Zugeständnis an Selbstbestimmung vermögensabhängig?

 

Das Persönliche Budget nach »objektivem Handeln« ist die ältere, fremdbestimmte Form der finanziellen Unterstützung Hörbehinderter. Wählt jemand diese Form, dann werden die Dolmetscherkosten rasch und reibungslos vom Leistungsträger bezahlt. DolmetscherInnen rechnen mit dem Leistungsträger ihre Honorarkosten direkt ab. Das Einkommen oder Vermögen des Hilfesuchenden wird hierbei weder berücksichtigt noch geprüft.

 

Wählt jemand die Form des Persönlichen Budgets nach »subjektivem Handeln«, dann wählt er selbstbestimmt seinen Kommunikationshelfer und rechnet eigenverantwortlich aus dem Budget mit diesem ab. Anders als bei der oberen Handlungsweise werden hier Einkommen und Vermögen sehr wohl geprüft - obwohl in beiden Fällen zum gleichen Zweck die gleiche Ausgabe getätigt wird - nämlich, Hilfe zur Verständigung mit dem hörenden Umfeld zu erlangen.

 

Diese Ungleichbehandlung empfinde ich als erhebliche Diskrepanz des Systems. Allein die Dauer von Wartefristen, wenn ich Dolmetscherkosten beantrage, überschreitet jedes vernünftige und nachvollziehbare Maß einer Entscheidungsfindung. Ich empfinde es eher als Hinhaltetaktik - möglicherweise, weil hierbei mein selbstbestimmtes Handeln der fremdbestimmten Fürsorge-Entscheidung des Leistungsträgers entgegen steht.

 

Da es sich bei »objektivem« und »subjektivem Handeln« um den gleichen Leistungsgrund, nur die verschiedene Verfügbarkeit, handelt, gehören beide Anträge auch gleichauf behandelt. Da dies jedoch ausnahmslos anders gehandhabt wird, nämlich zugunsten des »objektiven« und zu Lasten des »subjektiven« Handelns, fühle ich mich diskriminiert.

 

Es ist nachvollziehbar, dass ich die Handlungsform der selbstbestimmten Entscheidung wähle. Selbst meinen Kommunikationshelfer zu wählen, stärkt mein Vertrauen bei anstehenden Terminen, vermittelt mir ein gutes Gefühl des Verstanden werdens. Deshalb habe ich diese Form gewählt - deshalb hat das Gesetz diese andere, neue und menschenwürdige Handlungsweise für Hörbehinderte angedacht.

 

Mir kommt es sogar vor, als würden diejenigen, die - nicht nur meine - Anträge auf »subjektives Handeln« zu bearbeiten hätten, uns jahrelang mit wiederholtem Nachfragen, Terminverschiebungen und Verzögerungen bestrafen oder zumindest negativ behandeln möchten. Einen nachvollziehbaren Grund für so viele Jahre Hinhaltetaktik erkenne ich nicht, außer, es sei den Leistungsträgern bequemer, würden wir Gehörlose fremdbestimmt zur Wahleinschränkung des »objektiven Handelns« zurückkehren.

 

Es muss sich bald etwas ändern. Als Gehörloser habe ich ohne Kommunikationshilfe keine Verständigungsmöglichkeit. Ohne Verständigung bleibe ich weiter in meiner Selbstbestimmtheit eingeschränkt. Erleichterungen bei der Wahl des Persönlichen Budgets nach »subjektivem Handeln« sind dringend notwendig - für alle Betroffenen.


Mit freundlichen Grüßen

 

Johann Kalteis

Initiative Schlüssel für Alle e.V. 0