Barrierefreiheit für alle

Barrierefreiheit

                                    

                Wichtige Informationen aus aller Welt

 

Der Begriff der Barrierefreiheit wird an zentraler

Stelle im Gesetz definiert.

 

Barrierefrei sind alle von Menschen gestalteten Lebensbereiche, z. B. Bauten,Verkehrsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung und Kommunikationseinrichtungen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

 

Mit dieser Definition soll deutlich werden, dass nicht nur

die physischen Barrieren wie Treppen, zu schmale

Gänge oder Stolperstufen gemeint sind, sondern auch

die kommunikativen Schranken erfasst werden, denen

beispielsweise hörbehinderte Menschen ausgesetzt

sind, wenn z. B. gehörlosen Menschen zur Verständigung

mit hörenden Menschen Gebärdendolmetscher oder Kommunikationshelfer sowie Bedarf nach Assistenz fehlen.

 

Dabei geht es um eine grundsätzlich selbstständige Nutzungsmöglichkeit hörbehinderter Menschen, ohne dass sie fremde Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Das schließt nicht aus, dass hörbehinderte Menschen dennoch wegen ihrer Beeinträchtigung auch bei optimaler Gestaltung der Lebensbereiche auf Hilfen angewiesen sein können.

 

Auch die Begleitung des hörbehinderten Menschen durch eine Vertrauensperson zu Gesprächen oder Beratungen würde Barrierefreiheit für hörbehinderte Menschen bedeuten.

 

Als andere Kommunikationshilfen kommen Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer, Kommunikationsmethoden und Kommunikationsmittel in Betracht.

Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer

sind insbesondere:

-       Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher,

-       Simultanschriftdolmetscherinnen und Simultanschriftdolmetscher,

-       Oraldolmetscherinnen und Oraldolmetscher oder

-       Kommunikationsassistentinnen und Kommunikationsassistenten.

 

Kommunikationsmethoden sind insbesondere:

-       Lormen und taktil wahrnehmbare Gebärden oder

-       gestützte Kommunikation für Menschen mit autistischer Störung.

 

Hörbehinderte Menschen (Menschen mit Sinnesbehinderung) sollen möglichst uneingeschränkt am öffentlichen Leben im Alltag teilnehmen, einer Arbeit und natürlich auch Freizeitaktivitäten nachgehen können.

 

Kommunikation gilt – ganz gleich wie sie übertragen oder verbreitet wird – als unverzichtbares Mittel der Verständigung unter Menschen. „Das Recht auf Kommunikation ist ein Menschenrecht, das allen gehört und zu dem alle Zugang haben müssen.“

Menschen mit Hörbehinderung (Sinnesbehinderung) sind ein Teil unserer Gesellschaft.

Wir gehören dazu.

Wir sind genauso wertvoll und wichtig wie alle anderen Menschen.

Wir sind nicht nur Menschen, die Hilfe brauchen.

Wir können auch viel für unsere Gesellschaft tun, z. B. in der Kultur, in der Wissenschaft und in der Wirtschaft.

 

 


Initiative Schlüssel für Alle e.V. 0