Neues Jahr

Neujahr

Neues Jahr, neue Regeln - Was sich 2019 alles ändert

 

2019 werden sich einige Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen in Deutschland und Berlin ändern.

 

Die wichtigsten Veränderungen. 

 
     Im neuen Jahr ändern sich viele Gesetze und Bestimmungen.

 

Arbeit

Berlin.  Arbeitslosenversicherung: Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird zum 1. Januar 2019 von drei Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Durch eine Gesetzesänderung wurde der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte gesenkt. Per Verordnung wurde eine Senkung um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte bis Ende 2022 befristet.

Brückenteilzeit: Wer in Teilzeit gehen will, war für die Rückkehr in Vollzeit bisher auf das Einverständnis des Arbeitgebers angewiesen. Das wird ab 2019 anders. Durch das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit, das der Bundestag am 18. Oktober 2018 verabschiedet hat, bekommen Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ab 1. Januar 2019 ein Recht auf diese zeitlich befristete Teilzeit. Die Regelung gilt jedoch nur für Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Kleinstunternehmen sind von den neuen Regelungen also nicht betroffen und auch Mittelständler, also Arbeitgeber mit 45 bis 200 Angestellten, müssen diesen Anspruch nur einem von 15 Mitarbeitern gewähren.

 

Minijobs: Als Minijobs gelten geringfügige Beschäftigungen, die regelmäßig mit nicht mehr als 450 Euro und maximal 5400 Euro im Jahr entlohnt werden. Für einige Minijobber ist wegen des steigenden Mindestlohns unter Umständen eine Vertragsanpassung notwendig, damit sie nicht über die 450-Euro-Grenze kommen. Wer einen Minijobber etwa als Putzhilfe beschäftigt, muss zum Jahreswechsel eventuell den Arbeitsvertrag anpassen.

 

Midijobs: Die sogenannte Gleitzone bei Midijobs wird 2019 ausgeweitet. Midijobber dürfen künftig zwischen 450 Euro und 1300 Euro (bisher waren es 850 Euro) verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch sollen Midijobber künftig die gleichen Rentenansprüche erwerben, als wenn sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt hätten.

 

Mindestlohn: Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 35 Cent von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. Für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, galt bisher eine Übergangsfrist. Diese Frist ist jetzt ausgelaufen. In keiner Branche darf 2019 weniger gezahlt werden, als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.

Neue Sachbezugswerte: Bekommen Arbeitnehmer von ihrem Chef Essen spendiert, kann das Finanzamt das als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten. Maßgeblich sind nach Angaben des Bundes der Steuerzahler die sogenannten Sachbezugswerte. Der Wert für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit, beispielsweise in einer Betriebskantine, beträgt ab 2019 für ein Frühstück 1,77 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro. Bisher lagen die Werte bei 1,73 Euro beziehungsweise 3,23 Euro. Auch die Werte für Unterkunft oder Miete steigen: Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt 2019 bundeseinheitlich 231 Euro monatlich.

 

Bank und Geld

Neue Geldscheine: Ab 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine aus. Sie sind komplett überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Bei beiden Scheinen kommt ein Porträtfenster als neues Sicherheitsmerkmal zum Einsatz, das bereits beim neuen Zwanziger und Fünfziger zu finden ist. Außerdem haben die neuen Scheine einen praktischen Vorteil. Sie sind kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit wieder besser ins Portemonnaie. Die alten 100er- und 200er-Scheine bleiben aber gültig.

Online-Banking: Vor dem Ende stehen im neuen Jahr die sogenannten iTan-Listen für das Online-Banking. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs (Transaktionsnummern) dürfen ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden. Der Grund ist, dass sie die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie nicht erfüllen.

 

Bildung

Gemeinschaftsschule im Schulgesetz: Die Gemeinschaftsschule wird 2019 nach zehnjähriger Pilotphase als schulstufenübergreifende Schulart im Berliner Schulgesetz verankert. Damit wird dauerhaft das schulische Angebot der integrierten Bildungsgänge ergänzt.

