wie mir aus der bayerischen Kommunikationshilfeverordnung (KHV) bekannt ist, besteht eine Vereinbarung vom Mai 2008 zwischen G.I.B. und dem Landesverband München hinsichtlich der Kostenübernahme bei Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern durch Gehörlose aus medizinischen Gründen. Ich darf hierzu § 5, Abs. 4 zitieren:

 

"Sofern eine Person seines Vertrauens aus dem Kreise seiner Angehörigen oder ihm sonst Nahestehenden in der Lage ist, den Gehörlosen bei den unter § 5 aufgeführten Leistungen zu unterstützen, scheidet eine Kostenübernahme für diese Person aus. Der Anspruch auf den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern bleibt bestehen."

 

Hierzu bitte ich um Erläuterung, wie der Begriff "Gehörlose" hier definiert ist? Fallen hierunter Hörbehinderte generell, also auch Schwerhörige oder Spätertaubte?

 

So wie der Gesetzestext abgefaßt ist, besteht lediglich Anspruch auf die Inanspruchnahme und Kostenübernahme explizit für Gebärdensprachdolmetscher und impliziert gleichzeitig, daß Kommunikationshelferinnen von dieser Regelung ausgenommen sind. Dies bedeutete eine große Benachteiligung für hörbehinderte Menschen.

 

Kommunikationshelferinnen sind sehr wichtig für Gehörlose: rasche Hilfe, schnell einsatzbereit,  keine Wartezeit bei Notsituationen - medizinischen wie psychischen.

Hörbehinderte Menschen - gehörlose, schwerhörige oder spätertaubte  - haben das Wahlrecht bezüglich den Kommunikationshelferinnen, d.h. sie können wählen zwischen einer Dolmetscherin, die die Gebärdensprache beherrscht oder einer Sprachdolmetscherin. Denn es gibt ja durchaus den Fall, daß ein Schwerhöriger oder Spätertaubter die Gebärdensprache nicht beherrscht.

 

Es gibt verschiedene Arten von Hörbehinderten: Gehörlose von höherem bis unterem Niveau, ebenso wie bei Hörenden,  z.B. Taubblinde, gehörlose Autisten oder Analphabeten, psychisch Erkrankte, Epileptiker usw., die gleichzeitig gehörlos sind. Für diesen Personenkreis ist der Einsatz von Kommunikationshelferinnen sehr wichtig sowohl zur Bewältigung ihres Alltags als auch im Umgang mit Behörden. Überdies kennen die Kommunikationshelferinnen aufgrund ihrer Erfahrung im Umgang mit Behinderten generell und ihren individuellen "Kunden" deren spezifischen Probleme und Wünsche sehr gut und sind deshalb am besten in der Lage, die Verständigung mit der Umwelt sicherzustellen.

 

Wenn, wie in der Vereinbarung definiert, nur GebärdensprachdolmetscherInnen eingesetzt werden sollen, so wird den Hörbehinderten damit die Freiheit der Wahl der in Anspruch zu nehmenden Hilfe entscheidend und nachhaltig beschnitten.

Gerade KommunikationshelferInnen stellen die die Teilhabe am sozialen, kulturellen und Alltagsleben Hörbehinderter sicher und lindern so die Folgen der Behinderung für die Betroffenen.

 

Zusammenfassend sind somit die Kommunikationshilfen unersetzbare Instrumente, den Kontakt zur Außenwelt aufrecht zu erhalten, meine Selbständigkeit zu bewahren und aufgrund unser Behinderung nicht als Mensch zweiter Klasse von der Gesellschaft abgeschnitten oder gar gemieden zu sein. Ein Ausschluß der KommunikationshelferInnen aus dem Kreis der Helfer, deren Kosten erstattet werden, bedeutet für alle Gehörlose eine eklatante Beschneidung ihrer Eigenständigkeit, die Voraussetzung ist für ein selbstbestimmtes Leben und damit für  größtmögliche Annäherung an die Lebensqualität Nicht-Behinderter.

Das hessische Sozialministerium hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kommunikationshilfenverordnung (HKhV) auf den Weg gebracht. Mit dieser Verordnung droht die  Wahlfreiheit der Gehörlosen bei der Inanspruchnahme von KommunikationshelferInnen empfindlich eingeschränkt zu werden.

