Was ist In­klu­si­on?

 

Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist.
 
Inklusion verwirklicht sich im Zusammenleben in der Gemeinde - beim Einkaufen, bei der Arbeit, in der Freizeit, in der Familie, in Vereinen oder in der Nachbarschaft.
 
Dementsprechend leben, arbeiten und lernen Menschen mit Behinderungen nicht in Sondereinrichtungen.
 
Es gibt vielmehr einen ungehinderten, barrierefreien Zugang und eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben (oder: in allen Bereichen des Lebens).
 

Um ein solches selbstverständliches Miteinander zu gewährleisten, schafft die Gesellschaft die notwendigen Voraussetzungen - mit Hilfe von Aufzügen und Rampen, Dolmetschung für gehörlose Menschen, Verwendung von leichter Sprache, Blindenleitsystemen und anderen Unterstützungsformen in unterschiedlichen Lebensbereichen.

 

Nicht der Mensch mit Behinderung passt sich an, sondern die Gemeinschaft sorgt dafür, dass ihre Angebote für alle zugänglich sind.

 

Inklusion bedeutet jedoch mehr als die Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit.

 

 Sie bezieht sich auf die vollständige Einbeziehung behinderter Menschen ins gesellschaftliche Leben, ihre gleichberechtigte Anerkennung und Würdigung: kurzum die Verwirklichung umfassender, gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe.

 

 

 

https://www.inklusionslandkarte.de/DE/Service/Inklusion/Erfassung/inklusion_erfassen_node.html
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