 

Inklusion: Jeder Berliner Schüler hat zukünftig einen Anspruch auf eine inklusive Beschulung. Die Zuweisung eines Kindes an eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ist ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht mehr möglich. Damit spiegelt das Schulgesetz die bereits seit einigen Jahren geübte Praxis wider, Schülerinnen und Schüler nicht gegen den Willen ihrer Erziehungsberechtigten an Förderschulen zu unterrichten.

 

Energie und Versorgung

Energieausweis: Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 brauchen schon seit 2008 einen Energieausweis, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Wurden sie nach 1966 gebaut, gilt die Pflicht seit 2009. In beiden Fällen sind die Belege für den Energieverbrauch der Häuser zehn Jahre gültig. Das bedeutet aber auch, dass die ersten Energieausweise, die für Bestandsgebäude gelten, in diesem Jahr – ganz genau seit Juli 2018 – ihre Gültigkeit verlieren. 2019 folgt die zweite Welle, wenn die Ausweise für die „jüngeren“ Gebäude nicht mehr gelten. Sie alle müssen erneuert werden. Wenn die entsprechenden Immobilien verkauft, vermietet oder verpachtet werden, haben Käufer, Mieter und Pächter einen Anspruch darauf, über den Energieausweis Informationen über den Energieverbrauch und den energetischen Zustand des Gebäudes zu bekommen.

 

EU-Kraftstoff-Kennzeichnung: Gerade im Ausland stellt sich die Frage, was denn nun Benzin oder Diesel in der jeweiligen Landessprache heißt. Wer dann den falschen Kraftstoff tankt, für den kann es sehr teuer werden. Entsprechende Etiketten sollen ab 1. Januar an allen Zapfpistolen, an den Zapfsäulen selbst sowie in der Bedienungsanleitung und in unmittelbarer Nähe der Tankklappe von Neufahrzeugen zu finden sein. Jeder der drei Kraftstoffarten ist eine geometrische Form zugeordnet – Benzin ein Kreis, Diesel ein Quadrat und gasförmigen Kraftstoffen eine 90-Grad-Raute.

Gaspreis: Fast überall in Deutschland steigen die Gaspreise, weil Entgelte für die Nutzung der Gasnetze 2019 im bundesweiten Schnitt um rund ein Prozent steigen werden. Sinkende Netzgebühren sind vor allem in den östlichen Bundesländern zu verzeichnen. In Berlin fallen die Preise sogar um zwei Prozent.

      


Müllabfuhr und Straßenreinigung: Die Berliner müssen vom kommenden Jahr an mehr für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung bezahlen. Hauptgrund sind Lohnerhöhungen für die Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR). Außerdem wird damit die flächendeckende Einführung der Biotonne finanziert, die im April für alle Haushalte Pflicht wird – sofern sie keine eigene Kompostierung haben. Im Schnitt wird die Müllabfuhr in den nächsten beiden Jahren 3,8 Prozent teurer, die Straßenreinigung 3,7 Prozent. Konkret steigt der jährliche Grundpreis für die Müllabfuhr (Ökotarif) um sechs Euro pro Haushalt auf 31,56 Euro. Hinzu kommen Zuschläge beim Tarif für die wöchentliche oder 14-tägige Leerung. Die Tarife für die Biotonne hingegen sinken. Sperrmülltarife ändern sich nicht, die Wertstofftonne, die Abgabe auf Recyclinghöfen und die Weihnachtsbaumabfuhr kosten die Haushalte weiterhin nichts.

 

Familie

Mehr Kindergeld: Eltern bekommen ab 1. Juli mehr Kindergeld ausbezahlt: Pro Kind gibt es dann 10 Euro mehr jeden Monat. Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern somit 204 Euro statt 194 Euro. Für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich bereits ab Januar 2019. Statt 4788 Euro bekommen Eltern somit 4980 Euro pro Kind. Zählt man den Betreuungsfreibetrag dazu, sind das 7620 Euro pro Kind.

