Das heißt, dass sie sich Geld ausleihen dürfen.

Es darf auch niemand ohne einen Grund Menschen mit Behinderungen das Eigentum wegnehmen.

Rechte und Gesetze

Artikel 13: Zugang zu Gerichten

Menschen mit Behinderungen müssen an Gerichtsverfahren teilnehmen dürfen. Sie müssen auch als Zeuginnen und Zeugen vor Gericht sprechen dürfen. Dabei werden sie unterstützt.

Damit das gut funktioniert, sollen die Leute, die bei Gericht arbeiten und auch Polizistinnen und Polizisten eigene Schulungen bekommen.

Rechte und Gesetze

Artikel 14: Freiheit und Sicherheit

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Freiheit und Sicherheit haben wie alle anderen Menschen.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ohne Grund eingesperrt werden, nur weil sie eine Behinderung haben.

Wenn Menschen mit Behinderungen eingesperrt werden, weil sie etwas angestellt haben, haben sie das Recht, dass sie nach den Menschenrechten behandelt werden.

Rechte und Gesetze

Artikel 15: Schutz vor grausamer Behandlung

Kein Mensch darf grausam und unmenschlich behandelt oder bestraft werden. Vor allem darf niemand gegen seinen Willen für medizinische oder wissenschaftliche Versuche verwendet werden.

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, müssen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen nicht grausam und unmenschlich behandelt oder bestraft werden.

Rechte und Gesetze

Artikel 16: Schutz vor Gewalt

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, müssen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen innerhalb und außerhalb ihrer Wohnung geschützt werden. Es darf keine Gewalt und keine Ausbeutung gegen sie geben.

Jede Form von Gewalt muss verhindert werden. Menschen mit Behinderungen müssen Hilfe und Unterstützung bekommen. Auch ihre Familien und ihre Assistenz bekommen Hilfe und Unterstützung. Diese Hilfe muss immer genau passen. Zum Beispiel muss diese Hilfe dem Geschlecht oder dem Alter der Person entsprechen.

Alle betroffenen Menschen müssen auch Informationen bekommen, wie sie sich schützen können und wo sie Hilfe bekommen.

Alle Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen überwacht werden, damit dort keine Gewalt passiert.

Wenn doch einmal jemand Opfer von Gewalt wird und unter körperlichem oder seelischem Schaden leidet, müssen die Länder dafür sorgen, dass es diesem Menschen nachher wieder besser geht. Das muss an einem Ort geschehen, an dem man sich wohlfühlt und der zum Geschlecht und zum Alter passt.

Es muss auch Gesetze geben, damit Leute, die einem Menschen mit Behinderungen etwas getan haben bestraft werden. Es muss auch eigene Gesetze für Frauen und Kinder geben.

Rechte und Gesetze

Artikel 17: Schutz vor Verletzungen

So wie alle anderen Menschen haben auch Menschen mit Behinderungen das Recht, dass sie niemand körperlich oder auch seelisch verletzt.

Rechte und Gesetze

Artikel 18: Wohnort und Staatsbürgerschaft

Menschen mit Behinderungen dürfen, so wie alle anderen Menschen, wohnen wo sie wollen.

Sie haben das Recht, eine Staatsbürgerschaft zu bekommen und die Staatsbürgerschaft auch zu wechseln. Niemand darf einem Menschen mit Behinderungen die Staatsbürgerschaft wegnehmen, nur weil er eine Behinderung hat.

Menschen mit Behinderungen müssen so wie alle anderen Menschen auch Dokumente bekommen, mit denen sie beweisen können, dass sie Staatsbürger von einem Land sind. So ein Dokument ist zum Beispiel ein Reisepass.

Menschen mit Behinderungen dürfen jedes Land verlassen, auch ihr eigenes, wann immer sie wollen.

Menschen mit Behinderungen dürfen auch wieder zurück in ihr Land einreisen, wenn sie im Ausland waren. Man darf ihnen die Einreise nicht verbieten nur weil sie eine Behinderung haben.

Kinder mit Behinderungen müssen gleich nach der Geburt in ein Verzeichnis eingetragen werden. Sie haben das Recht auf eine Staatsbürgerschaft und das Recht ihre Eltern kennen zu lernen. Die Eltern sollen diese Kinder auch betreuen wenn das möglich ist.

Unabhängiges Leben

Artikel 19: Unabhängiges Leben

Menschen mit Behinderungen haben gleich wie alle anderen Menschen das Recht, dass sie sich aussuchen können, wie sie in der Gesellschaft leben wollen.

Zum Beispiel dürfen sie sich aussuchen, wo sie leben und mit wem sie leben. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen werden, in bestimmten Wohnungen oder Einrichtungen zu wohnen.

Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu Unterstützungen und Hilfe haben. Dazu gehört auch eine persönliche Assistenz, die dabei hilft, dass man am allgemeinen Leben teilnehmen kann und nicht ganz alleine ist.

Die Dienstleistungen und Einrichtungen, die es in einer Gemeinde gibt und die für alle Menschen da sind, müssen auch für Menschen mit Behinderungen da sein.

Unabhängiges Leben

Artikel 20: Persönliche Bewegungsfreiheit

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, müssen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen sich möglichst frei bewegen und überall hin können. Zum Beispiel sorgen sie dafür, dass die Kosten für Hilfsmittel nicht zu hoch sind.

