Informationen zum »Persönlichen Budget«

 

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Hörbehinderung, z.B. Gehörlose und Hörgeschädigte, einen Anspruch auf ein »Persönliches Budget«.

 

Somit können Menschen mit Handicaps, die auf Unterstützung angewiesen sind, erstmalig in Deutschland selbst entscheiden, von wem sie welche Hilfe und Unterstützung wollen.

 

Ein  Beispiel verdeutlicht, wie das »Persönliche Budget« funktioniert:

 

Eine gehörlose Frau, Theresia Kalteis, lebt allein und braucht den Austausch mit ihren Kindern und ihrem Bekanntenkreis, was ohne Telefax und/oder Bildtelefon für sie nicht möglich wäre. Ohne diese technischen Hilfsmittel hätte Frau Kalteis also keine Kommunikationsmöglichkeiten und wäre in ihrem Alltagsleben stark beeinträchtigt. Die Folge wären Isolation und die Unmöglichkeit, im akuten Notfall Hilfe herbeizuholen.

 

Für ihre Kommunikation benötigt Frau Kalteis neben den technischen Hilfsmitteln auch Dolmetscherinnen oder Kommunikationshelferinnen, die Termine für sie vereinbaren.

 

Um ein selbstbestimmtes und möglichst autarkes Leben führen zu können, beantragt sie das »Persönliche Budget«.

 

Ein Traum wird wahr – dank des »Persönlichen Budgets«!

 

Mit der Bewilligung des »Persönlichen Budgets« hat Theresia Kalteis nun Möglichkeiten, sich ihr Leben mehr nach ihren eigenen Wünschen einzurichten. Sie erhält einen Laptop, Bildtelefon, Faxgerät sowie einen ISDN-Anschluss von der Telekom eingerichtet.

 

 

 

Jetzt kann sie öfter über das Bildtelefon mit ihren Kindern und Bekannten kommunizieren oder zum Beispiel über den Laptop für Vermittlungsdienst für Hörgeschädigte anrufen

 

Ø  in Notsituationen oder bei Alltagsfragen,

Ø  um einen  Termin zu vereinbaren.

 

Frau Kalteis ist nun in der Lage, sich mit der Außenwelt in größtmöglichem Maß zu verständigen; sie fühlt sich befreit und sicherer, und sie erhält als Unterstützung monatlich eine Kostenerstattung, u. a. für die Anschluss-Gebühr der Telekom sowie Materialkosten.

 

Auch ihre selbst bestellten Dolmetscherinnen oder Kommunikationshelferinnen darf sie selbst frei wählen und muss nicht direkt bei der Dolmetscherzentrale anrufen. Es gibt keine langen Wartezeiten und Termine »irgendwann«.

 

Auf die Weise kann Frau Kalteis ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen und Erfordernissen einrichten und erfährt eine Verbesserung ihrer Lebensqualität in vielen Bereichen:

 

Ø  rasche Hilfe bei Krankheit oder der Notwendigkeit zusätzlicher Hilfe, z.B. für Einkauf oder Arzttermine

Ø  Inanspruchnahme einer Begleitperson ( z.B. persönliche Assistenz)

Ø  Schutz vor Gefahrensituationen durch eine Begleitperson.

 

Auch diese Zusatzhilfen bezahlt sie von ihrem »Persönlichen Budget«.

 

 

Initiative Schlüssel für Alle e.V. 0