Aktion gegen Ausgrenzung und Diskrminierung
Aktion gegen Ausgrenzung und Diskriminierung  #wfmv2021

Erklärung für Menschlichkeit und Vielfalt

Als Initiativen, Einrichtungen und Verbände, die sich für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung einsetzen, wenden wir uns gegen jegliche Form von Ausgrenzung und Diskriminierung. Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt.

Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen. Die AfD hat vielfach gezeigt, dass sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit duldet. Sie fördert Nationalismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus.

Diese Entwicklung macht uns große Sorgen. Denn heute ist wieder an der Tagesordnung, was in Deutschland lange als überwunden galt: Hass und Gewalt gegen Menschen aufgrund von Behinderung, psychischer und physischer Krankheit, Religion oder Weltanschauung, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität sowie nicht zuletzt gegen Personen, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.

Das ist nicht hinnehmbar und muss aufhören! Wir sagen NEIN zu jeglicher Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen. Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass:

  • sich Hass und Gewalt nicht weiter ausbreiten können,
  • niemand das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen in Frage stellen darf und
  • Menschen nicht ausgegrenzt, benachteiligt und diskriminiert werden.

WIR für Menschlichkeit und Vielfalt: Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet. Wir setzen uns ein für eine menschliche und lebenswerte Zukunft für uns alle!

Gemeinsam gegen Ausgrenzung und Diskriminierung

Mit der gemeinsamen Erklärung zum Auftakt des Superwahljahres 2021 zeigen Hunderte von Verbänden, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie gemeinsam klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

Die Erklärung der beteiligten Organisationen

 

Die beteiligten Organisationen warnen vor Hetze und Stimmungsmache rechter Akteur*innen wie der AfD und ähnlicher Bewegungen. Mit Sorge beobachten die Verbände, wie versucht wird, eine Stimmung zu erzeugen, die Hass und Gewalt nicht nur gegen Menschen mit Behinderung, psychischer oder physischer Krankheit schürt, sondern gegen alle, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren. 

Ziel der Aktion ist, im Superwahljahr ein Zeichen für Demokratie zu setzen. Die Mitzeichnenden betonen, es kommt auf jede Stimme an und fordern auf, zur Wahl zu gehen.

Eintreten für Menschlichkeit und Vielfalt!

 

 

Als Initiativen, Einrichtungen und Verbände, die sich für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung einsetzen, wenden wir uns gegen jegliche Form von Ausgrenzung und Diskriminierung. Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt.

 

Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen. Die AfD hat vielfach gezeigt, dass sie in ihren Reihen Menschen- und Lebensfeindlichkeit duldet. Sie fördert Nationalismus, Rechtspopulis- mus und Rechtsextremismus.

 

Diese Entwicklung macht uns große Sorgen. Denn heute ist wieder an der Tagesordnung, was in Deutschland lange als überwunden galt: Hass und Gewalt gegen Menschen aufgrund von Behinderung, psychischer und physischer Krankheit, Religion oder Weltanschauung, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität sowie nicht zuletzt gegen Personen, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.

 

Das ist nicht hinnehmbar und muss aufhören! Wir sagen NEIN zu jeglicher Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen. Die Würde des Menschen ist unantastbar!

 

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass:

 

- sich Hass und Gewalt nicht weiter ausbreiten können,

- niemand das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen in Frage stellen darf und

- Menschen nicht ausgegrenzt, benachteiligt und diskriminiert werden.

 

Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet. Wir setzen uns ein für eine menschliche und lebenswerte Zukunft für uns alle!

 

 

 

 Mehr Informationen gibt es auf dieser Internet-Seite: www.wir-fmv.org #wfmv2021

 

 

 

 

www.wir-fmv.org              #wfmv2021

 


Wahlen am 14. März 2021

Landtags-Wahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021

Landtags-Wahl: Was ist das?
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Jedes Bundes-Land hat einen eigenen Landtag.
Die Landtags-Wahl entscheidet:
Diese Politiker und Politikerinnen dürfen in den Landtag.
Der Landtag macht viele Gesetze und Regeln.
Sie gelten nur für das eine Bundesland.
Die Landtags-Wahl ist meist alle 5 Jahre.

Wählen: Wie geht das?

Wahl-Hilfe in Leichter Sprache

Durch Wahlen können Menschen mit-bestimmen.
Zum Beispiel im Werkstatt-Rat.
Und in der Politik.
In diesem Text steht:
Was Wahlen genau sind.
Und wie Sie wählen können.

Warum gibt es Wahlen?

 
Selbstbestimmung Wahlen Lebenshilfe
© Reinhild Kassing

Wahlen sind wichtig.

