Änderungen im Juli 2022

 

Was ändert sich ab 1.7.? Infos zu Bonus, Corona-Test, Mindestlohn & Co.

Neuer Monat, neue Regelungen: Ab 1. Juli 2022 gelten mehrere Änderungen, was Gesetze betrifft.

Eine Übersicht dazu, was gilt, gibt es hier.

 

Auch der Juli hält wieder einige Änderungen für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bereit. Einige Entlastungen sollen greifen. Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt mehr Geld, auch Rentner bekommen ein ordentliches Plus. Für Corona-Bürgertests muss ab Juli im Normalfall bezahlt werden.

Was sich ab 01.07.2022 ändert, erfahrt ihr hier in unserem Überblick

Rentenerhöhung im Juli 2022

 

Zum 1. Juli gibt es eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland. 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen werden profitieren. Bis 2024 werden die Renten zwischen Ost und West angepasst, ab 1. Juli 2024 wird es zwischen den Bundesländern also keine Unterschiede mehr geben. 

 

 

Die Bundesregierung hat eine Rentenerhöhung ab 1. Juli 2022 beschlossen. Auch Bundesrat und Bundestag haben die Erhöhung gebilligt, es steht also fest. Im Westen steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Bis 2024 werden die Renten zwischen Ost und West angepasst, ab 1. Juli 2024 wird es zwischen den Bundesländern also keine Unterschiede mehr geben.

 

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Juli 2022?

Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt ab Juli mehr Geld. Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf zwölf Euro pro Stunde.

 

 

Die erste Erhöhung des Mindestlohns beginnt im Juli 2022. Danach steht schon fest, dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigt. Wann genau ist es soweit? Und was bedeuten die Erhöhungen für den Minijob? Hier der Überblick.

Mindestlohn 2022: Wie hoch ist er aktuell?

Bis zum 30. Juni 2022 lag der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Die alte Bundesregierung hat eine weitere Erhöhung ab dem 1. Juli 2022 vereinbart: Dann beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.

 

Danach hat die Ampel-Regierung eine weitere Erhöhung geplant. Ab dem 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn dann 12 Euro die Stunde betragen.

Ein Bundesland hat in Deutschland sogar eine Sonderregel: In Berlin beträgt der Mindestlohn schon 12,50 Euro - und zwar überall dort, wo das Land Berlin eine Beteiligung hat. Eine weitere Erhöhung auf 13 Euro ist in Planung.

12 Euro brutto oder netto?

Der gesetzliche Mindestlohn wird immer im brutto angegeben. Das heißt, das ist das Gehalt vor Abzügen wie Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern.

 

Mindestlohn & Minijob: Wie viel Geld bekommen Minijobber?

Minijobber haben aktuell eine Verdienstgrenze von 450 Euro. Wer mehr verdient, muss Steuern und andere Abgaben zahlen. Für die Änderung des Mindestlohns ab 1. Juli 2022 ändert sich diese Verdienstgrenze noch nicht. Das bedeutet aber, dass Minijobber weniger arbeiten können, wenn sie unter der Grenze bleiben wollen. Monatlich dürfen Minijobber 43,06 Stunden arbeiten, um bei 450 Euro zu landen.

Ab 1. Oktober wird die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht. Wenn der Mindestlohn am 1. Oktober auf 12 Euro steigt, steigt die Grenze auf 520 Euro.

 

Hartz-4-Bonus ab 1.7.2022

Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro.

 

 

Entlastungspaket 2022: Das müssen Sozialleistungsempfänger jetzt wissen

Das Leben in Deutschland ist teuer geworden, ob Spritpreise oder Heizkosten, besonders Hartz-IV-Empfänger bekommen die Inflation zu spüren. Die jetzt anstehenden Nachzahlungen der Energiekosten treffen besonders viele Sozialhilfeempfänger hart. Es wurden zwei Entlastungspakete geschnürt: Für Bezieher von ALG I und ALG II. 100 Euro bekommen ALG I Empfänger. Hartz-IV-Empfänger hingegen erhalten 200 Euro als Einmalzahlung.

 

So sieht das Entlastungspaket für Arbeitslose aus

  • Bezieher von Sozialleistungen erhalten einen Zuschuss von 200 Euro
  • Die Einmalzahlung bekommt man auf den Regelsatz
  • Der Bonus ist als Einmalzahlung vorgesehen

Wann kommt die Sonderzahlung?

Laut Gesetzentwurf ist die Zahlung der 200 Euro für den Juli geplant. Das Geld wird in dem Monat also zusammen mit den regulären Beträgen auf dem Konto erscheinen.

Das kann individuell ausfallen. Die 100 Euro für ALG-I-Empfänger soll ebenfalls im Juli 2022 ausgezahlt werden.

 

 

 Alle Details zum Bonus gibt es hier nachzulesen.

Kinderbonus im Juli 2022: Einmalige Aufstockung beim Kindergeld

Wegen der gestiegenen Energiepreise wird das Kindergeld einmalig aufgestockt.

Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

 

 

Heizkostenzuschuss: Wer bekommt ihn?

