Arbeitsassistenz
Auch berufstätige Menschen mit Behinderung können ein Persönliches Budget erhalten.
Damit können sie dann Hilfskräfte bezahlen, die ihnen bei der Arbeit Unterstützung geben.
Beispiele sind die Vorlesekraft für Blinde oder Assistenten, die Menschen im Rollstuhl Wege oder Handreichungen abnehmen.
Dies heißt Arbeitsassistenz.
Die Assistenzkraft hilft bei den Dingen, die der betroffene Mensch aufgrund seiner Behinderung nicht alleine kann.
Seine eigentliche Arbeit muss er aber selbst erledigen können.
Die Person mit Behinderung kann ihre Assistenzkraft selbst aussuchen und einstellen.
Ich möchte ein anderes Schreiben für Menschen mit Sinnesbehinderung, zum Beispiel für gehörlose oder hör- und sprachgeschädigte Menschen.
Auch berufstätige Menschen mit Sinnesbehinderungen können ein Persönliches Budget erhalten.
Damit können sie dann Hilfskräfte bezahlen, die ihnen bei der Arbeit Unterstützung leisten.
Beispiele sind Vertrauenspersonen oder Assistenten, Menschen im Kommunikationsbereich oder der Verständigungshilfe sowie Kommunikationshelfer oder technische Hilfsmittel.
Dies heißt Arbeitsassistenz.
Die Assistenzkraft hilft bei den Dingen, die der betroffene Mensch aufgrund seiner Hör- oder Sinnesbehinderung nicht kommunizieren kann oder wo es einfach Verständigungsprobleme gibt.
Seine eigentliche Arbeit muss er aber selbst erledigen können.
Die Person mit Sinnesbehinderung, ob gehörlos oder sprachgeschädigt, kann ihre Assistenzkraft, z.B. Vertrauenspersonen oder Kommunikationshelfer, selbst aussuchen und einstellen.