Persönliches Budget für Menschen mit Hörbehinderungen:

Es gibt zwei verschiedenen Formen in Subjekt und Objekt:

Menschen mit Hörbehinderungen wollen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft leben und demzufolge selbst verantwortlich für ihr Leben sein – sie wollen weg vom „Objekt der Fürsorge“ hin zum „Subjekt des Handelns“. Die Bundesregierung greift diesen Paradigmentwechsel in ihrem Gesetzentwurf zum Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) mit dem Titel “Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ auf.

Seit 01.07.2001 haben hörbehinderte Menschen das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen (Artikel 9 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).

Wenn ein Gehörloser Hilfe braucht, schickt er per Fax der Dolmetscherzentrale seine Terminanfrage für die Zurverfügungstellung eines Dolmetschers. Die Wartezeit beträgt ca. 2-4 Wochen oder länger. Dann erhält er einen Termin für Besuche, Absprachen bei Behörden, Versicherung, Banken, etc. Behörden zahlen als zuständiger Leistungsträger direkt nach Abrechnung an den Dolmetscher.

Das ist objektive Hilfe, das bedeutet der Gehörlose hat das persönliches Budget nicht beantragt. Die Dolmetscherzentrale besorgt der Dolmetscher und erledigt die Abrechnung, ohne den Gehörlosen mit einzubeziehen.

Es gibt aber noch eine zweite Form die subjektive Hilfe: Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget und einen Wandel der Zielvorstellungen – Subjekt statt Objekt.

Die subjektive Hilfe bietet den Gehörlosen mehr Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit, somit mehr Kontrolle über das eigene Leben. Er hat die Wahlmöglichkeit für eine schnelle bedarfsgerechte Hilfe und Einsatzbereitschaft.

Ich habe mich für das persönliche Budget und somit für die subjektive Hilfe entschieden, weil ich selbst entscheiden möchte, wann und wen ich als Dolmetscher oder Kommunikationshelfer bestelle. Damit erhalte ich Hilfen zur Kommunikation nach meinem individuellen Bedarf, für meine selbständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und engagiere eine Hilfe meines Vertrauens, die ich dann auch selbständig bezahlen muss.

 

Diese subjektive Hilfe durch das persönliche Budget bedeutet, dass wir selbst entscheiden können, mehr Wahl-, Wunsch- und Entscheidungsrechte haben. Menschen mit Hörbehinderungen werden in die Lage versetzt, selbst zu bestimmen, wie sie ihren Alltag gestalten – selbst bestimmt und selbständig.

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das Grundgesetz räumt allen Menschen mit und ohne Behinderung – das Recht ein, sich ihr Leben selbst zu gestalten.

 

Was ich allerdings nicht verstehen kann ist, warum wird den gehörlosen Menschen die Inanspruchnahme der subjektiven gegenüber der objektiven Hilfe so schwer gemacht?

Bei der objektiven Hilfe werden die Kosten sofort durch den Leistungsträger beglichen. Die Zahlung eines persönlichen Budgets zur kommunikativen subjektiven Hilfe wird verzögert, verweigert oder von vielen Auflagen wie z. B. vom Einkommen abhängig gemacht. Das wird sehr oft schon als Diskriminierung verstanden.

 
 
Initiative Schlüssel für Alle e.V. 0