Ab Montag, 12. April
Landratsamt erlässt abendliche Ausgangssperre im Kreis Heidenheim
Die Infektionszahlen steigen sprunghaft an und die bisherigen Maßnahmen reichen laut Landratsamt nicht aus, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Welche Regeln ab Montag im Kreis Heidenheim gelten:
Ab Montagabend gilt im Landkreis Heidenheim erneut eine Ausgangssperre.© Foto: Archiv/Rudi Penk
Weil die Corona-Zahlen im Kreis Heidenheim sprunghaft angestiegen sind, ergreift das Gesundheitsamt weitergehende Maßnahmen um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Bereits seit zwei Wochen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim durchgängig bei einem Wert von mehr als 100. Am Donnerstag, 8. April 2021, wurde mit einem Wert von 162,7 die 150er-Marke überschritten. Am Freitag stieg die Inzidenz weiter auf 193,6.
Zahlreiche Infektionen finden dabei innerhalb von Familien und im privaten Umfeld statt, so das Heidenheimer Landratsamt.
Corona-Zahlen Kreis Heidenheim
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KREIS HEIDENHEIM
Dass die Infektionszahlen zeitnah wieder absinken, ist laut Einschätzung des Heidenheimer Gesundheitsamts nicht zu erwarten: Ohne weitere Maßnahmen geht man bei der Landkreisverwaltung davon aus, dass die Zahlen weiterhin steigen. Die bisher getroffenen Schutzmaßnahmen, unter anderem die Notbremse, reichen daher laut dem Landratsamt jetzt nicht mehr aus, um die Infektionszahlen effektiv zu senken.
Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr im Kreis Heidenheim
Das Landratsamt erlässt daher eine Ausgangssperre, die ab Montag, 12. April 2021, in Kraft tritt. Ab Montag ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung für Bewohner des Landkreises Heidenheim zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens untersagt und nur mit triftigen Gründen gestattet.
Triftige Gründen für das Verlassen der Wohnung sind unter anderem der Weg zur Arbeit, die Versorgung von Angehörigen und Gassi-Gehen mit dem Hund. Hier kann man die Allgemeinverfügung nachlesen.
Die Allgemeinverfügung soll spätestens dann außer Kraft treten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge weniger als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beträgt.
Warum die Ausgangssperre laut Landratsamt notwendig ist:
Das Landratsamt hält die Ausgangsbeschränkung für notwendig, da das Infektionsgeschehen im Kreis Heidenheim diffus und Infektionsketten teilweise nicht mehr nachvollziehbar seien. Zudem handle es sich bei den Neuinfektionen überwiegend um die besonders ansteckende britische Virusmutation B 1.1.7.
Durch die Ausgangsbeschränkung soll der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen eingedämmt werden, um eine Überlastung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgungssysteme zu verhindern und das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.
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7-Tage-Inzidenz und Infektionszahlen am Sonntag, 11. April 2021
KREIS HEIDENHEIM
„Es ist trotz intensiver Bemühungen und starker Einschränkungen in den letzten Wochen leider nicht gelungen, die Corona-Zahlen mit den aktuellen Maßnahmen ausreichend in den Griff zu bekommen. Die dynamische Entwicklung der Neuinfektionen ist besorgniserregend. Zum Schutz aller ist es daher unumgänglich, die Verfügung über die Ausgangsbeschränkung zu erlassen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus gezielt eindämmen zu können“, so sich Landrat Peter Polta zu dem Schritt. „Ich bin mir bewusst, dass dies für die Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner weitere erhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Aber nach sorgfältiger Betrachtung und Bewertung durch das Gesundheitsamt ist der Schritt zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich.“
Update: Landrat verkündet am Sonntag weitere verschärfte Regeln für Montag, 12. April:
Am Sonntag, 11. April, hat Landrat Peter Polta in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Landkreis Heidenheim angesichts weiter steigender Coronazahlen folgende weitere Verschärfungen der Corona-Regeln verkündet: