Gesetzesänderungen 2019

Gesetzesänderungen 2019   -   Das ändert sich 2019

 

Am 1. Januar 2019 treten jede Menge neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft.

 

Zum 1. Januar 2019 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft.

Was Unternehmer, Steuerzahler, Immobilienbesitzer, Mieter, Rentner, Arbeitslose und Familien jetzt wissen sollten.

 

Gesetzesänderungen in der Sozialversicherung

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Ab dem 1. Januar 2019 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,5 Prozent. Da die Beiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten jeweils zur Hälfte getragen werden, werden Arbeitgeber um 0,25 Prozent entlastet.

Die Senkung auf 2,5 Prozent gilt bis zum 31.12.2022, danach steigt der Beitragssatz dann auf 2,6 Prozent.

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Mindestbeitrag für die Krankenkasse sinkt für Selbstständige

Für Selbstständige mit geringem Einkommen sinkt der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2019 deutlich. Er beträgt dann inklusive Pflegebeitrag nur noch rund 171 Euro im Monat. Bisher mussten Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich krankenversicherten, monatlich mindestens 423 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dass sie ab 2019 weniger bezahlen müssen, liegt daran, dass die Bemessungsgrundlage von bisher 2.284 Euro auf 1.038 Euro abgesenkt wurde. Davon profitieren alle Selbstständigen, die weniger als 2.284 Euro im Monat verdienen.

 

Krankenversicherungsbeiträge werden wieder paritätisch finanziert

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird 2019 unverändert bei 14,6 Prozent liegen. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse entsprechend ihres Finanzbedarfs von den Versicherten erhebt. Bisher mussten die Versicherten den Zusatzbeitrag alleine tragen. Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2019. Er wird dann wieder paritätisch, also zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, finanziert. Da der durchschnittliche Zusatzbetrag 2019 bei 0,9 Prozent liegt, steigt die Belastung für Arbeitgeber im Schnitt um rund 0,5 Prozent.

Höhere Beiträge in der Pflegeversicherung

Der Beitrag für die Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozent auf dann 3,05 Prozent. Finanziert wird er je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitgeber werden also um 0,25 Prozent mehr belastet.

 

Gesetzesänderungen und neue Gesetze für Unternehmer

Mindestlohn steigt

2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Ab 2020 müssen Arbeitgeber dann mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen. Auch etliche Branchenmindestlöhne steigen, zum Beispiel im Dachdeckerhandwerk, im Elektrohandwerk, im Gebäudereinigerhandwerk, bei Zeitarbeitern und in der Pflegebranche.

Recht auf befristete Teilzeit kommt

Ab dem 1. Januar erhalten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, auch Brückenteilzeit genannt. Arbeitnehmer haben dadurch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und danach wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TZBfG) sieht vor, dass Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem und höchstens fünf Jahre reduzieren können. Der Rechtsanspruch gilt allerdings nur für Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 45 Arbeitnehmern.

Neues Verpackungsgesetz

Die bisher gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) wird ab dem 1. Januar durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Seine Vorschriften gelten für alle, die Verpackungen gewerbsmäßig in den Verkehr bringen – also für Produzenten verpackter Waren und für Online-Händler. Ziel des Gesetzes ist es, die Recycling-Quoten bei verschiedenen Arten von Verpackungsmaterialien zu erhöhen sowie das gesamte Abfallaufkommen zu verringern. Das Gesetz umfasst im wesentlichen zwei Pflichten: Jeder Betroffene muss bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Verpackungen eine Registrierungsnummer beantragen. Und jeder Betroffene muss sich an einem oder mehreren dualen Systemen beteiligen, die sich um die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen kümmern.

