Taube Frau benutz Videonotruf. Tag des Notrufs; Quelle: fotolia Monika Wisniewska

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Heute ist der europäische Tag des Notrufs.

 

Um den Bekanntheitsgrad der Notrufnummer zu steigern, hat die Europäische Union den 11. Februar zum Europäischen Tag des Notrufs 112 erklärt, denn heute steckt die Notrufnummer auch im Datum (11.2.).

Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen stellt der Notruf dabei vor besondere Herausforderungen.

Sie können Notrufe über einen Vermittlungsdienst anhand einer Videoverbindung zu einem Gebärdendolmetscher absetzen.

 

Der Dienst steht bisher aber nicht rund um die Uhr zur Verfügung.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: "Menschen mit Hör und Sprachbehinderungen müssen jederzeit in der Lage sein, einen Notruf abzusetzen.

 

Der Vermittlungsdienst, über den Notrufe abgesetzt werden können, ist heute nur in der Zeit von 8 bis 23 Uhr verfügbar. Diesen Dienst müssen wir auf eine 24-stündige Verfügbarkeit ausdehnen.

Denn Notfälle können sich jederzeit ereignen.

Eine entsprechende Verpflichtung für die Telefonanbieter werden wir nun gesetzlich verankern.

Damit können wir für sprach- und hörbehinderte Menschen zusätzliche Sicherheit schaffen."

 

Das Bundeswirtschaftsministerium wird dem Parlament daher zeitnah Formulierungsvorschläge für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) übersenden.

 

Der Vermittlungsdienst hilft Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen nicht nur bei Notrufen, sondern auch bei allen anderen Gesprächen mit hörenden Gesprächspartnern.

 

Über Videotelefonie per Computer, Smartphone oder Tablet übersetzt dabei ein Gebärdendolmetscher für beide Telefonteilnehmer gleichzeitig. Auch Hörende können anrufen. Und dies soll zukünftig auch jederzeit möglich sein.