Für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe (GST)

 

Ein Bündnis von Verbänden behinderter Menschen, Menschen mit Hörbehinderung, Men­schen im Rollstuhl, Menschen mit anderen Behinderungen, haben eine gemeinsame Aktion für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen gestartet.

 

Hierfür wurde heute die Homepage unter www.teilhabegesetz.org frei geschaltet. Bitte seht sie Euch an und gebt Eure Stimme dazu ab. Diese Aktion ist für alle behinderte Menschen wichtig, also auch für Menschen mit einer Hörbehinderung.

 

Auf der Grundlage eines vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entwickelten Ent­wurfs für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe treten die Verbände dafür ein, dass Benachteili­gungen hörbehinderter Menschen und anderer behinderter Menschen abgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung mitten in der Gesellschaft gefördert wer­den, zum Beispiel die kommunikative Teilhabe durch Assistenz, Dolmetscher, Kommunika­tionsmittel usw.

 

„Hörbehinderte oder behinderte Menschen“, die auf intensive Unterstützung durch persön­liche Assistenz (z.B. Begleitassistenz, Kommunikationsassistenz, KommunikationshelferIn­nen, Schreib-Lese-Assistenz) angewiesen sind, werden arm gemacht.

 

Hier ist gemeint: Menschen mit Hörbehinderung, die keine Hilfe durch eine Assistenz be­kommen stehen sehr schlecht da. Deshalb fordern wir, dass hörbehinderte Menschen Hilfe durch z.B. Begleitassistenz, Schreib-Lese-Assistenz, KommunikationshelferInnen bekom­men, sozusagen als Assistenz für Verstehen und Verständigung, um uns das Leben zu er­leichtern.

 

„Ich bin berufstätig, aber wegen meines Unterstützungsbedarfs im Alltag kann ich nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Alles darüber hinaus muss ich an das Sozialamt abgeben. Mein Vermögen wird verrechnet mit den Kosten der persönlichen Assistenz, auf die ich angewie­sen bin“, schildert Richterin Nancy Poser aus Trier ihre Lebenssituation.

 

Hier ist gemeint: Wer berufstätig ist, dem wird sein Vermögen (alles was über 2.600 Euro ist) und sein Verdienst angerechnet. Hier wird dann nicht mehr unterstützt. Das ist nicht gut, denn wir können nichts für unsere Behinderung.

 

Die Verbände behinderter Menschen (egal ob Rollstuhlfahrer, Blinde, Gehörlose) fordern daher, dass die Hilfen für gehörlose und andere behinderte Menschen aus der Sozialhilfe herausgelöst werden und einkommens- und vermögensunabhängig bedarfsgerecht geleistet werden.

 

Das bedeutet: Es wird gefordert, dass Einkommen und Vermögen unabhängig vom Bedarf sind. Es soll nicht mehr angerechnet werden und jeder behinderte Mensch soll Hilfe bekom­men, ohne dass nach seinem Vermögen geschaut wird.

 

Die Hilfen für behinderte Menschen sollen sich zukünftig am Bedarf der einzelnen Person ausrichten, sodass diese sich aussuchen und frei wählen kann, wer hilft, assistiert, begleitet, schreibt, liest oder dolmetscht – egal wer, ob vertraute Personen, KommunikationshelferIn­nen, Nachbarn, oder bestimmte Personen, die die Zeichensprache oder Gebärdensprache beherrschen.

 

Wichtig ist, dass sich jeder verständigen kann und sich damit auch verstanden fühlt.

 

Mit Hilfe eines Rechts auf Leichte Sprache oder Gebärdensprache soll zudem sichergestellt werden, dass Informationen von Behörden verständlicher und damit auch barrierefrei zu­gänglich gemacht werden.

 

Im Rahmen der Aktion für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe wollen die Verbände sich sowohl in den Wahlkampf einmischen und dabei den Handlungsbedarf für gesetzliche Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe entsprechend der bereits seit dem 26. März 2009 in Deutschland gültigen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen deutlich machen.

 

Andererseits setzen sie sich dafür ein, dass hörbehinderte, gehörlose und behinderte Exper­tinnen und Experten direkt ins Gesetzgebungsverfahren miteinbezogen werden.

 

Auf diese Weise könnten die Erfahrungen und das know how hörbehinderter, behinderter Menschen selbst von vorne herein auf gleicher Augenhöhe einbezogen werden. 

 

Nähere Informationen über die Kampagne für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe gibt es unter:

www.teilhabegesetz.org

 

Dort können Sie klicken und abstimmen. Das ist sehr wichtig für unsere hörbehinderte Ge­sellschaft, für mehr Selbstbestimmung und mehr gleichberechtigte Teilhabe.

 

Die Hilfen für behinderte Menschen sollen sich zukünftig am Bedarf der einzelnen Person ausrichten, sodass diese sich aussuchen und frei wählen kann, wer hilft, assistiert, begleitet, schreibt, liest oder dolmetscht – egal wer, ob vertraute Personen, KommunikationshelferIn­nen, Nachbarn oder bestimmte Personen, die die Zeichensprache oder Gebärdensprache beherrschen.

 

Es ist wichtig, wir wollen eine einkommens- und vermögensunabhängige Hilfe!

 

Bitte machen Sie mit, mischen Sie sich ein und kämpfen Sie mit!

Wir brauchen Ihre Stimme!

 

Wir fordern eine Kampagne für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe!

 

Bitte machen Sie mit!

 

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