Im Alltag entscheidet oft jeder selbst:
Das mache ich und so soll es sein.
Aber wenn viele Menschen entscheiden,
ist das schwerer.
Denn viele Menschen haben viele Meinungen.
Bei Wahlen ist jede Meinung wichtig.
Nur wer wählt,
kann mit-bestimmen.
Auch Selbstvertreter bestimmen mit.
Selbstvertretung heißt:
Ich setze mich für meine Bedürfnisse ein.

Es gibt viele verschiedene Wahlen.

  • In der Schule: Jede Klasse wählt einen Klassen-Sprecher.
  • In der Werkstatt: Die Beschäftigten wählen den Werkstatt-Rat
    und die Frauen-Beauftragte.
  • In der Politik: Die Menschen in Deutschland wählen den Landtag und den Bundestag.

Wahlen in der Politik

 
Sitzungssaal im Bundestag
© Reinhild Kassing

Wir leben in einer Demokratie.

In einer Demokratie bestimmt das Volk.
Alle Menschen in einem Land sind das Volk.
Es können aber nicht alle Menschen
immer alles bestimmen.
Das ist zu schwierig.
Weil es zu viele Menschen sind.
Darum gibt es Politiker und Politikerinnen.
Sie vertreten die Meinung der Menschen.
Deshalb kann man sie wählen.
Dann gehen sie als Abgeordnete in den Bundestag.
Dort bestimmen sie,
was gemacht wird.
Wahlen sind also sehr wichtig.
Weil eine Wahl entscheidet,
wer Politik machen darf.

Welche Wahlen gibt es?

 
Mitglieder des Bundestages
© Reinhild Kassing

Die Politik regelt das Zusammen-Leben.
Die Menschen entscheiden,
wer die Politik macht.
Das machen die Menschen durch Wahlen.
In einer Demokratie gibt es verschiedene Wahlen.

Welche Wahlen gibt es?
Zum Beispiel gibt es:

  • Europa-Wahl
  • Bundestags-Wahl
  • Landtags-Wahl
  • Kommunal-Wahl

Die Europa-Wahl entscheidet:
Diese Politiker dürfen in das Europa-Parlament.
Das Europa-Parlament macht viele Gesetze und Regeln.
Sie gelten für ganz Europa.
Also auch für Deutschland.
Die Europa-Wahlen sind alle 5 Jahre.

Die Bundestags-Wahl entscheidet:
Diese Politiker dürfen in den Bundestag.
Der Bundestag macht viele Gesetze und Regeln.
Sie gelten für ganz Deutschland.

Der Bundestag wählt den Bundes-Kanzler.
Oder die Bundes-Kanzlerin.
Der Bundestag entscheidet,
wieviel Geld ausgegeben wird.
Zum Beispiel für Schulen und Straßen.
Der Bundestag macht auch Verträge mit anderen Ländern.
Zum Beispiel die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behindeurng.
Kurz sagt man auch: UN-BRK.
Die Bundestags-Wahl ist alle 4 Jahre.

Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Jedes Bundes-Land hat einen eigenen Landtag.
Die Landtags-Wahl entscheidet:
Diese Politiker und Politikerinnen dürfen in den Landtag.
Der Landtag macht viele Gesetze und Regeln.
Sie gelten nur für das eine Bundesland.
Die Landtags-Wahl ist meist alle 5 Jahre.

Kommunal bedeutet:
Es geht um eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Land-Kreis.
Ein Land-Kreis besteht oft aus mehreren Städten oder Gemeinden.

Die Kommunal-Wahl entscheidet:
Welche Menschen: 

  • im Stadt-Rat,
  • Gemeinde-Rat
  • oder Kreistag arbeiten dürfen.

Das sind zum Beispiel:

  • der Bürger-Meister oder die Bürger-Meisterin,
  • der Land-Rat oder die Land-Rätin.

Sie entscheiden:
Das ist für die Stadt, Gemeinde oder den Land-Kreis wichtig.

Wahlen im Jahr 2021

 

Im Jahr 2021 gibt es viele wichtige Wahlen in Deutschland.
Darum sagt man auch: Es ist ein Super-Wahl-Jahr.

In diesem Jahr gibt es viele Wahlen in Deutschland.
© Reinhild Kassing
In diesem Jahr gibt es viele Wahlen in Deutschland.

Das sind die Wahlen im Jahr 2021:

Wahlen am 14. März 2021

  • Landtags-Wahl in Baden-Württemberg
  • Landtags-Wahl in Rheinland-Pfalz
  • Kommunal-Wahlen in Hessen

Wahlen am 6. Juni 2021

  • Landtags-Wahl in Sachsen-Anhalt

Wahlen am 12. September 2021

  • Kommunal-Wahlen in Niedersachsen

Wahlen am 26. September 2021

  • Landtags-Wahl in Mecklenburg-Vorpommern
  • Landtags-Wahl in Thüringen
  • Bundestags-Wahl in ganz Deutschland
  • Wahl zum Abgeordneten-Haus in Berlin
  • Wahl der Bezirksverordneten-Versammlungen in Berlin

Wahl-Aufruf

 

Bitte gehen Sie wählen.
Denn Wahlen sind wichtig.
Durch Wahlen können Sie mit-bestimmen.
Auch Sie können so entscheiden:
Welche Politik in Deutschland gemacht wird.
Ihre Stimme ist wichtig.

