Der Landtag hat den von Sozialministerin Katrin Altpeter eingebrachten Gesetzesentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz, L-BGG) verabschiedet.

 

Damit kann das neue Gesetz wie geplant am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 

Baden-Württemberg ist Altpeter zufolge das erste Bundesland, das die Stadt- und Landkreise verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu bestellen.

 



„Mit dem neuen Gesetz sind wir einen großen Schritt vorangekommen hin zu gleichberechtigter Teilhabe, besserer Barrierefreiheit und zu einer effektiveren Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

 

Wir haben jetzt bundesweit eines der modernsten Gleichstellungsgesetze“, so die Ministerin.

Das neue Gesetz orientiert sich Altpeter zufolge durchgängig am Prinzip der Inklusion und nicht mehr wie bisher am Prinzip der Fürsorge.

 

Die Landesregierung vollziehe damit den von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebenen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik.

 

Anders als das bisherige Landesbehindertengleichstellungsgesetz gelte das neue Gesetz zudem auch für die Kommunen im Land. „Die Weichen für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen werden im kommunalen Umfeld gestellt, etwa bei Behördengängen“, sagte die Ministerin. „Deshalb sind Barrierefreiheit und Gleichbehandlung auf dieser Ebene auch besonders wichtig.“

 

 

Bessere Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

Die Möglichkeit der Verbandsklage wird laut Ministerin Altpeter auf Klagen gegen Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot und die Barrierefreiheit bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand, im öffentlichen Personenverkehr, bei der Gestaltung des Schriftverkehrs sowie bei der Gestaltung medialer Angebote ausgeweitet.

 

Bislang war die Verbandsklage nur zur Feststellung eines Verstoßes gegen das Recht auf Kommunikation in Gebärdensprache oder mit anderen Kommunikationshilfen zulässig.

Durch die Einführung einer Beweislastumkehr könnten Menschen mit Behinderungen zudem ihre Rechte künftig einfacher durchsetzen, so Altpeter.

 

Danach reicht es künftig aus, Tatsachen, die eine Benachteiligung vermuten lassen, zu beweisen.

 

Dann müsse die Behörde nachweisen, dass sie das Benachteiligungsverbot nicht verletzt hat.

 

 

Verbesserung der Barrierefreiheit

 

Behörden sollen Menschen mit Sehbehinderungen künftig Schriftstücke auf Verlangen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, unterstrich Ministerin Altpeter.

 

Die Regelungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes zur barrierefreien Kommunikation, etwa zur Verwendung von Gebärdensprache, und zur barrierefreien Gestaltung medialer Angebote gälten nun auch für kommunale Behörden.

 

 

 

 

 

 

 


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