Sie schauen auch, dass Menschen mit Behinderungen immer neue und gute Hilfsmittel haben, die nicht zu viel kosten. Zum Beispiel einen Rollstuhl. Es soll auch genug Personen geben, die Menschen mit Behinderungen unterstützen. Zum Beispiel persönliche Assistenz oder Arbeitsassistenz. Und es soll auch Unterstützung durch Tiere geben, zum Beispiel Blindenführhunde.

Es soll auch Schulungen geben für Menschen mit Behinderungen und für Personen, die diesen Menschen helfen. Diese Schulungen sollen helfen, dass sich Menschen mit Behinderungen leichter und besser bewegen können.

Die Firmen, die Hilfsmittel herstellen, sollen möglichst gut arbeiten. Nur dann können sie gute Hilfsmittel herstellen.

 

Unabhängiges Leben

Artikel 21: Recht auf freie Meinung und Informationen

Menschen mit Behinderungen haben, wie allen anderen Menschen, das Recht auf eine freie und eigene Meinung. Sie haben auch das Recht auf Informationen. Das ist wichtig, weil man über eine Sache Bescheid wissen muss, wenn man eine Meinung dazu haben will.

Menschen mit Behinderungen müssen diese Informationen gleich schnell wie alle anderen Menschen bekommen und nicht erst später. Es muss auch möglich sein, dass sie diese Informationen lesen und verstehen können. Wenn sie dazu bestimmte Hilfsmittel brauchen, müssen sie die auch bekommen.

Wenn Menschen mit Behinderungen auf ein Amt gehen, müssen sie sich dort auf die Art, die sie brauchen informieren können. Zum Beispiel mit Gebärdensprache oder durch Informationen in Blindenschrift.

Wenn jemand Dienstleistungen und Informationen anbietet, soll er das so machen, dass man die Informationen barrierefrei bekommen kann.

Auch Medien, also zum Beispiel Zeitungen, Fernsehen oder Internet-Informationen sollen ihre Informationen barrierefrei machen.

Es soll auch unterstützt werden, dass mehr Menschen die Gebärdensprache können.

 

Unabhängiges Leben

Artikel 22: Das Privatleben

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ihr Privatleben, egal ob sie in einer eigenen Wohnung wohnen oder in einer Einrichtung. Niemand darf sich einmischen.

Es darf auch niemand die Post durchsuchen oder ohne Erlaubnis die E-Mails anschauen.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, dass ihr Privatleben geschützt wird.

Die Länder, die bei der Konvention dabei sind, dürfen auch keine Informationen über Menschen mit Behinderungen oder ihre Gesundheit weitergeben, wenn diese das nicht wollen.

 

Unabhängiges Leben

Artikel 23: Recht auf Familie

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte auf Familie, Kinder oder Partnerschaft wie alle anderen Menschen.

Wenn sie alt genug sind, und beide Menschen das wollen, dürfen sie heiraten und auch Kinder bekommen.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selber zu entscheiden, wie viele Kinder sie wollen und wann sie die Kinder bekommen wollen.

Sie haben das Recht, dass man sie im richtigen Alter über Sexualität und Familienplanung aufklärt. Sie müssen auch genug Geld bekommen, dass sie eine Familie haben können.

Die Länder helfen den Menschen mit Behinderungen wenn sie Kinder bekommen und unterstützen sie dabei. Die Länder achten auch darauf, dass die Rechte und Pflichten für die Kinder eingehalten werden.

Kinder mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte auf eine Familie haben, wie alle anderen Kinder.

Manche Leute wissen nicht, wie man mit Kindern mit Behinderungen umgehen muss oder schämen sich, weil das Kind eine Behinderung hat. Manchmal werden die Kinder sehr schlecht behandelt oder sogar eingesperrt. Deshalb bekommen die Familien Informationen, wo sie Hilfe bekommen können und welche Dienste es für sie gibt.

Niemand darf Eltern Kinder mit Behinderungen wegnehmen, außer es ist besser für das Kind. Wenn Eltern ihr Kind zum Beispiel sehr schlecht behandeln, darf man das Kind in eine Einrichtung bringen, wo es dem Kind besser geht.

Auch wenn ein Elternteil behindert ist, darf man den Eltern kein Kind wegnehmen.

Wenn die Familie nicht genug Geld hat und deswegen nicht für das Kind sorgen kann, müssen die Länder dafür sorgen, dass das Kind trotzdem gut betreut wird.

 

Bildung und Gesundheit

Artikel 24: Bildung

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Bildung. Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, schauen darauf, dass es Schulen gibt, in die Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen zusammen gehen können. Es soll auch Möglichkeiten für lebenslanges Lernen geben.

Das ist wichtig, weil man sich besser fühlt, wenn man etwas gelernt hat und damit auch Geld verdienen kann. Es ist auch wichtig, weil man so weiß, was man besonders gut kann.

Wenn man etwas gelernt hat und Geld verdienen kann, kann man selbständig und selbstbestimmt leben und ist nicht immer von anderen abhängig.

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, schauen darauf, dass kein Mensch ausgeschlossen wird, nur weil er eine Behinderung hat. Es dürfen auch Kinder mit Behinderungen nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

Alle Menschen mit Behinderungen haben das Recht, auf eine kostenlose Schulbildung. Es muss darauf geachtet werden, dass diese Menschen die Hilfe bekommen, die sie brauchen, damit für sie das Lernen leichter ist und alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam lernen können.

Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit allen anderen Menschen in der Gemeinschaft leben können. Dafür lernen sie bestimmte Fähigkeiten und wie sie mit anderen Menschen umgehen.

Jeder Mensch mit Behinderungen soll genau die Dinge lernen und bekommen, die er braucht, wenn er in eine Schule geht. Zum Beispiel Blindenschrift oder Gebärdensprache. Oder wie man von einem Ort zum anderen findet.

Das heißt, dass alle Menschen mit Behinderungen immer die besten Möglichkeiten bekommen, wenn sie in die Schule gehen.

Dafür sollen Lehrer arbeiten, die sich mit solchen Sachen wie Blindenschrift oder Gebärdensprache auskennen. Es sollen auch Lehrer arbeiten, die selber Behinderungen haben, weil die sich besonders gut auskennen.

Viele Menschen wissen gar nicht, was Menschen mit Behinderungen brauchen, wenn sie etwas lernen wollen. Es sollen möglichst viele Menschen darauf aufmerksam gemacht werden, was für spezielle Hilfsmittel nötig sind.

Es muss sicher sein, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, gleich wie alle anderen Menschen in jede Schule zu gehen, in die sie gehen wollen.

Bildung und Gesundheit

Artikel 25: Gesundheit

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf die bestmögliche Gesundheit. Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden nur weil sie eine Behinderung haben. Sie müssen von allen Gesundheitseinrichtungen behandelt werden wie alle anderen Menschen auch. Es muss auch möglich sein, dass Menschen mit Behinderungen spezielle Behandlungen bekommen, wenn sie die brauchen. Zum Beispiel brauchen Frauen manchmal eine andere Behandlung als Männer.

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, schauen darauf, dass die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen gleich gut ist, wie die von Menschen ohne Behinderungen. Es muss für Menschen mit Behinderungen auch alle Leistungen geben, die es für Menschen ohne Behinderungen gibt. Zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder auch eine Kur oder Gymnastik.

Es muss auch spezielle Gesundheitsleistungen geben. Zum Beispiel muss es so sein, dass ein Mensch mit Behinderungen möglichst früh im Leben behandelt wird. Dann kann man manchmal etwas tun, dass die Behinderung besser wird oder dass nicht noch eine Krankheit dazu kommt.

Diese Gesundheitsleistungen soll es möglichst überall geben. Auch am Land muss es genug Leistungen geben.

Die Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten sollen auch speziell geschult werden. Das sind zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Pflegerinnen und Pfleger.

Vor allem sollen diese Menschen lernen, was Menschen mit Behinderungen brauchen und wie man richtig mit ihnen umgeht. Zum Beispiel darf man Menschen mit Behinderungen nicht beleidigen und darf nur das tun, was sie wollen.

Wenn es in einem Land eine Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung gibt, müssen Menschen mit Behinderungen genauso so eine Versicherung bekommen, wie alle anderen Menschen. So eine Versicherung darf auch nicht zu teuer sein.

Menschen mit Behinderungen müssen jede Behandlung bekommen, die sie brauchen.

 

Bildung und Gesundheit

Artikel 26: Förderung

Menschen mit Behinderungen sollen möglichst unabhängig und selbstbestimmt leben können. Deswegen sollen die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, die Menschen mit Behinderungen in alle Bereiche des Lebens mit einbeziehen.

Dafür soll es genug Förderungen geben. Zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit oder Beschäftigung.

Diese Förderungen sollen so früh wie möglich beginnen. Sie sollen auf die Dinge Rücksicht nehmen, die jeder einzelne Mensch mit Behinderungen besonders braucht. Diese Förderungen soll man überall leicht bekommen können, auch am Land. Es sollen auch Menschen gut ausgebildet werden, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Pflegerinnen und Pfleger.

Manchmal brauchen Menschen mit Behinderungen bestimmte Geräte, die ihnen helfen. Die Länder schauen darauf, dass es genug solcher Geräte gibt und dass sich jemand damit auskennt.

 

Arbeit und Unterstützung

Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung

Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie alle anderen Menschen. Sie haben das Recht, mit Arbeit Geld zu verdienen, damit sie unabhängig und selbstbestimmt leben können.

Es muss Möglichkeiten geben, dass Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz bekommen, der für sie geeignet ist und den sie gut erreichen können.

Das gilt auch für Menschen, die erst später eine Behinderung bekommen, zum Beispiel durch einen Unfall.

Menschen mit Behinderungen müssen bei der Arbeit gleich behandelt werden wie alle anderen Menschen. Das gilt auch für Bewerbungsgespräche und für die Möglichkeit, dass man einen besseren Arbeitsplatz bekommt. Der Arbeitsplatz muss auch sicher sein und darf nicht gesundheitsschädlich sein.

Menschen mit Behinderungen müssen für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld bekommen wie Menschen ohne Behinderungen. Sie bekommen auch den gleichen Schutz, wenn sie zum Beispiel bei der Arbeit belästigt werden.

Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu allen Möglichkeiten haben, die auch Menschen ohne Behinderungen haben. Zum Beispiel zu Berufs-Beratungen oder Ausbildungen.

Menschen mit Behinderungen sollen bei der Arbeitssuche unterstützt werden und auch dabei, dass sie ihren Arbeitsplatz behalten können.

