Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz

Ein Bundesteilhabegesetz mit gesetzlichen Regelungen für die Teilhabe behinderter Menschen ist im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland längst überfällig. Bis Mitte 2015 soll ein solches Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten 2017 wird von allen Menschen mit Behinderung sehnlichst erwartet.

Die Assistenz im Bundesteilhabegesetz

Die persönliche Assistenz ist im Art. 19 der UN-BRK verortet. Im Prozess der Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes muss der Gesetzgeber durch Lobbyarbeit immer wieder auf die notwendigen Punkte (unabhängige Beratung, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, ambulant vor stationär usw.) hingewiesen werden, damit das Gesetz auch im Sinne der Menschen mit Behinderung und nicht nur unter dem fiskalischen Aspekt erstellt und umgesetzt wird. Diese Tatsache und die Tatsache, dass ein Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen wahrscheinlich erst 2017 in Kraft treten wird, ist umso verwunderlicher, in Kenntnis dessen, dass die CDU/CSU bereits 1973 und 2001 Anträge zur Schaffung solch eines Gesetzes im Bundestag eingebracht hatte.

Ein gutes Bundesteilhabegesetz

Informationen zu einem guten Bundesteilhabegesetz finden Sie auf der Internetseite: www.teilhabegesetz.org Bitte unterstützen Sie ebenfalls die Petition zu einem guten Bundesteilhabegesetz, und somit auch unsere Arbeit, auf www.openpetition.de


Mit dem Elektrorollstuhl vom Bodensee nach Berlin: Eine Tour für ein gutes Bundesteilhabegesetz

„Eine Tour für ein gutes Bundesteilhabegesetz“ ist ein weiteres unterstützenswertes Projekt zum Bundesteilhabegesetz für Behinderte Menschen das von Oliver Straub ins Leben gerufen wurde und NITSA e.V. gerne unterstützt. An dieser Stelle möchten wir sein Projekt vorstellen.

Oliver Straub stellt sich zurecht die Frage „Assistenz macht arm, sieht so eine gerechte Teilhabe aus? Weiter führt er aus: „Teilhaben am normalen Leben ist für viele Menschen, die wegen ihrer Behinderung auf Assistenz angewiesen sind, nicht möglich weil die Leistungen, die wir brauchen um selbstbestimmt leben zu können, vom Sozialamt kommen. Somit wird unser Einkommen gekürzt und mehr als 2600 € ansparen ist auch nicht drin. Ein Beruf oder die Selbstständigkeit lohnt sich nicht, man wird arm gehalten und schließt uns somit aus der Gesellschaft und dem öffentlichen Leben aus obwohl die Eingliederungshilfe uns genau das ermöglichen soll. Geld für ein Auto sparen – nicht machbar, Urlaub – wenn überhaupt nur mit finanzieller Unterstützung, eigenes Haus, Heiraten und eine Familie gründen oder Geld für die Altersvorsorge zurück legen, davon können wir im Moment nur träumen.“

Oliver Straub möchte nicht mehr auf Sozialhilfeniveau leben, möchte die Welt bereisen können, finanzielle Sicherheit haben und gleichberechtigt und integriert in der Gesellschaft leben können. Dafür geht er auf die Straße, nicht bei sich zuhause, nicht in einer großen Stadt, sondern er macht sich mit seinem Elektrorollstuhl auf einen 675 km langen Weg vom Bodensee nach Berlin.

 

Den ganzen Text und mehr Informationen über das Projekt und Oliver Straub finden Sie unter folgendem Link: Eine Tour für ein gutes Bundesteilhabegesetz

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