Wer darf wählen?

 
Frauen und Männer halten Wahlzettel zur Abstimmung hoch
© Reinhild Kassing

Seit dem Jahr 2019 gilt für alle Wahlen:

Auch Menschen mit einer
Betreuung in allen Angelegenheiten
dürfen wählen.
Jeder darf selbst entscheiden,
ob er wählen möchte.
Und wen er wählen möchte.

Wer darf bei der Bundestags-Wahl wählen?

Bürger und Bürgerinnen:

  • über 18 Jahre
  • mit einem deutschen Pass

Wer darf bei der Landtags-Wahl wählen?

Bürger und Bürgerinnen:

  • über 18 Jahre oder über 16 Jahre,
  • mit einem deutschen Pass,
  • die schon 1 bis 3 Monate in dem Bundes-Land wohnen.

Für Landtags-Wahlen gibt es unterschiedliche Regeln.
Je nach Bundes-Land.

Wer darf bei der Kommunal-Wahl wählen?

Bürger und Bürgerinnen:

  • über 18 Jahre oder über 16 Jahre,
  • mit einem deutschen Pass oder einem Pass aus der Europäischen Union,
  • die schon 1 bis 3 Monate in dem Land-Kreis wohnen.

Für Kommunal-Wahlen gibt es unterschiedliche Regeln.
Je nach Bundes-Land.

Wer wird gewählt?

 
Europawahl 2019 Barrierefreies Europa
© Reinhild Kassing

Das gilt bei der Bundestags-Wahl
oder bei der Landtags-Wahl:

Es werden Personen und Parteien gewählt.
Die Wählen haben manchmal zwei Stimmen.
Das bedeutet:
Jeder darf zwei Kreuze
auf dem Stimm-Zettel machen.

Eine Stimme ist für eine Person
aus dem eigenen Wahl-Kreis.
Die andere Stimme ist für eine Partei.
Jeder wählt also eine Person und eine Partei.

Das gilt für Kommunal-Wahlen:
Es werden einzelne Personen gewählt.

Nach einer Wahl werden Stimmen gezählt.
Das heißt:
Es werden die Kreuze auf allen gültigen Stimm-Zetteln gezählt.
Wer die meisten Stimmen bekommen hat,
gewinnt die Wahl.

Wahl-Kampf – was ist das?

 
Wahl-Kampf
© Reinhild Kassing

Parteien wollen gewählt werden.

Eine Partei ist eine Gruppe
von Politikerinnen und Politikern.
Menschen in einer Partei
haben oft ähnliche Ideen und Ziele.
Bei Wahlen kann man
verschiedene Parteien oder Personen wählen.

Alle wollen viele Stimmen bekommen.
Das heißt:
Ein Kreuz für sie auf vielen Wahl-Zetteln.
Alle wollen die Wahl gewinnen.
Deshalb machen sie Wahl-Kampf.
Das heißt:
Die Parteien und Personen
machen Werbung für sich.
Und informieren: Das möchten sie für die Menschen machen.

Werbung machen heißt hier:

  • Sie hängen Plakate auf.
  • Es gibt Werbung im Internet, Radio, im Fernsehen und in der Zeitung.
  • Es gibt Info-Stände in der Stadt.
  • Es gibt Reden von Politikern und Politikerinnen in verschiedenen Städten.

Alle sollen vor der Wahl wissen:
Das möchten die Parteien und Politiker machen.

Man kann den Politikern auch Fragen stellen.
Zum Beispiel:

  • Was möchten Sie tun, wenn Sie gewählt werden?
  • Warum sollte ich Ihnen meine Stimme geben?
  • Was möchten Sie für Menschen mit Behinderung tun?

Information helfen beim Wählen einer Partei oder einer Person.
Dann können die Wähler entscheiden:
Diese Partei und diese Person möchte ich wählen.

Wen wähle ich?

 
Parteien wählen
© Reinhild Kassing

Erst informieren, dann wählen.

Die Entscheidung ist schwer.
Die Wähler sollen wissen:
Was wollen die Parteien oder Personen?

Das steht im Wahl-Programm der Partei.
Das Wahl-Programm
gibt es oft auch in Leichter Sprache.
Oft gibt es Info-Stände von Parteien.
Dort können Bürger
und Bürgerinnen Fragen stellen.
Und Informationen bekommen.
Informationen gibt es auch:

  • im Internet
  • im Radio
  • im Fernsehen
  • in der Zeitung.