Mindestunterhalt wird erhöht: Auch der Mindestunterhalt bei Trennungskindern wird erhöht. Kinder bis sieben Jahre erhalten ab 1. Januar 354 Euro. Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren erhalten 406 Euro Unterhalt und 13- bis 18-jährige Kinder stehen 476 Euro zu.

 

Schulessen in Berlin: Ab 2019/20 fallen die monatlich 37 Euro für das Essen in den Grundschulen weg. Das hat das Abgeordnetenhaus im Dezember mit dem Nachtragshaushalt beschlossen. Diese Regelung gilt auch für die 5. und 6. Klassen an Gymnasien. Diese neue Regelung kostet Berlin allein etwa 40 Millionen Euro im Jahr.

 

Hunde

Leinenpflicht und Hundeführerschein: Berliner Hundehalter müssen ab 1. Januar ihre Vierbeiner an der Leine führen. Die Leinenpflicht steht bereits seit dem 22. Juli 2016 im Berliner Hundegesetz. Wirksam wird sie aber erst zum 1. Januar 2019, also mit dem Zeitpunkt, an dem die sogenannte Hundeverordnung in Kraft treten wird. Frei laufen dürfen Hunde weiter in Hundeauslaufgebieten. Und es gibt drei weitere Ausnahmen: Wenn der Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurde, dann dürfen die Tiere auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen. Hundehalter können auch den sogenannten Hundeführerschein machen. Mit diesem Nachweis dürfen auch jüngere Tiere auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen. Und wenn Hundehalter wie etwa Tierärzte oder Diensthundeführer auf andere Weise als sachkundig gelten, dann gilt die Leinenpflicht ebenfalls nicht.

 

Kommunikation

Telefonieren in der EU: Nach dem Ende der Roaminggebühren sollen auch die Kosten für ein Telefonat in der EU weiter sinken. Wenn es nach der EU geht, sollen Telefongespräche ab Mai 2019 nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten dürfen. Für SMS an ausländische Nummern sollen maximal sechs Cent fällig werden.

Whatsapp: Ab Anfang 2019 läuft eine Klausel im Vertrag zwischen Facebook und Whatsapp aus, derzufolge die App kein Geld einspielen muss. Somit ist Schluss mit dem werbefreien Whatsapp. Dem Unternehmen ist es ab Frühling 2019 möglich, Werbung auf der App zu schalten. Diese erscheint dann im Status-Bereich.

 

Krankenversicherung

Arbeitgeber zahlen wieder hälftig: Die rund 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland werden zum Jahreswechsel 2018/2019 deutlich entlastet. Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenkasse bezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt nach Angaben des Gesundheitsministeriums unverändert. Insgesamt sollen so die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro entlastet werden. Außerdem werden Kleinselbstständige künftig entlastet, denn der monatliche Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird ab 1. Januar 2019 auf 171 Euro halbiert.

 

Gesundheitskarte: Gesetzlich Versicherte sollten prüfen, welche Kennzeichnung ihre Gesundheitskarte trägt. Denn Karten der Generation „G1“ sind ab Januar 2019 nicht mehr gültig. Das schließt auch Karten der sogenannten Generation 1 plus mit ein.

Zuzahlung bei Rezepten: Höhere Freibeträge schonen ab 1. Januar den Geldbeutel bei den üblichen Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen. Von den jährlichen Bruttoeinnahmen können dann für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner 5607 Euro (bisher: 5481 Euro) abgezogen werden. Der Kinderfreibetrag wird von bisher 7428 Euro auf 7620 Euro für jedes Kind angehoben.

 

Kultur

Ballett: Die Berliner Choreografin Sasha Waltz wird offiziell Intendantin des Staatsballetts Berlin. Die Tanzregisseurin und ihr Co-Intendant Johannes Öhman wollen das Staatsballett Berlin neu ausrichten. Der moderne Tanz solle ein stärkeres Gewicht bekommen.