Wir gehörlosen, hörbehinderten Menschen, haben gemäß § 9 SGB IX ein Wahl- und Entscheidungsrecht bezüglich der  Kommunikationshilfe/methode. Diese Wahlfreiheit beinhaltet auch, daß jeder Gehörlose entscheiden kann, ob er mit einem qualifizierten oder nicht qualifizierten Kommunikationshelfer zusammenarbeiten möchte. Die fachliche Qualifikation ist bei der Wahl des Kommunikationshelfers nicht das allein Entscheidende, vielmehr sind persönliches Vertrauen und die "Chemie" zwischen Helfer und Gehörlosem eminent wichtig.

Dieses Wahlrecht darf nicht beschnitten werden!

Zur weiteren, verstärkten Integration Gehörloser fordern wir:

 

-    Freie Wahl der Gebärdendolmetscher/Kommunikationshelfer

 

-    Bessere Informationsmöglichkeiten über das Persönliche Budget

 

-    Aufstockung des Personals beim Deutschen Gehörlosenbund zu besseren Interessen-

     vertretung und Beratung Gehörloser

 

    

    

Unterstützen Sie uns! Gehörlose sind keine bedürftigen Hilfeempfänger, sondern gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft, die ihren Teil an Kultur,  Wissenschaft und Wirtschaft leisten können.

 

                           -  In leichte Sprache -

 

Unterstützung für hör-behinderte Menschen

 

 

Das hessische Sozialministerium hat das Gesetz für Kommunikations-hilfen-verordnung geändert.

Dadurch haben wir hör-behinderten oder sprach-behinderten Menschen viel weniger Wahl-Möglichkeiten.

Wir dürfen dann nicht mehr frei wählen, wer als Kommunikations-HelferIn für uns arbeitet.

Im Paragraf 9 vom Sozialgesetzbuch 9 steht, dass wir selbst wählen dürfen, welche Kommuniikations-Hilfen und Kommunikations-HelferInnen wir benutzen.

 

Diese Wahlfreiheit bedeutet auch: Jeder hör-behinderte oder sprach-behinderte Mensch darf selbst frei wählen, ob er einen Gebärdendolmetscher oder einen Kommunikationshelfer beauftragen möchte.

 

Nicht alleine die Ausbildung ist entscheidend. Viel wichtiger sind das persönliche Vertrauen und die „Chemie“ zwischen Helfer und Gehörlosem.

 

Wir müssen dieses Wahl-Recht behalten!

 

Damit wir noch besser dazugehören können, fordern wir:

 

-          Wir wollen Gebärdendolmetscher und Kommunikationshelfer selbst frei wählen dürfen.

 

-          Wir wollen das Persönliche Budget genau und klar verstehen.

 

-          Der Deutsche Gehörlosen-Bund muss mehr Mitarbeiter einstellen.

          Dann können sie unsere Interessen besser vertreten und uns besser

           beraten oder aufklären.

           

Unterstützen Sie uns!

 

Gehörlose und hörbehinderte Menschen sind ein Teil unserer Gesellschaft.

Wir gehören dazu.

Wir sind genau so wertvoll und wichtig wie alle anderen Menschen.

Wir sind nicht nur Menschen, die Hilfe brauchen.

Wir können auch viel für unsere Gesellschaft tun:

Zum Beispiel in der Kultur, in der Wissenschaft und in der Wirtschaft.

 

 

 

 

 

 

 

Erklärung:

 

HKhV = Hessische Kommunikationshilfen-Verordnung

 

Was und wer sind Kommunikationshelfer?

 

Kommunikationshelfer sind z.B. vertraute Personen, nahestehenden Personen aus dem Bekannten-Kreis oder Angehörige.

Diese Personen helfen hör-behinderten oder sprach-behinderten Menschen, wenn sie mit hörenden Menschen reden wollen.

Sie können zum Beispiel in Gebärden- oder Zeichensprache übersetzen.

Oder sie können etwas aufschreiben.

Oder sie helfen spät-ertaubten Menschen langsam und deutlich zu sprechen.

Oder sie helfen Menschen mit einem Sprach-Computer ( z.B. nach einem Schlaganfall).

Oder sie helfen taub-blinden Menschen mit Lormen.

Oder sie helfen schwachen, lernbehinderten oder autistischen Menschen, Gebärden oder Zeichensprache zu verstehen. Sie erklären die Gebärden oder Zeichensprache deutlich langsam und so oft bis sie verstanden werden.

 

Nicht alle Hilfen sind für alle Menschen gleich gut.

Für einige Menschen sind ausgebildete Gebärden-Dolmetscher gut.

Viele können oder wollen aber nicht mit ihnen sprechen.

 

Taub-blinde Menschen brauchen zum Beispiel HelferInnen, die ihnen sehr vertraut sind.

          

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