Sie sollen auch dabei unterstützt werden, wenn sie ein eigenes Geschäft gründen wollen. Es soll genug Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich geben, zum Beispiel in einem Amt.

Private Firmen sollen mit Geld gefördert werden, damit sie Menschen mit Behinderungen anstellen können.

Die Arbeitsplätze müssen so gebaut sein, dass sich Menschen mit Behinderungen dort gut bewegen können. Ein Rollstuhlfahrer braucht zum Beispiel mehr Platz, damit er sich leicht bewegen kann.

Menschen mit Behinderungen sollen auch am allgemeinen Arbeitsmarkt Erfahrungen sammeln können und sie sollen Möglichkeiten haben, dass sie den Arbeitsplatz behalten können. Wenn sie wegen einer Behinderung für längere Zeit nicht arbeiten können, sollen die Menschen unterstützt werden, damit sie wieder in dem Beruf arbeiten können.

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgenutzt werden. Sie dürfen nicht ohne Bezahlung als Sklaven arbeiten und haben den gleichen Schutz vor Zwangsarbeit wie alle anderen Menschen.

 

Arbeit und Unterstützung

Artikel 28: Lebensstandard

Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht wie alle anderen Menschen, dass sie genug zu Essen haben und genug Kleidung haben. Sie sollen auch eine Wohnung haben, in der sie gut leben können und die nicht schmutzig oder schädlich für die Gesundheit ist.

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, sorgen dafür, dass die Menschen dieses Recht auch bekommen.

Sie sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen sauberes Wasser und auch sonst alles bekommen, was sie brauchen.

Menschen mit Behinderungen, und besonders ältere Menschen und Frauen und Mädchen müssen besonders geschützt werden. Wenn Menschen mit Behinderungen in Armut leben, sollen sie von den Ländern Geld und Beratung bekommen, damit es ihnen besser geht.

Menschen mit Behinderungen sollen auch geförderte Wohnungen bekommen, weil solche Wohnungen billiger sind.

Die Länder sollen auch darauf schauen, dass die Menschen mit Behinderungen im Alter versorgt werden.

 

Politik, Kultur und Freizeit

Artikel 29: Öffentliches Leben

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen politischen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen. Sie müssen das Recht haben, dass sie am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Menschen mit Behinderungen müssen wählen dürfen und sie müssen auch gewählt werden können.

Es muss einfach und klar sein, wie man wählen kann. Wenn es wichtig ist, sollen Menschen mit Behinderungen jede Hilfe bekommen, die sie brauchen, auch durch eine andere Person, die sie sich selber aussuchen können. Menschen mit Behinderungen dürfen bei der Wahl nicht eingeschüchtert werden. Das bedeutet, dass man sie nicht unsicher machen und ihnen keine Angst machen darf.

Es muss möglich sein, dass Menschen mit Behinderungen in der Gemeinschaft gleichberechtigt mit allen anderen Menschen mitarbeiten. Menschen mit Behinderungen sollen auch in politischen Parteien mitarbeiten können.

Es soll auch Organisationen geben, die die Rechte und Wünsche von Menschen mit Behinderungen vertreten.

 

Politik, Kultur und Freizeit

Artikel 30: Kultur und Freizeit

Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen das Recht, dass sie bei allen kulturellen Veranstaltungen dabei sind.

Es muss möglich sein, dass sie fernsehen können, lesen können oder ins Theater gehen können.

Sie müssen Theater, Museen, Kinos, Bibliotheken und vieles andere besuchen können. Außerdem müssen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit für eigene künstlerische Tätigkeiten haben. Dabei darf es für sie keine Barrieren geben.

Die eigenen Besonderheiten von Menschen mit Behinderungen müssen von allen anerkannt werden. Zum Beispiel ist das die Gebärdensprache. Die Gebärdensprache ist eine eigene Sprache, wie zum Beispiel die deutsche Sprache.

Menschen mit Behinderungen sollen auch an allem teilnehmen können, was andere Menschen auch in der Freizeit machen, zum Beispiel Sport.

Damit Menschen mit Behinderungen an vielen Aktivitäten teilnehmen können, muss es zum Beispiel besondere Angebote und Trainerinnen und Trainer geben. Menschen mit Behinderungen dürfen gleichberechtigt mit allen andern Menschen auf jeden Sportplatz oder in jede Freizeit-Einrichtung gehen.

Alle Angebote die es im Sport und in der Freizeit gibt, sind auch für Menschen mit Behinderungen da.

Kinder mit Behinderungen müssen überall an allen Aktivitäten teilnehmen können, besonders in der Schule.

Man darf auch Erholung und Tourismus nicht vergessen. Wenn sich Menschen mit Behinderung erholen möchten, Urlaub oder eine Reise machen möchten, müssen sie genauso gleich behandelt werden, wie andere Menschen.

 

Zusammenarbeit und Überwachung

Artikel 31: Datensammlung

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, müssen Informationen sammeln, damit sie wissen, was sie alles machen müssen. Sie sollen alles machen, was in der Konvention steht.

Wenn die Länder Informationen sammeln, müssen sie aufpassen, dass sie das Privatleben von Menschen mit Behinderungen nicht stören. Sie dürfen auch keine geheimen Daten weitergeben. Sie müssen dabei die Gesetze einhalten.

Die Informationen sind dazu da, dass man weiß, was man alles ändern muss, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt mit allen anderen Menschen zusammen leben können.