Musik: Zwei wichtige Chefdirigenten treten im Sommer in Berlin ihr Amt an. Kirill Petrenko bei den Berliner Philharmonikern und Christoph Eschenbach beim Konzerthausorchester.

 

Mieten

Beiträge für Mieterverein: Ab Januar übernimmt das Land Berlin für alle, die Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, Beiträge für den Mieterverein. Das gilt auch für den Rechtsschutz. Das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten als zuständiger Leistungsträger zahlen nach einer entsprechenden Zustimmung den Mitglieds-beitrag für zwei Jahre direkt an den Mieterverein.

Modernisierungsumlage: Mieter sollen ab Januar besser vor Kostensprüngen geschützt werden. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden.

Sozialer Wohnungsbau: 2019 soll in Berlin die Zahl der geförderten Wohnungen um 500 Wohneinheiten jährlich weiter gesteigert werden, bis die Zielmarke von 5000 geförderten Wohnungen pro Jahr erreicht ist. Für 2019 ist die Förderung von insgesamt 4000 Neubauwohnungen geplant. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen bestehende Förderungsbestimmungen weiter verbessert werden.

Vormieten offen legen: Vermieter müssen ab Januar 2019 unaufgefordert und schriftlich offenlegen, wie viel Miete vom Vormieter verlangt wurde. Maßgeblich ist die Miete, die ein Jahr vor Beendigung des vorangegangenen Mietverhältnisses verlangt wurde. Diese Regelung gilt, wenn der Vermieter eine Miete verlangt, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Vermieter muss über diesen Umstand vor Vertragsabschluss informieren, die Vormiete entsprechend offenlegen und angeben, von welcher gesetzlichen Ausnahmeregel (zum Beispiel der Modernisierungsumlage) er dabei Gebrauch macht. Tut er das nicht, kann er sich hinterher nicht mehr darauf berufen. In diesem Fall kann der Mieter die unzulässig hohe Miete formlos rügen.

 

Mobilität

Touristen-Tickets: Während sich Berliner und Brandenburger 2019 über stabile Fahrpreise bei Bus und Bahn freuen können, müssen Touristen für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs tiefer in die Tasche greifen. Die Preise etwa für die „Berlin WelcomeCard“ werden je nach Gültigkeitsdauer um bis zu 1,60 Euro pro Ticket teurer. Konkret betrifft die Preiserhöhung zwei Angebote für Berlin-Besucher: die „Berlin WelcomeCard“ sowie auch die „Berlin City TourCard“.

Erstzulassung online: Autobesitzer in Deutschland sollen 2019 auch Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet erledigen können. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür eine Verordnung auf den Weg gebracht, die nach Zustimmung des Bundesrats im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Die digitale Außerbetriebsetzung funktioniert auf Portalen der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen bereits seit 2015. Seit 2017 ist es möglich, Fahrzeuge desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wieder zuzulassen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei einem Halterwechsel möglich sein.

 

Höhere Mautsätze für Lkw: Zum ­1. Januar 2019 steigen die Mautsätze für Lkw auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. Dies geht aus dem aktuellen Wegekostengutachten hervor, das die Grundlage für das 5. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes darstellt, mit dem die zum 1. Januar 2019 geltenden neuen Mautsätze bestimmt werden.

 

Jobtickets sind steuerfrei: Verbilligte Jobtickets sind ab Januar 2019 gänzlich steuerfrei. Das heißt, Beschäftigte müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Ziel ist es, so den öffentliche Nahverkehr zu stärken. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet. Das Jobticket ist allerdings nur steuerfrei, wenn Arbeitnehmer es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhalten, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

 

Schnee-Symbol wird Pflicht: Seit 2018 müssen neuproduzierte Winter- und Ganzjahresreifen zwingend ein Schneeflockensymbol aufweisen. Bei älteren Modellen, die nur die Matsch- und Schnee-Kennzeichnung (M&S, M+S, MundS) aufweisen, gilt: Sie dürfen nur bis 2024 gefahren werden. Allerdings gibt es ab 1. Januar 2019 eine wichtige Regel: Viele Autoversicherungen verschicken nun Briefe und informieren, dass Fahrzeuge ohne Schneesymbol im Schadensfall nicht mehr abgesichert werden. Autofahrer, die bei entsprechenden Witterungs­verhältnissen mit Sommerreifen fahren, müssen mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.