Eine besondere Hilfe ist der Wahl-O-Mat.
Das ist ein Angebot im Internet.
Der Wahl-O-Mat wird immer
einige Wochen vor einer Wahl veröffentlicht.
Der Wahl-O-Mat stellt viele Fragen.
Dazu gibt es verschiedene Antworten zur Auswahl.
Jeder wählt für sich die passende Antwort.
Zum Schluss zeigt der Wahl-O-Mat:
Diese Parteien passen gut zu Ihren Antworten.

So kann jeder sehen:
Welche Partei vertritt am besten meine Meinung?
Dann weiß man oft,
wen man wählen möchte.

Wie wähle ich?

 
Wählen mit Wahl-Zettel
© Reinhild Kassing

Jeder Wähler und jede Wählerin
bekommt eine Wahl-Benachrichtigung.
Das ist ein Brief.
Er kommt mit der Post zu Ihnen nach Hause.

Darin steht:

  • Wann die Wahl ist.
  • Wo der Wahl-Raum ist.
  • Ob der Raum barriere-frei ist.
  • Wie die Brief-Wahl geht.

Ein anderes Wort für Wahl-Raum ist: Wahl-Lokal.
Für die Wahl gibt es 2 Möglichkeiten:

Ausweis und Benachrichtigung mitnehmen

Gehen Sie am Wahl-Tag zum Wahl-Lokal.
Der Ort steht in der Wahl-Benachrichtigung.
Das müssen Sie mit-nehmen:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • und Ihre Wahl-Benachrichtigung.

Im Wahl-Lokal sind Wahl-Helfer und Wahl-Helferinnen.
Denen zeigen Sie:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • und Ihre Wahl-Benachrichtigung.

Dann bekommen Sie einen Stimm-Zettel.
Auf dem Stimm-Zettel sind alle Parteien und Personen.
Die können Sie dann wählen.

In der Wahl-Kabine wählt man mit dem Stimm-Zettel

Die Wahl ist geheim.
Das heißt:
Niemand soll sehen, wen Sie wählen.
Sie müssen das auch niemandem sagen.
Deshalb wählen Sie in einer Wahl-Kabine.
Das ist ein Tisch mit Wänden rundherum.
Dort machen Sie Ihre Kreuze auf dem Stimm-Zettel.
Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.
Das steht auch noch einmal auf dem Stimm-Zettel.
Dann falten Sie den Zettel in der Mitte.
Erst danach gehen Sie aus der Wahl-Kabine.
Den Stimm-Zettel werfen Sie in die Wahl-Box.
Dann sind Sie fertig.

Sie brauchen Hilfe?
Dann fragen Sie die Wahl-Helfer.
Die Wahl-Helfer dürfen Ihnen helfen.

Sie dürfen auch eine Person zur Unterstützung mitbringen.
Wichtig ist:
Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen.
Und: Ihre Wahl bleibt geheim!
Niemand darf verraten,
wen Sie wählen.

Wählen kann man auch per Post

Sie können auch Brief-Wahl machen.
Das sind Gründe für die Brief-Wahl:

  • Sie haben am Wahl-Tag keine Zeit.
  • Sie brauchen mehr Zeit und Ruhe um zu wählen.
  • Sie können nicht ins Wahl-Lokal gehen.
  • Das Wahl-Lokal ist nicht barriere-frei.

Wahl-Unterlagen für zu Hause

Für die Brief-Wahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen.
Um die Wahl-Unterlagen zu bekommen,
müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei.
Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.
Das machen Sie bei Ihrer Gemeinde.
Oder bei Ihrem Bezirks-Amt.
Sie können das Formular auch zurück schicken.
Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.

Zu den Wahl-Unterlagen gehören:

  • der Wahl-Schein,
  • der Stimm-Zettel,
  • und mehrere Brief-Umschläge.

Fragen Sie nach dem Wahl-Hilfe-Heft

Die Wahl-Unterlagen sehen immer ein bisschen anders aus.
Unterschreiben Sie den Wahl-Schein.
Machen Sie Ihre Kreuze auf dem Stimm-Zettel.
Wichtig ist:
Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen.
Oft gibt es ein Wahl-Hilfe-Heft in Leichter Sprache.
Dort steht ganz genau, wie es geht.
Haben Sie alles fertig?
Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post.
Der Brief darf nicht zu spät kommen.
Sonst ist Ihre Wahl ungültig.

Sie dürfen sich auch helfen lassen.
Wichtig ist:
Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen.
Und: Ihre Wahl bleibt geheim.
Niemand darf verraten,
wen Sie wählen.


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