Auch die Menschen mit Behinderungen müssen diese Informationen bekommen.

Zusammenarbeit und Überwachung

Artikel 32: Internationale Zusammenarbeit

Es sollen alle Länder der Welt zusammen arbeiten, damit die Konvention überall gemeinsam durchgesetzt wird. Es sollen auch Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen dabei mitarbeiten.

Wenn alle Länder zusammen arbeiten und Informationen austauschen, kann jedes einzelne Land besser arbeiten.

Wenn ein Land Unterstützung braucht, zum Beispiel weil technische Hilfsmittel fehlen, sollen andere Länder Hilfe leisten.

Jedes Land, das bei dieser Konvention dabei ist, muss die Forderungen auch erfüllen.

Zusammenarbeit und Überwachung

Artikel 33: Überwachung der Konvention

Jedes Land muss darauf achten, dass die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen sicher sind. Es muss Stellen geben, wo Menschen mit Behinderungen oder Vertrauenspersonen hingehen können, wenn sie diskriminiert werden. Zum Beispiel ein Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die verschiedenen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sollen überwacht und geprüft werden.

Damit diese Konvention gut durchgeführt wird, sollen die Länder verschiedene Stellen schaffen, die sich darum kümmern, dass die Gleichberechtigung und die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden.

Menschen mit Behinderungen und die Organisationen, die für sie arbeiten, sollen zusammen arbeiten.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 34: Ausschuss für Menschen mit Behinderungen

Damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden, setzt die UNO eine Arbeits-Gruppe ein. Diese Arbeits-Gruppe heißt Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

In diesem Ausschuss sind zwischen 12 und 18 Personen. Diese Personen müssen sich gut mit den Rechten und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen auskennen.

Die Personen, die in diesem Ausschuss sitzen, sollen aus verschiedenen Ländern der ganzen Welt kommen. Es sollen auch ungefähr gleich viele Frauen wie Männer in diesem Ausschuss sein.

Diese Personen werden von den Ländern gewählt, die bei dieser Konvention dabei sind. Diese Personen werden für 4 Jahre gewählt und dann dürfen sie noch einmal für 4 Jahre gewählt werden. Danach dürfen sie nicht mehr gewählt werden.

Wenn eine der Personen stirbt oder nicht mehr in dem Ausschuss dabei sein will, ernennt das Land, aus dem diese Person kommt eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.

Der Generalsekretär der UNO muss dem Ausschuss die Möglichkeit geben, dass dieser Ausschuss auch arbeiten kann und bestimmt, wann die erste Sitzung ist.

Die Personen, die in diesem Ausschuss sitzen, werden von der UNO für ihre Arbeit bezahlt und haben bestimmte Rechte, damit sie ihre Arbeit gut machen können.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 35: Berichte der Länder

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, müssen spätestens nach 2 Jahren einen Bericht schreiben. Diesen Bericht bekommt dann die UNO. In dem Bericht muss stehen, was sie gemacht haben, damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihrem Land auch eingehalten werden. Sie müssen auch berichten, ob schon etwas besser geworden ist.

Nach dem ersten Bericht müssen die Länder wieder alle 4 Jahre einen neuen Bericht schreiben. Sie müssen in den Berichten immer nur schreiben, was es in dem Land Neues für Menschen mit Behinderungen gibt. Sie müssen nicht immer wiederholen, was im ersten Bericht gestanden ist.

In diesen Berichten können die Länder auch schreiben, ob es besondere Schwierigkeiten gibt und ob es Gründe gibt, warum nicht alle Punkte eingehalten werden können.

Berichte und Änderungen

Artikel 36: Prüfung der Berichte

Der Ausschuss prüft die Berichte der Länder und kann etwas dazu sagen. Der Ausschuss kann die Länder auch bitten, dass sie noch mehr Informationen schicken.

Wenn ein Land den Bericht nicht an die UNO schickt, fordert der Ausschuss das Land auf, dass es den Bericht innerhalb von 3 Monaten schickt. Wenn der Bericht trotzdem nicht kommt, kann der Ausschuss selbst überprüfen, was in dem Land für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemacht wird. Das Land soll bei dieser Überprüfung mit machen.

Die Berichte können von allen Ländern gelesen werden. Die Länder sollen die Vorschläge, die der Ausschuss macht, für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich machen.

Wenn ein Land Unterstützung oder Beratung braucht, kümmert sich die UNO darum. Dazu werden auch die Vorschläge verwendet, die der Ausschuss zu den Berichten gemacht hat.

Berichte und Änderungen

Artikel 37: Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Ausschuss

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, sollen mit dem Ausschuss zusammenarbeiten und ihm bei der Arbeit helfen.

Der Ausschuss soll den Ländern dabei helfen, dass sie die Konvention gut umsetzen können. Zum Beispiel sollen alle Länder zusammen arbeiten.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 38: Andere Abteilungen der UNO

Wenn eine andere Abteilung der UNO dabei helfen kann, dass die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser eingehalten wird , kann der Ausschuss die andere Abteilung der UNO um Unterstützung bitten. Diese Abteilung kann dann Vorschläge machen.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 39: Bericht des Ausschusses

Der Ausschuss muss alle 2 Jahre einen Bericht schreiben. In dem Bericht kann der Ausschuss Vorschläge machen, was die Länder besser machen können, damit die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen besser eingehalten werden. Die Länder, um die es geht, können in diesem Bericht auch etwas dazu sagen.

Berichte und Änderungen

Artikel 40: Beratung der Länder

Die Länder, die bei dieser Konvention dabei sind, treffen sich regelmäßig zu Beratungen. Bei diesen Beratungen besprechen sie, was sie alles tun müssen, damit die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen auch eingehalten werden.

Die Länder sollen sich alle 2 Jahre treffen.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 41: Verantwortliche Person

Der Generalsekretär der UNO ist für diese Konvention verantwortlich. Er bewahrt die Konvention auf und muss darauf achten, dass sie auch eingehalten wird.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 42: Unterschriften

Die UNO Konvention für Menschen mit Behinderungen liegt seit 30. März 2007 bei der UNO in New York in Amerika. Dort kann sie jedes Land unterschreiben.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 43: Zustimmung

Alle Länder die bei dieser Konvention dabei sein wollen, müssen vor der UNO mit ihrer Unterschrift zustimmen, dass sie an die Konvention gebunden sind. Alle Länder, die das noch nicht getan haben, können das immer noch tun.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 44: Organisationen von mehreren Ländern

Es kann sein, dass mehrere Länder aus einem bestimmten Teil der Welt eine gemeinsame Organisation bilden. Das heißt dann „Organisation der regionalen Integration“. Diese Organisation vertritt dann alle diese Länder, zum Beispiel bei Beratungen oder wenn über etwas abgestimmt wird.

Berichte und Änderungen

Artikel 45: Beginn der Konvention

Wenn die ersten 20 Länder unterschrieben haben dauert es noch 30 Tage und dann gilt die UNO Konvention für Menschen mit Behinderungen.

Wenn ein Land später unterschreibt, dauert es in diesem Land auch 30 Tage und dann gilt die Konvention.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 46: Vorbehalte

Kein Land kann etwas gegen einen einzelnen Punkt dieser Konvention sagen, wenn das gegen das Ziel der ganzen Konvention ist.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 47: Änderungen

Jedes Land kann Änderungen von diesem Zusatzprotokoll vorschlagen. Diesen Vorschlag bekommt der Generalsekretär der UNO. Der schickt den Vorschlag dann an alle Länder.

Die Länder entscheiden dann, ob es eine Beratung über diese Änderung geben soll. Wenn es eine Beratung gibt, entscheiden die Länder, ob man die Änderung machen soll oder nicht.

Die Länder, die diese Änderung haben wollen, unterschreiben dann den Vertrag. Die Änderungen gelten nur für die Länder, die auch unterschrieben haben.

 

Berichte und Änderungen

Artikel 48: Kündigung

Wenn ein Land nicht mehr bei dieser Konvention dabei sein will, kann es beim Generalsekretär schriftlich kündigen. Wenn der Generalsekretär die Kündigung bekommen hat, gilt die Konvention noch 1 Jahr lang. Nach diesem Jahr gilt sie in dem Land nicht mehr.

 

Barrierefreiheit und Sprache

Artikel 49: Zugängliche Form

Die UNO gibt diese Konvention so heraus, dass sie für alle Menschen zugänglich ist.

 

Barrierefreiheit und Sprache

Artikel 50: Sprachen

Diese Konvention gilt in allen Sprachen, in denen sie geschrieben worden ist. Das ist auch arabisch, chinesisch, englisch, französisch, russisch und spanisch.

 

Zusatzprotokoll

Artikel 1

Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen darf Mitteilungen von Menschen annehmen, die glauben, dass sich ein Land nicht an die Konvention der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung hält und dass Menschen mit Behinderungen ungerecht behandelt werden.

Jedes Land, das dieses Protokoll unterschreibt, erkennt das an.

Der Ausschuss nimmt nur Mitteilungen an, die ein Land betreffen, das dieses Protokoll unterschrieben hat.

Artikel 2

Solche Mitteilungen über die ungerechte Behandlung von Menschen mit Behinderungen gelten nicht:

  • wenn man nicht weiß, von wem sie sind
  • wenn sie nichts mit einem Punkt der Konvention zu tun haben
  • wenn das gleiche Problem schon untersucht wird
  • wenn sie einfach nicht stimmen
  • wenn die Ungerechtigkeiten geschehen sind, bevor die Konvention im Land gegolten hat.
  • wenn man noch nicht versucht hat, in dem Land selber etwas zu unternehmen

Artikel 3

Der Ausschuss muss mit dem Land reden, von dem gesagt wird, dass es sich nicht an die Konvention gehalten hat, ohne dass andere Länder wissen, was gesprochen wird. Das Land kann dazu eine Erklärung abgeben.

Artikel 4

Wenn der Ausschuss eine Mitteilung bekommt, dass in einem Land Menschen mit Behinderungen ungerecht behandelt werden, kann er sofort mit dem Land reden. Das Land soll dann sofort etwas tun, damit kein Mensch Schaden erleidet.

Das heißt aber noch nicht, dass die Mitteilung gerechtfertigt ist.

Artikel 5

Der Ausschuss muss geheim darüber reden, wenn er eine Mitteilung bekommt, dass in einem Land Menschen mit Behinderungen ungerecht behandelt werden. Danach spricht der Ausschuss mit dem Land und kann Vorschläge machen, wie man das besser machen kann.