Lkw-Maut steigt

Bereits seit dem 1. Juli 2018 gilt die Lkw-Mautpflicht nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf allen Bundesstraßen. Ab dem 1. Januar werden die Mautgebühren erhöht. Vor allem für laute und schwere Lastwagen wird die Fahrt auf Autobahnen und Bundesstraßen teurer. Die Kosten der Lärmbelastung durch Lastwagen werden erstmals mit in die Berechnung der Mauttarife einbezogen. 18-Tonner sind besonders von der Erhöhung betroffen. Elektro-Lkw und gasbetriebene Fahrzeuge werden dagegen von der Maut befreit.

Steuervorteile für privat genutzte E-Dienstwagen

Wer einen E- oder Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, muss monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch 0,5 Prozent. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Dienstfahrräder künftig steuerfrei

Bisher mussten Arbeitnehmer ein Prozent des Bruttolistenpreises für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber und die damit verbundene private Nutzung des Dienstfahrrads als geldwerten Vorteil versteuern. Das ändert sich ab Januar 2019. Künftig können Dienstfahrräder steuerfrei genutzt werden. 

 

Änderungen bei Midijobs

Ab dem 1. Juli 2019 können Midijobber statt bisher maximal 850 Euro dann bis zu 1300 Euro verdienen und müssen dafür nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Durch die Rentenreform erwerben sie dennoch volle Rentenansprüche. Grund dafür ist, dass die so genannte Gleitzone für die Sozialversicherungsbeiträge dann zum „Übergangsbereich“ wird. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert und ist in Höhe des halben Beitragssatzes zu zahlen. Für Arbeitgeber ändert sich nur, dass sie  künftig das erzielte und das beitragspflichtige Entgelt an die Rentenversicherung melden müssen.

 

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber müssen Zuschuss zahlen

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten bereits jetzt Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge. Ab 2019 wird ein Zuschuss Pflicht, wenn Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent des Sparbeitrags, den die Arbeitnehmer durch Umwandlung eines Teiles ihres Gehalts in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen. Wenn also eine Mitarbeiterin 3000 Euro brutto pro Monat verdient und davon 100 Euro in eine Direktversicherung einzahlt, dann spart der Arbeitgeber dadurch 19,43 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Ab 2019 muss er der Mitarbeiterin 15 Euro zur Direktversicherung zuschießen, so dass sie 115 Euro in ihre Altersvorsorge einzahlen kann.

Diese Verpflichtung gilt zunächst für Neuzusagen ab dem 1. Januar 2019, ab 2022 dann für alle bestehenden Verträge. Von dieser Regelung kann allerdings in Tarifverträgen abgewichen werden.

 

Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Das Thema „Gutschein“ wird ab Januar 2019 im Umsatzsteuergesetz neu geregelt. Damit wird die sogenannte Gutscheinrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Künftig wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden. Bei Einzweckgutscheinen, wie beispielsweise in einer Boutique, steht der Ort der Lieferung beziehungsweise der Leistung sowie der Gegenstand oder die Dienstleistung, genau wie die Mehrwertsteuer, fest. Unternehmer müssen bereits beim Ausstellen des Gutscheins Umsatzsteuer erheben. Bei Mehrzweckgutscheinen, wie beispielsweise Erlebnisgutscheinen, fällt erst bei der Einlösung Mehrwertsteuer an. Wichtig: Die Gutscheinrichtlinie gilt nicht für Preisnachlass-Gutscheine oder solche für Fahrscheine oder Eintrittskarten für Kinos und Museen.

 

Anpassung der Sachbezugswerte

Zum 1. Januar 2019 tritt die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung in Kraft. Die Sachbezugswerte wurden der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Dadurch erhöhen sich die Beiträge, die für Unterkunft und Verpflegung auf Dienst- und Betriebsreisen steuerlich geltend gemacht werden können. Die bei der Reisekostenabrechung abrechenbaren Beträge für Verpflegung pro Monat steigt so von 246 auf 251 Euro. Damit werden für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für das Frühstück 1,77 Euro und für das Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro angesetzt. Der Wert für Unterkunft und Mieten erhöht sich von 226 auf 231 Euro. 