 

Pflege

Beitrag der Pflegeversicherung steigt: Für die Pflegeversicherung müssen die Deutschen ab Januar 2019 tiefer in die Tasche greifen. Der Beitragssatz soll um 0,5 Prozentpunkte, auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Für Kinderlose steigt er auf 3,3 Prozent. Damit will die Bundesregierung die Pflegekassen stabilisieren und die Personalnot in der Pflege bekämpfen.

 

Taxifahrten zum Arzt: Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden.

 

Post

Pakete: Die Deutsche Post dreht an der Preisschraube: Für das Verschicken von Paketen im ­Inland mit einem Gewicht von bis zu fünf Kilogramm werden ab Januar 7,49 Euro – 50 Cent mehr – fällig.

 

Qualifizierung

Mehr Förderung: Um Arbeitnehmer fit für die Digitalisierung der Arbeitswelt zu machen, hat der Gesetzgeber eine verbesserte Förderung auf den Weg gebracht: Das Qualifizierungschancengesetz sieht ab 1. Januar 2019 vor, dass sich Beschäftigte, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind – auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße – grundsätzlich weiterbilden können. Es werden nicht nur Weiterbildungskosten (anteilig) übernommen, die Bundesanstalt für Arbeit gewährt auch mehr Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden.


Beitragsbemessungsgrenzen:
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenver­sicherung und in der Arbeits­losenversicherung werden ab Januar von 6500 Euro auf 6700 Euro (80.400 Euro jährlich) steigen. Das Pendant Ost liegt bei 6150 Euro im Monat (2018: 5800 Euro); jährlich sind das 73.800 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

 

Erwerbsminderung: Wer ab 1. Januar 2019 wegen einer Erwerbsminderung in Rente geht, kann sich über mehr Geld als bisherige Erwerbsminderungsrentner freuen. Denn die sogenannten Zurechnungszeiten werden auf einen Schlag um drei Jahre und fünf Kalendermonate angehoben. Mit der Zurechnungszeit bekommt der Versicherte Rentenpunkte als beitragsfreie Zeiten für durchschnittliche Verdienstzeiten angerechnet – obwohl er in der Zurechnungszeit selbst etwa wegen Krankheit keine eigenen Beiträge zur Rente gezahlt hat.

 

Mütterrente: Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente schlägt bei Neurenten bereits im Januar zu Buche. Rentenansprüche für die Kindererziehung erwirbt der Elternteil, der ein Kind überwiegend erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Die Elternteile legen übereinstimmend fest, wer die Erziehungszeit angerechnet bekommen soll. Es ist auch möglich, die Erziehungszeiten unter­einander aufzuteilen. Von der „Mütterrente II“ können also auch Väter profitieren.

 

Soziales

Hartz IV:Empfänger erhalten mehr Geld: Alleinstehende mit Hartz IV bekommen im kommenden Jahr acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz um 8 auf 382 Euro. Neue Regelsätze gibt es auch für Kinder und Jugendliche. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um sechs auf 322 Euro. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 245 Euro gezahlt, fünf Euro mehr als bislang. Für Kinder von sechs bis 13 Jahren steigt die Leistung um sechs auf 302 Euro monatlich.

 

Steuern

Freibeträge: Ledige haben ab dem 1. Januar in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9168 Euro. Das sind 168 Euro mehr als 2018. Verheirateten stehen künftig 18.336 Euro zu, also 336 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können. Angehoben wird auch der sächliche Kinderfreibetrag: Er erhöht sich um 96 Euro auf 2490 Euro pro Kind und Elternteil, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1320 Euro pro Kind und Elternteil bestehen. Insgesamt wird einem Elternpaar pro Kind im Jahr 2019 also ein Kinderfreibetrag von 7620 Euro gewährt.

