Persönliches Budget für Menschen mit Hörbehinderungen:

 

Vielmehr wollen Menschen mit Hörbehinderungen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft leben und demzufolge selbst verantwortlich für ihr Leben sein – weg vom „Objekt der Fürsorge“, hin zum „Subjekt des Handelns“. Die Bundesregierung greift diesen Paradigmenwechsel in ihrem Gesetzentwurf zum Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) mit dem Titel “Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ auf.

 

Seit dem 01.07.2001 haben hörbehinderte Menschen das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache, Gebärdensprache zu verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen (Art. 9 Sozialgesetzbuch IX. Buch).

 

Wenn ein Gehörloser Hilfe braucht, schreibt er ein Telefax an die Dolmetscherzentrale und wartet auf einen Termin mit dem Dolmetscher, der Behörde, Versicherung, Bank, etc. ( Wartezeit ca. 2-4 Wochen oder länger). Bei Behörden bzw. dem zuständigen Leistungsträger wird direkt an den Dolmetscher (nach Abrechnung) gezahlt.

 

Objekt bedeutet, Gehörlose haben ein persönliches Budget nicht beantragt. Die Dolmetscherzentrale besorgt den Dolmetscher und macht die Abrechnung selbst, ohne  dass Gehörlose es tun oder machen müssen.

 

Objektive Perspektive:

 

-         Normalisierung: „ Ein Leben so normal wie möglich.“

 

Bedeutung: Die Gelder/Leistungen durch Leistungsträger werden direkt an den Dolmetscher gezahlt und abgerechnet (Objektives Handeln)!

 

 

Es gibt zwei verschiedene Formen von Objekt und Subjekt:

 

1.     Rechtsanspruch durch persönliches Budget  „Subjekt statt Objekt“  Wandel der Zielvorstellungen im Jahr 2008.

 

2.     Mehr Selbstbestimmung,  Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit.

 

 

Die subjektive Perspektive ist:

 

- Selbstbestimmung „Kontrolle über das eigene Leben“,

- Selbständigkeit, Wahlmöglichkeit,

- Schnelle Hilfe,

- Schnelle Einsatzbereitschaft.

 

Z. B. ich bin Budgetnehmer. Ich möchte selbst entscheiden,  ich bestelle meinen Dolmetscher oder Kommunikationshelfer selbst. Ich mache einen Termin und zahle selbst an den Dolmetscher oder Kommunikationshelfer, das ist subjektives Handeln.

 

- Hilfe zur Kommunikation nach individuellem Bedarf,

- Hilfe zur selbständigen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

 

Der Hilfeempfänger kann hierzu auf Wunsch eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzuziehen. Das bedeutet, durch persönliches Budget können wir selbst entscheiden, mehr Wahl- , Wunsch- und Entscheidungsrecht. Mit einem „persönlichen Budget“ werden Menschen mit Hörbehinderungen in die Lage versetzt, selbst zu bestimmen, wie sie ihren Alltag gestalten. Sie können Art, Umfang und Zeitpunkt der Hilfe festlegen.

 

Die Würde des Menschen ist "unantastbar". Das Grundgesetz räumt allen Menschen - mit und ohne Behinderung - das Recht ein, sich ihr Leben selbst zu gestalten.

 

Für Menschen mit Hörbehinderungen ist es selbstverständlich, dass sie autonom, selbstbestimmt, selbständig, unabhängig leben und eigenwirtschaftlich ihr Leben gestalten.

 

Bei der Handlung „Objektiv“ werden  vom Leistungsträger an den Dolmetscher die Kosten rasch und reibungslos bezahlt. Das heißt, der Dolmetscher rechnet mit dem  Leistungsträger „Honorarkosten“ ab. Das ist  üblich.

 

Einkommen wird hier nicht angerechnet, wenn Hörbehinderte  Vermögen  besitzen.

 

Bei der Handlung „Subjektiv“  bin ich Budgetnehmer und beantrage für Dolmetscherkosten oder andere kommunikative Hilfe  Kommunikationshelfer oder andere Hilfe.

 

Hier wird nach Einkommen geprüft.

 

Was ist mit der Handlung „Objektiv“? Wieso wird bei „Subjektiv-Handeln“ nach Einkommen geprüft? Das System passt hier nicht!

 

Als Budgetnehmer wurde bei meiner Beantragung für Dolmetscherkosten bzw. Kommunikationshelfer Leistung verweigert und ständig verzögert. Was ist mit der „Handlung Objektiv“? Das System passt hier wieder nicht!

 

Die Handlungen Objektiv und Subjektiv sollten gleichgestellt sein.

 

Beim Handeln „Subjektiv“ wird man ganz anders behandelt.

 

Ich möchte

 

·        selbständig sein,

·        selbstbestimmt,

·        meine kommunikative Hilfe einholen können,

·        für mich übersetzen und

·        mich verständigen lassen.

 

 

Objektiv - Subjektiv. Warum wird hier unterschieden?

 

1.     Warum wird bei der Handlung "Objektiv" es schneller anerkannt, bezahlt und das Einkommen nicht  angerechnet?

 

2.     Warum wird bei der Handlung "Subjektiv"  es einem schwer gemacht, verzögert und an Einkommen und Vermögen geprüft?

 

 

 

 

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