Berlin, 5.11.2015                                                                       

Pressemitteilung 21/2015

 

Persönliche Budgets als Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben

Fachkonferenz zeigt gelungene Beispiele für Teilhabe

 

Er war ein Kind ohne Einschränkungen - bis eine Impfung alles veränderte im Leben von Carsten Trimpop. Die Folge war, dass lange Zeit immer andere über das Leben des jungen Mannes mit Behinderung bestimmten. Nach der Förderschule ging es für ihn in die Werkstatt für behinderte Menschen, mangels anderer Möglichkeiten zog er dann in eine Wohnstätte. Den grundlegenden Richtungswechsel brachte für Trimpop erst sein persönliches Budget. Mit dieser Form der Unterstützung konnte der Mitvierziger selbst bestimmen, wo und mit wem er wohnt. Seine Arbeitsassistenz ermöglicht ihm, rund um die Uhr sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Carsten Trimpop ist heute Inklusionsbotschafter und bestes Beispiel dafür, wie selbstbestimmte Teilhabe, ein Leben mitten in der Gesellschaft aussieht.

 

„Selbst bestimmen mit Persönlichen Budgets“ lautete der Titel der Fachkonferenz, die heute im Bundestag veranstaltet wurde. Der Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, und des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten, Matthias Rösch, folgten Bundestagsabgeordnete und die behindertenpolitischen Sprecher der Fraktionen. Sie kamen mit Menschen zusammen, die bereits vom persönlichen Budget profitieren. Auch der rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretär David Langner sowie die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, beteiligten sich an dem Erfahrungsaustausch.

 

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, sagte: „Immer noch wissen zu wenige Menschen mit Behinderungen und zu wenige Angestellte in den Sozialämtern, welche Möglichkeiten das Persönliche Budget bietet. Und längst nicht alle Kostenträger bewilligen das persönliche Budget. Ich fordere mit Nachdruck, dass Menschen mit Behinderungen gute und kostenfreie Unterstützung bei der Beantragung und Verwaltung ihres Budgets zur Verfügung gestellt wird. Das kommende Bundesteilhabegesetz bietet eine Chance, die Wunsch- und Wahlrechte für Menschen mit Behinderung zu stärken. Auch und gerade dadurch, dass Persönliche Budgets besser erklärt und leichter genutzt werden können. Sie sollen zukünftig nicht die Ausnahme, sondern die Regel darstellen und damit zu Regelleistungen werden.“

 

In seinem Grußwort erklärte der rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretär David Langner: "Unsere Politik für Menschen mit Behinderungen ist getragen von drei Leitgedanken: Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung. Rheinland-Pfalz hat bereits im Jahr 1998 das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen modellhaft eingeführt, um Selbstständigkeit, Teilhabe und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen mit passgenauen und individuellen Maßnahmen zu fördern. Genau wie bei unserer damaligen Pionierarbeit brauchen wir auch heute mutige Protagonisten, um das neue Bundesteilhabegesetz zu einem echten „Teilhabe“-Gesetz werden zu lassen. Die heutige Fachkonferenz gibt hierfür einen wichtigen Impuls."

 

Das bestätigte auch Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz: „In Rheinland-Pfalz gibt es eine gute Tradition persönlicher Budgets als Alternative zu Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Mit dem Bundesteilhabegesetz erwarte ich eine Stärkung persönlicher Budgets, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen voran zu bringen.“

 

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen anstelle von festgelegten Sach- und Dienstleistungen ein nach dem individuellen Bedarf bemessenes Budget in Form eines Geldbetrags oder eines Gutscheins erhalten. Somit können sie als Experten in eigener Sache unabhängiger und mit flexiblen, selbst gewählten Hilfen ihr Leben gestalten. Sie kaufen sich also die Leistungen ein, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind. Seit 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Persönlichen Budgets, sofern ein Anspruch auf eine Leistung nach den einzelnen Leistungsgesetzen besteht.

 

 

 

Kontakt:

Christina Jäger, Pressesprecherin

+49 30 18 527-1797

presse@behindertenbeauftragte.de


Initiative Schlüssel für Alle e.V. 0