Artikel 6

Wenn ein Land immer wieder gegen die Konvention der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung verstößt, kann der Ausschuss das Land auffordern, dass es das überprüft und etwas dazu sagt.

Der Ausschuss kann auch eine Untersuchung machen. Eine Untersuchung in dem Land selber kann der Ausschuss nur dann machen, wenn das Land das auch zulässt.

Wenn der Ausschuss so eine Untersuchung gemacht hat, gibt er dem Land die Ergebnisse.

Das Land soll dann innerhalb von 6 Monaten darauf eine Antwort geben.

So eine Untersuchung soll geheim gemacht werden. Das Land, das angeblich gegen die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstößt, soll dabei mitmachen.

Artikel 7

Der Ausschuss kann dem Land, das angeblich gegen die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstößt, sagen, dass es einen genauen Bericht schreiben soll. In dem Bericht soll auch stehen, was das Land tun wird, damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser eingehalten werden.

Der Ausschuss kann das Land auffordern, dass es innerhalb von 6 Monaten sagt, was es getan hat, damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser eingehalten werden.

Artikel 8

Jedes Land, das dieses Protokoll unterschreibt, kann sagen, dass die Artikel 6 und 7 nicht gelten.

Artikel 9

Der Generalsekretär der UNO ist für dieses Protokoll verantwortlich. Er bewahrt das Protokoll auf und muss darauf achten, dass es auch eingehalten wird.

Artikel 10

Das Zusatz-Protokoll zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen liegt seit 30. März 2007 bei der UNO in New York in Amerika. Dort kann es jedes Land unterschreiben.

Artikel 11

Alle Länder, die bei diesem Protokoll dabei sein wollen, müssen mit ihrer Unterschrift zustimmen, dass sie an das Protokoll gebunden sind. Alle die das noch nicht getan haben und bei der Konvention der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dabei sind, können das jederzeit noch tun.

Artikel 12

Es kann sein, dass mehrere Länder aus einem bestimmten Teil der Welt eine gemeinsame Organisation bilden. Das heißt dann „Organisation der regionalen Integration“. Diese Organisation vertritt dann alle diese Länder, zum Beispiel bei den Beratungen oder bei Abstimmungen.

Artikel 13

Wenn die ersten 10 Länder unterschrieben haben und wenn die UNO Konvention für Menschen mit Behinderungen gültig ist, dauert es noch 30 Tage und dann gilt das Zusatz-Protokoll.

Für jedes Land, das später unterschreibt, dauert es 30 Tage ab der Unterschrift, bis das Protokoll gilt.

Artikel 14

Kein Land kann etwas gegen einen Punkt des Zusatz-Protokolls sagen, wenn das gegen das Ziel des Zusatz-Protokolls ist.

Artikel 15

Jedes Land kann Änderungen dieses Zusatz-Protokolls vorschlagen. Diesen Vorschlag bekommt der Generalsekretär der UNO. Der schickt den Vorschlag dann an alle Länder.

Die Länder entscheiden dann, ob es eine Beratung über diese Änderung geben soll. Wenn es eine Beratung gibt, entscheiden die Länder, ob man die Änderung machen soll oder nicht.

Die Länder, die diese Änderung haben wollen, unterschreiben dann das neue Protokoll. Die Änderungen gelten nur für die Länder, die auch unterschrieben haben.

Artikel 16

Wenn ein Land nicht mehr bei diesem Protokoll dabei sein will, kann es beim Generalsekretär schriftlich kündigen. Wenn der Generalsekretär die Kündigung bekommen hat, dauert es 1 Jahr, bis sie gilt.

Artikel 17

Die UNO gibt dieses Protokoll so heraus, dass er für alle Menschen zugänglich ist.

Artikel 18

Dieses Protokoll gilt in allen Sprachen, in denen er geschrieben worden ist. Das ist auch arabisch, chinesisch, englisch, französisch, russisch und spanisch.

Wörterbuch

Arbeitsassistenz

Die Arbeitsassistentinnen und Arbeitsassistenten unterstützen Menschen am Arbeitsplatz und im Berufsleben. Sie unterstützen Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, damit sie eine Arbeit finden. Sie sprechen auch mit der Chefin oder dem Chef und helfen, damit die Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen ihre Arbeit nicht wieder verlieren.

Ausschuss

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen, die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen und gemeinsam daran arbeiten. Der Ausschuss der UNO für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft, ob diese Rechte auch überall gelten.

Barrierefreiheit / barrierefrei

Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch ungehindert überallhin gelangen kann. Barrierefrei ist etwas, wenn jeder Mensch es ungehindert nutzen kann. Zum Beispiel können im barrierefreien Internet alle Menschen gut zu Informationen kommen. Oder es gibt bei einem Gebäude eine Rampe, damit auch Rollstuhlfahrer hinein können.

Gesetz

In einem Gesetz stehen Regeln, die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten. Manchmal werden auch besondere Gesetze für besondere Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern gemacht. Zum Beispiel gibt es für Menschen mit Behinderungen Gesetze, die sicher stellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht schlechter behandelt werden als andere Menschen.

Gesundheitsversorgung

Zur Gesundheitsversorgung gehört alles, was es gibt, damit Menschen gesund bleiben oder wieder gesund werden, wenn sie krank sind. Zu der Gesundheitsversorgung gehören zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Medikamente, Möglichkeiten für Untersuchungen, Unterstützungen für teure Sachen, die Menschen mit Behinderung brauchen, zum Beispiel Krücken und vieles mehr.

