Persönliches Budget für Menschen mit Hörbehinderungen
Es gibt zwei verschiedenen Formen von Subjekt und Objekt:
Menschen mit Hörbehinderungen möchten als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft leben. Dazu gehört, dass sie verantwortlich für ihr Leben sein können. Zu diesem Zweck müssen sie vom »Objekt der Fürsorge« wegkommen und hin zum »Subjekt des Handelns«. Die Bundesregierung greift diesen Paradigmenwechsel auf. Der Gesetzentwurf zum Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zeigt dies unter dem Titel »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen«.
Seit dem 01.07.2001 haben hörbehinderte Menschen das Recht, zur Verständigung Gebärdensprache zu verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher trägt die Behörde oder der für die Sozialleistung zuständige Leistungsträger (Art. 9 Sozialgesetzbuch IX. Buch).
Braucht ein Gehörloser Hilfe, dann schreibt er ein Telefax an die Dolmetscherzentrale und wartet auf einen Termin mit dem Dolmetscher, der Behörde, Versicherung, Bank etc. Hierbei sind derzeit Wartezeiten von mindestens 2 - 4 Wochen oder länger einzukalkulieren. Die Behörde bzw. der zuständige Leistungsträger zahlt nach Abrechnung direkt an den Dolmetscher.
Objekt bedeutet: Gehörlose haben ein persönliches Budget nicht beantragt. Die Dolmetscherzentrale besorgt den Dolmetscher und erledigt die Abrechnung ohne Einbeziehung des betroffenen Gehörlosen.
Objektive Perspektive:
- Normalisierung: »Ein Leben so normal wie möglich. «
Bedeutung: Die Gelder/Leistungen durch Leistungsträger werden direkt mit dem Dolmetscher abgerechnet (Objektives Handeln)
2008 wandelte der Rechtsanspruch des »Persönlichen Budgets« die Zielvorstellungen in Richtung »Subjekt statt Objekt«. Damit erhalten Gehörlose mehr Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit.
Subjektive Perspektive:
- Selbstbestimmung »Kontrolle über das eigene Leben«
- Selbständigkeit, Wahlmöglichkeit
- Schnelle Hilfe durch kürzere Wartezeiten
- Schnelle Einsatzbereitschaft.
Beispiel: Ich bin Budgetnehmer. Ich möchte selbst entscheiden, bestelle Dolmetscher oder Kommunikationshelfer selbst. Ich vereinbare einen Termin und zahle selbst an den Dolmetscher oder Kommunikationshelfer. Das ist subjektives Handeln.
- Hilfe zur Kommunikation nach individuellem Bedarf
- Hilfe zur selbständigen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Der Hilfeempfänger kann hierzu eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzuziehen. Das bedeutet, dass wir durch das persönliche Budget ein stärkeres Wahl- , Wunsch- und Entscheidungsrecht erhalten.
Das »persönliche Budget« versetzt Menschen mit Hörbehinderungen in die Lage, selbst über die Gestaltung ihres Alltags zu bestimmen. Sie können Art, Umfang und Zeitpunkt der Hilfe eigenverantwortlich festlegen.
Die Würde des Menschen ist »unantastbar«. Mit diesen Worten räumt das Grundgesetz allen Menschen - mit und ohne Behinderung - das Recht ein, ihr Leben selbst zu gestalten.
Für Menschen mit Hörbehinderungen wird es durch das »persönliche Budget« selbstverständlich, ihr Leben autonom, selbstbestimmt, selbständig, unabhängig und eigenwirtschaftlich zu gestalten.