 

Haftung für Internet-Marktplätze

Betreiber elektronischer Marktplätze wie beispielsweise Amazon oder Ebay haften ab Januar 2019, wenn Händler auf ihren Plattformen die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der bei ihnen tätigen Händler vorlegen können, haften sie nicht selbst.

 

Qualifizierungschancengesetz

Ab dem 1. Januar stehen die Weiterbildungsangebote der Arbeitsagentur auch Beschäftigten offen. Das neue Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer dem zunehmend digitalisierten und automatisierten Arbeitsmarkt gewachsen sind. Wenn sich Arbeitgeber an den Kosten von Weiterbildungen bei einem zugelassenen Träger beteiligen, dann gibt es einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Dafür muss der jeweilige Berufsabschluss vier Jahre zurückliegen und die Arbeitnehmer dürfen in den vorausgegangenen vier Jahren nicht an einer öffentlich geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Betriebsgröße – kleinere und mittlere Unternehmen erhalten mehr als größere Unternehmen.

 

Drittes Geschlecht

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 wird es ab Januar 2019 für Intersexuelle ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister geben: Neben „männlich“ und „weiblich“ kann dort dann auch „divers“ stehen. Für Arbeitgeber ist das vor allem im Hinblick auf  Stellenanzeigen relevant. Wer etwa einen Ingenieur sucht, muss künftig einen „Ingenieur (m/w/d)“ inserieren – das  „d“ steht für divers. Wer dagegen verstößt, dem könnte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Strafe wegen Diskriminierung drohen.

 

Gesetzesänderungen und neue Gesetze für Steuerzahler

Einkommensgrenzen steigen

Für alle Steuersätze steigen die Einkommensgrenzen 2019 um 1,84 Prozent. Das kommt allen Steuerzahlungen zugute. Damit soll verhindert werden, dass Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz aufgezehrt werden.

Neue Freibeträge

Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, wird ab 2019 auf 9168 Euro erhöht.

Steuerfreies Jobticket

Wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fördert, beispielsweise durch ein Jobticket, dann fällt ab 2019 auf diese Arbeitgeberleistung keine Steuer an. Der steuerfreie Vorteil wird allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet. Auch der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung eines Jobtickets ergibt, ist künftig steuerfrei – das gilt aber nur für den öffentlichen Personennahverkehr und nicht für Taxifahrten oder Flüge.

Dienstfahrräder künftig steuerfrei

Bisher mussten Arbeitnehmer ein Prozent des Bruttolistenpreises für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber und die damit verbundene private Nutzung des Dienstfahrrads als geldwerten Vorteil versteuern. Das ändert sich ab Januar 2019. Künftig können Dienstfahrräder steuerfrei genutzt werden.

Steuervorteile für privat genutzte E-Dienstwagen

Wer einen E- oder Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, muss monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch 0,5 Prozent. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Ab 2019 haben Steuerpflichtige zwei Monate länger Zeit für ihre Jahressteuererklärung. Wer seine Steuererklärung selbst abgibt, hat für die Steuererklärung für 2018 bis zum 31. Juli 2019 Zeit. Für von einem Steuerberater vertretene Steuerpflichtige gilt der 28. Februar 2020 als letzter Abgabetermin. Der Haken an der Sache: Wer die Steuererklärung nicht pünktlich abgibt, muss automatisch einen Verspätungszuschlag bezahlen.

 

Gesetzesänderungen für Mieter und Immobilienbesitzer

Modernisierungskosten und Mietpreisbremse

Immobilienbesitzer können von Modernisierungskosten statt bisher elf Prozent künftig nur noch acht Prozent auf die Mieter umlegen. Zudem darf die Miete deutschlandweit nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur noch um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen. Sofern die Miete unterhalb von sieben Euro je Quadratmeter liegt, darf die Miete infolge einer Modernisierung nur um zwei Euro innerhalb von sechs Jahren steigen.

