Baden-Württemberg beschließt Aktionsplan zur Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention

 

Die baden-württembergische Landesregierung hat am 9. Juni 2015 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beschlossen und zugleich die Ministerien mit der Umsetzung beauftragt.

 

 

Der Aktionsplan stellt nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine Selbstverpflichtung dar, wie die Landesregierung in den nächsten Jahren die Politik für Menschen mit Behinderungen voranbringen will, heißt es in einer Pressemitteilung.

 

Die Umsetzung des Aktionsplans wird durch das Sozialministerium koordiniert, das auch die Erarbeitung des Plans federführend begleitet hat. Spätestens nach fünf Jahren soll der Aktionsplan laut Sozialministerin Katrin Altpeter durch ein externes, unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert werden.

Der Aktionsplan soll am 26. Oktober 2015 bei einem Landesinklusionstag der breiten Öffentlichkeit erläutert und in Fachforen vertieft werden.

Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet etwa 230 Maßnahmenvorschläge für 11 Handlungsfelder zur Förderung der Inklusion auf. Diese betreffen die Ziele der Inklusion, den Schutz der Menschenwürde, Bildung, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Barrierefreiheit, sowie Kultur, Freizeit und Sport, ferner gesellschaftliche und politische Teilhabe, die Förderung des Landes für Aktivitäten anderer Akteure und die Internationale Zusammenarbeit.

Als Grundlage für die Erarbeitung des Aktionsplans dienten Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des Landes-Behindertenbeauftragten Gerd Weimer.

 

Unter dessen Vorsitz seien in einem breit angelegten Konsultationsverfahren in vier Regionalkonferenzen mit Betroffenen und deren Angehörigen sowie allen in der Hilfe für Menschen mit Behinderungen maßgeblichen Akteuren zahlreiche Vorschläge gemacht worden. In den Landesaktionsplan seien jedoch nur jene Vorschläge aufgenommen worden, die sich an die Landesebene richteten.

 

Die Teile, welche in die Zuständigkeit des Bundes oder der Kommunen fielen, seien vom Landes Behindertenbeauftragten an die entsprechenden Adressaten übermittelt worden, da sowohl die Bundesregierung wie auch die kommunalen Körperschaften zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet seien, heißt es weiter in der Pressemitteilung

 

 

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