 

Steuererklärung: Ab dem Steuerjahr 2018 hat jeder zwei Monate mehr Zeit für seine Steuererklärung. Statt wie bisher bis Ende Mai müssen die Dokumente nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW künftig immer erst bis zum 31. Juli eingereicht werden. Eine längere Frist gibt es auch, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt.

Weniger Belege: Eine Erleichterung für viele Steuerzahler: Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Aufgehoben werden müssen diese aber trotzdem ein Jahr lang, denn so lange kann das Finanzamt die Unterlagen anfordern.

 

Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Für die private Nutzung dienstlicher Fahrzeuge wird bisher ein zu versteuernder geldwerter Vorteil von 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat angenommen. Dieser unterliegt der Einkommensbesteuerung. Ab 2019 halbiert sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil für vollelektrische und bestimmte Hybridelektrofahrzeuge. Für betriebliche Fahrräder und Elektrofahrräder (keine Kraftfahrzeuge) wird ab 2019 eine befristete Steuerbefreiung eingeführt. Diese bezieht sich auf den privaten Nutzungsvorteil und gilt bis 2021.

 

Neues Verpackungsgesetz: Ab dem 1. Januar tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die Verpackungsverordnung ab. Ziel ist es, noch mehr der Rohstoffe aus den Verpackungen zurückzugewinnen und wiederzuverwerten. Deshalb gelten dann neue und höhere Recyclinganforderungen bei privaten Haushalten. Vor allem muss mehr Kunststoff recycelt werden. Hier soll anfänglich eine Quote von 58,5 Prozent erreicht werden, ab 2022 dann sogar 63 Prozent. Für Glas, Eisen, Aluminium und Papier gilt eine 80-Prozent-Quote, ab 2022 sind es 90 Prozent. Auch Getränkekartons (zunächst 75 Prozent, dann 80 Prozent) und sonstige Verbundverpackungen (zunächst 55 Prozent, dann 70 Prozent) nimmt das Gesetz ins Visier. Ein aktueller Bericht des Umweltbundesamts besagt, dass die Menge an Verpackungsabfall in Deutschland weiter sehr hoch ist. 2016 fielen insgesamt 18,16 Tonnen an. Das entspricht 220,5 kg pro Kopf. Damit liegt Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 167,3 Kilo.

Pfand: Das neue Verpackungsgesetz sieht auch eine Ausweitung der Pfandpflicht vor. Somit werden Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Milcherzeugnismischgetränke wie z. B. Energydrinks mit Molkeanteil ab 2019 mit 25 Cent bepfandet. Damit kommen etwas Fruchtschorlenflaschen künftig in den Rücknahmeautomat und nicht mehr in den gelben Sack oder die gelbe Tonne.

 

Universitäten

Charité: Ab dem 1. Januar 2019 wird die Charité Facility Management (CFM) mit 2800 Beschäftigten zu 100 Prozent in öffentliches Eigentum überführt.

 

Mehr Geld für Beschäftigte: Ab 1. Juli 2019 steigt der Stundenlohn für studentische Beschäftigte an Berliner Hochschulen im Rahmen des neuen Tarifvertrages auf 12,50 Euro. Die Mindestvergütung von mehreren Tausend Lehr­beauftragten an den Berliner Hochschulen wird ab dem Wintersemester 2019 von 35 auf 37,50 Euro erhöht.

 

Werbung

Kein Seximus mehr: Berlin verbietet ab dem 1. Januar sexistische Werbung auf landeseigenen ­Flächen. Die Stadt folgt damit dem Beispiel von München, Bremen oder Leipzig und setzt um, was es in Friedrichshain-Kreuzberg schon seit Jahren gibt. Die Änderung erfolgt, weil die Außenwerbung neu ausgeschrieben wurde und die ehemals bezirklichen Flächen ab 1. Januar dem Land gehören.

 

 


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