Seit 01.01.2008 ist es möglich, ein „Persönliches Budget“ zu beantragen, welches Menschen mit Hörbehinderungen enorm weiterhilft.

Dadurch können Menschen mit Handicaps, die auf Unterstützung angewiesen sind, erstmalig in Deutschland selbst entscheiden, von wem sie welche Hilfe und Unterstützung wollen.

 

Unser Verein unterstützt diese Maßnahmen und treibt diese entschieden voran.

 

Warum gibt es zum Thema „Persönliches Budget“ für Menschen mit Hörbehinderungen in Deutschland so wenige Informationen?

 

Wird es einfach verschwiegen und in „eine Schublade gesteckt“, weil es für die zuständigen Behörden neu und damit aufwendiger wäre? Auch viele DolmetscherInnen und hörende SozialarbeiterInnen geben keine konkrete Auskunft über das „Persönliches Budget“.

 

Sie richten sich stattdessen nach persönlichem Ermesssen und verbreiten häufig negative Informationen über das „Persönliche Budget“.

Eine hohe Dunkelziffer Betroffener weiß nicht, woher sie Hilfe und kompetente Beratung bekommen.

 

Viele geben sich auf und verharren aufgrund mangelnden Wissens in der Isolation.

 

Ich empfinde diese Entwicklung als nicht gut.

 

Ich möchte, dass jeder hörbehinderte Mensch volle, klare und verständliche Informationen über das „Persönliche Budget“ erhält.

 

Wenn er es gut versteht, gibt es keine Schwierigkeiten bei der Beantragung von Hilfeleistungen bzw. persönlicher Assistenz, von KommunikationshelferInnen und Assistenten.

 

Damit könnten Betroffene die nötige Kommunikationshilfe finanzieren, um gleichberechtigt mit Hörenden ihr Leben besser zu verstehen, selbst in die Hand zu nehmen und im hörenden Umfeld vernünftig zu kommunizieren.

 

Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass jeder hörbehinderte Mensch selbst entscheiden kann, welche Art von Fürsorge oder Hilfe er wählt, dass er den Unterschied zwischen objektivem und subjektivem Handeln kennt.

 

Jeder Hörbehinderte hat Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des „Persönlichen Budgets“.

 

Wir brauchen auch Hilfe von unterschiedlichen Assistenten, zum Beispiel:

-        Persönliche Assistenz, wie Rollstuhl schieben, Lormen, Hilfe bei der Orientierung, Hilfe bei Alltagssituationen,

-        Hilfe durch Schreib- und Lesekräfte (Schreib-Assistenz, Lese-Assistenz) für Schreib- oder Leseschwäche,

-        Kommunikationsassistenz,

-        Begleit-Assistenz,

-        Budget-Assistenz,

-        Es gibt außerdem individuellen Assistenzbedarf als Hilfe bei oder nach verschiedenen Krankheiten.

 

Jeder Mensch mit Hörbehinderung hat die freie Wahl für seinen Assistenzbedarf oder seine Kommunikationshelfer.

 

Zur Unterstützung soll es nicht „NUR“ Gebärdensprachdolmetscher geben. Ein Gebärdensprachdolmetscher ist nur zum Übersetzen da, nicht um auch noch „Betreuer zu spielen“.

 

Warum wurde bisher immer falsch verstanden, was die eigentliche Aufgabe eines Gebärdensprachdolmetschers ist? Der Gebärdensprachdolmetscher soll nur kommen und übersetzen, sonst nichts!

 

Wer andere Assistenz benötigt, z.B. zum Schreiben oder Lesen bei einer Schreib- oder Leseschwäche, der kann und darf ruhig nach einer geeigneten Assistenz suchen und Schreib- oder Lesekräfte beauftragen. Deren Bezahlung wird durch das „Persönliche Budget“ finanziert.

 

Auch Menschen im Rollstuhl, mit einer Orientierungsschwäche oder mit Hörbehinderungen, die sich auf die Sinne auswirken, haben einen Bedarf an kommunikativer Hilfe. Sie möchten wie jeder andere verstehen und sich verständigen können, sich wohlfühlen und sich in den Angelegenheiten ihres Lebens verstanden wissen.

 

In den Medien und auch in einem Info-Buch über das Thema „Persönliches Budget“ kommt oft das Wort „Gebärdensprachdolmetscher“ vor.

 

Allerdings werden z.B. Kommunikationsassistenzen, Kommunikationshelfer, Schreib- und Leseassistenzen oder persönliche Assistenzen weder erwähnt noch näher erläutert.

 

Ich frage mich, warum das so ist!?

 

WIR Menschen mit Hörbehinderung brauchen auch andere kommunikative Hilfen, die wir nach SGB IX selbst wählen können.

 

Sonst fühlen wir (Gehörlosen) uns irgendwie „überrollt“, übersehen und bevormundet.

 

Für uns ist es wichtig, eine Person, der wir vertrauen, bei bestimmten Angelegenheiten dabeizuhaben, um unsere Anliegen entsprechend zu übersetzen. Das gilt z. B. für Arztbesuche, wichtige Gespräche, Behördenangelegenheiten usw.

 

Ebenso sind häufig ältere hörbehinderte Menschen in einer großen Stadt orientierungslos, weil sie z.B. in München ein Problem mit dem Lesen der U-Bahn-Fahrpläne haben. Auch taubblinde Menschen wollen eine vertraute Person als Assistenz zu ihrer Begleitung dabei haben, denn auch bei diesen mehrfach behinderten Menschen kommen Leseschwächen bzw.

Lernschwächen vor. Sie benötigen Hilfe beim Vorlesen oder Schreiben, auch bei der Übersetzung in eine leichte Sprache.

 

Blinde Menschen bekommen mehr Informationen. Dort gibt es mit Blindenhund, Blindenassistenz, Blindenstock, Schreib- und Leseassistenz, Vorlesekräften und anderen Kommunikationsmitteln viele verschiedene Hilfen, die in allen möglichen Medien erwähnt werden.

 

Da wirft sich mir die Frage auf, warum das bei uns hörbehinderten Menschen nicht der Fall ist?

 

Hier wird immer nur der Gebärdensprachdolmetscher erwähnt. Vielleicht, weil wir in einer visuell orientierten Gesellschaft leben?

 

Deshalb möchte unser Verein eine Aktion „Gleiches Recht für alle“ ins Leben rufen.

 

Jeder Mensch mit Hörbehinderung ist verschieden von allen anderen. Er kann durch das „Persönliche Budget“ frei wählen, mit welchem Gebärdendolmetscher oder Kommunikationshelfer er sich selbst am wohlsten fühlt.

 

Jedem Menschen mit Hörbehinderung ist es auch erlaubt, eine Vertrauensperson (sowie KommunikationshelferInnen) seiner Wahl und nach seiner Entscheidung zu nehmen.

 

 

Aktion Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

 

 

 

                                                                                       copyright © by IniSfA e.V.  2014

 

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