Güter und Dienstleistungen

Güter sind Sachen die man kaufen kann wie zum Beispiel Kleider, Nahrungsmittel, alles für das Haus oder die Wohnung, Autos und vieles mehr.

Dienstleistungen sind Arbeiten, die man kaufen kann wie zum Beispiel Reparaturarbeiten, Putzdienste, Bauarbeiten und vieles mehr.

Gymnastik

Gymnastik ist ein anderes Wort für Bewegungs-Übungen.

Inklusion

Inklusion bedeutet auch Teilhabe. Das heißt, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, mit allen anderen Menschen im Alltags-Leben zusammen zu leben. Inklusion heißt auch, dass das Zusammenleben ganz normal sein soll. Jeder Mensch ist etwas Besonderes, niemand soll deshalb behindert werden und alle Menschen haben besondere Bedürfnisse. Ein inklusives Alltags-Leben hat Platz für alle.

Konvention

Das ist ein Vertrag, bei dem sich viele verschieden Länder auf eine gemeinsame Sache einigen.

Kur

Eine Kur ist eine Zeit, in der ein Mensch für die Gesundheit oder die Erholung in eine besondere Einrichtung geht. Diese Einrichtungen können Namen haben wie zum Beispiel Kur-Hotel oder Kur-Haus und andere. In diesen Einrichtungen gibt es auch Ärztinnen oder Ärzte. Die kümmern sich um die Kur-Gäste, dass jeder Mensch genau das bekommt oder machen kann, was gut für die Gesundheit ist. Zum Beispiel schwimmen, Gymnastik, gesundes und richtiges Essen und Trinken, wandern und viele Angebote mehr.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Bestimmungen, die für alle Menschen auf der ganzen Welt gelten sollten. Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen bewahrt bleiben. Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt, wenn er gefoltert wird. Oder wenn er als Sklavin oder Sklave leben muss. Oder wenn er nicht genug zu essen hat. Zum Beispiel steht in den Menschenrechten: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."

Organisation

Eine Organisation ist eine Vereinigung von Mitgliedern, die das Gleiche wollen. In einer Organisation helfen sich die einzelnen Mitglieder gegenseitig. Wenn zum Beispiel mehrere Länder aus einem bestimmten Teil der Welt die gleichen Ziele haben können sie eine gemeinsame Organisation bilden. Das heißt dann „Organisation der regionalen Integration“. Diese Organisation vertritt dann alle diese Länder, zum Beispiel bei den Beratungen oder bei Abstimmungen.

persönliche Assistenz

Assistenz bedeutet Unterstützung oder Hilfe. Persönliche Assistentinnen und Assistenten helfen Menschen, wenn sie im Alltags-Leben etwas brauchen. Zum Beispiel unterstützen sie Menschen beim Einkaufen, beim Lernen, bei Gesprächen mit der Bank, wenn es um Geld geht, oder wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen eine Reise machen wollen.

Protokoll

In einem Protokoll wird etwas aufgeschrieben, was besprochen worden ist oder auf was sich Menschen bei einem Gespräch einigen. Meistens unterschreiben alle das Protokoll, die bei der Besprechung dabei waren. Man macht ein Protokoll, damit nichts vergessen wird, was wichtig ist und damit auch nach langer Zeit alle lesen können, und sich erinnern können, was besprochen worden ist.

Sinnesbehinderungen

Das sind Behinderungen, die die 5 menschlichen Sinne betreffen. Die 5 menschlichen Sinne sind: Hören, Sehen, Tasten, Riechen, Schmecken. Sinnesbehinderungen sind zum Beispiel Sehbehinderungen oder Hörbehinderungen.

Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft heißt, dass man zu einem bestimmten Land gehört. Zum Beispiel kann man deutscher Staatsbürger oder österreichischer Staatsbürger sein. Wenn man Staatsbürger von einem Land ist, bekommt man einen Reisepass und hat bestimmte Rechte und Pflichten.

UNO

Die UNO heißt auf deutsch auch „Vereinte Nationen“. Das ist ein Zusammenschluss von sehr vielen Ländern der ganzen Welt. Die UNO ist zum Beispiel dafür da, dass die Menschenrechte eingehalten werden oder dass sie die Menschen schützt, wenn irgendwo Krieg ist. Die UNO passt auch darauf auf, dass die Gesetze eingehalten werden, die für alle Länder der Welt gelten.

Vorsorgeuntersuchung

Eine Vorsorgeuntersuchung ist eine Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt, wenn man noch nicht krank ist. Die Vorsorgeuntersuchung soll zeigen, was man tun kann, damit man gesund bleibt. Die Vorsorgeuntersuchung soll auch schon früh zeigen, wo man vielleicht schon kleine Probleme mit der Gesundheit hat, damit man die gleich behandeln kann, und die Probleme weniger werden.

Zwangsarbeit

Das ist Arbeit, die ein Mensch nicht feiwillig macht, sondern der Mensch wird zu der Arbeit gezwungen. Das kann mit Gewalt sein, oder durch eine Erpressung, oder weil ein Mensch Schulden hat, und sie nicht zurück zahlen kann. Aber der Mensch macht die Arbeit nicht freiwillig.

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