Vermieter, die eine Miete verlangen wollen, die über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete liegt, müssen neue Mieter künftig vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber informieren, was der vorherige Mieter gezahlt hat. Kommt ein Vermieter der Auskunftspflicht nicht nach, kann er höchstens die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete verlangen.

 

Gesetzesänderungen und neue Gesetze für Familien

Mehr Kindergeld

Noch nicht zum Jahreswechsel, aber zum 1. Juli 2019 wird das Kindergeld erhöht: Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro im Monat.

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird ab Januar auf 2490 Euro oder bei zusammen veranlagten Eltern auf 4980 Euro erhöht.

Unterhalt steigt

Der Unterhalt für Trennungskinder wird ebenfalls erhöht. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis sieben Jahre 354 statt bisher 348 Euro pro Monat. Sieben- bis Zwölfjährige bekommen 406 statt 399 Euro. Kindern von 13 bis 18 steht ab 2019 ein monatlicher Unterhalt von 476 Euro zu, bisher waren es 467 Euro. Der Mindestbedarf von volljährigen Kindern bleibt unverändert.

 

Gesetzesänderungen und neue Gesetze für Rentner

Höhere Renten

Laut einem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung sollen die Renten ab dem 1. Juli 2019 steigen – im Westen um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent. Eine endgültige Entscheidung über die Anpassung der Renten ist für das Frühjahr 2019 geplant.

Mütterrente II tritt in Kraft

Mütter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, bekommen künftig mehr Rente. Statt zwei Entgeltpunkten werden ihnen zweieinhalb Entgeltpunkte gutgeschrieben. Der zusätzliche halbe Rentenpunkt entspricht in Westdeutschland 16,52 Euro, in Ostdeutschland 15,94 Euro. Wer ab dem 1. Januar neu in Rente geht, bekommt die Mütterrente II gleich mit ausgezahlt. Wer bereits Rente bezieht, bekommt die Rente erst im Lauf der ersten Jahreshälfte ausgezahlt.

 

Gesetzesänderungen für Arbeitslose

Hartz-IV-Sätze steigen

Ab 2019 steigen die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten künftig 424 statt bisher 416 Euro. Wer mit einer anderen bedürftigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 382 Euro statt bisher 374 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt auf 245 Euro im Monat, Kidner von sechs bis 13 Jahren erhalten ab 2019 322 statt 316 Euro.

Änderung beim Arbeitslosengeld I

Bisher mussten Arbeitsuchende innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein, ab dem 1. Januar 2019 reichen zehn Monate innerhalb der letzten 36 Monate aus, um einen Anspruch auf ALG I zu haben.

 

Neue Regelungen für alle Bürger

Diesel-Fahrverbote werden ausgeweitet

Bislang gibt es Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge nur auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg. Doch 2019 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Selbstzünder. Nach einer Auflistung des ADAC dürften unter anderem künftig auch Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart von Diesel-Fahrverboten betroffen sein.

Günstigere Telefonate

Telefonate aus dem heimischen Netz ins EU-Ausland sollen 2019 günstiger werden. Das EU-Parlament hat im November neue Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen – egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden. Die Kosten pro SMS werden auf höchstens 6 Cent beschränkt. Der Rat der EU muss der Regelung noch zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.

Neue 100- und 200-Euro-Geldscheine

Ab dem 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue Geldscheine aus. Die neuen 100- und 200-Euro-Scheine sind mit neuen  Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Außerdem sind sie kleiner als ihre Vorgänger und passen damit besser ins Portemonnaie. Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber gültig.

Pfandpflicht für Getränkeflaschen wird ausgeweitet

Bisher waren Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen. Ab Januar wird dafür ein Pfand von 25 Cent fällig, genauso wie auf Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gilt ab Januar 2019 Pfandpflicht. Auf Säfte und Wein dagegen wird weiterhin kein Pfand fällig. Ab 1. Januar sind Supermärkte zudem verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden ermöglichen, sich bewusster zu entscheiden.

 


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