Der Heizkostenzuschuss für Geringverdiener wird nach Angaben des Bundesbauministeriums in einigen Bundesländern im Juli ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen.

 

 

Eine Entlastung folgt auf die nächste: Die Bundesregierung hatte im März einen Heizkostenzuschuss für Geringverdiener beschlossen. Dieser Zuschuss wird ab jetzt bundesweit ausgezahlt. Hier beantworten wir folgende Fragen:

  • Auszahlung: Wie und wann kommt das Geld auf das Konto?
  • Wer bekommt das Geld?
  • Wie viel Geld beträgt der Zuschuss?
  • Wer hat keinen Anspruch auf den Zuschuss?

Heizkostenzuschuss 2022: Wer hat Anspruch auf das Geld?

Der von der Bundesregierung im März beschlossene Heizkostenzuschuss wird ab jetzt bundesweit ausgezahlt. "Er geht an 710.000 Haushalte in ganz Deutschland", sagte die Ministerin für Wohnen und Bauen, Klara Geywitz (SPD).

Folgende Personengruppen erhalten den Heizkostenzuschuss:

 

  • Wohngeldempfänger
  • Studierende & Azubis, die staatliche Hilfe bekommen (z.B. Bafög, AFBG)

Studierende und Azubis dürfen nicht mehr bei den Eltern leben, um vom Heizkostenzuschuss zu profitieren.

Wer kein Wohngeld bezieht oder als Studi/Azubi von Ausbildungsgeldern profitiert, erhält den Heizkostenzuschuss nicht.

 

Wie viel Geld beträgt der Heizkostenzuschuss?

Die Höhe des Geldes unterscheidet sich je nach Haushaltsgröße. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Studierende und Auszubildende erhalten einheitlich 230 Euro.

 

BERLIN

Heizkostenzuschuss Auszahlung: Wann kommt das Geld?

Zuständig für die Auszahlung sind die Länder - einen gemeinsamen Auszahlungstermin gibt es daher nicht. Rheinland-Pfalz hat am 15. Juni als erstes Bundesland den Zuschuss ausgezahlt. Die meisten Bundesländer wollen das Geld nach eigenen Angaben zwischen Juni und September überweisen, wie eine Sprecherin von Geywitz mitteilte.

Auszahlung im Juli 2022:

  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen

Auszahlung im August 2022:

  • Berlin
  • Schleswig-Holstein
  • Hessen

Auszahlung im September 2022:

  • Hamburg
  • Saarland
  • Sachsen

Andere Zeiträume / noch keine Angabe:

Baden-Württemberg gibt als Termin das dritte Quartal von August bis Ende Oktober an.

 

Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen machten noch keine genauen Angaben zum Zeitpunkt.

Antrag für Heizkostenzuschuss 2022

Für den Heizkostenzuschuss muss man keinen Antrag stellen. Die Überweisung erfolgt ganz automatisch.

 

 

Die EEG-Umlage entfällt zum 1.7. – Was bedeutet das?

Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage weg, die Kunden über die Stromrechnung zahlen. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

 

Hier erklären wir:

  • EEG-Umlage: Was ist das? Was bringt die Abschaffung?
  • Stromzähler ablesen: Verbraucherschützer raten dazu
  • Sinkt der Strompreis durch die Abschaffung der EEG-Umlage?

EEG Umlage: Was ist das?

Die Bundesregierung spricht von einer erheblichen Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage.

Die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Bisher beträgt sie 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Das soll Verbraucher entlasten sowie Firmen, die bisher die volle Umlage zahlen - stromkostenintensive Firmen müssen nur eine reduzierte Umlage zahlen. Damit die Absenkung der Umlage von den Energieversorgern an die Verbraucher weitergeben wird, gibt es gesetzliche Vorgaben. „Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben,“ schreibt dazu die Verbraucherzentrale.

 

Sinkt der Strompreis durch die Abschaffung der EEG-Umlage?

Doch was bringt die Abschaffung nun unterm Strich? „Leider ist die mit dem Ende der EEG-Umlage verbundene Senkung der Strompreise um 3,7 Cent zum 1. Juli angesichts der derzeitigen Entwicklungen an den Energiemärkten kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Preise im Stromgroßhandel seien in den vergangenen eineinhalb Jahren extrem gestiegen, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine verschärfe die Situation weiter.

„Je länger das Preisniveau so hoch bleibt, desto weniger können Energieversorger die Kostenanstiege durch vorausschauende Beschaffung ausgleichen und desto stärker schlagen sie sich in den Verbraucherpreisen nieder. Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann das nicht abfedern“, so Andreae.

 

Abschaffung der EEG-Umlage als Entlastung

Die Abschaffung der EEG-Umlage entlastet die privaten Haushalte in diesen schwierigen Zeiten zumindest ein Stück weit, zumal die Mehrwertsteuer anteilig sinke, sagte Thomas Engelke, Energieexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunde pro Jahr verringere sich die Stromrechnung um 154 Euro pro Jahr oder um 77 Euro für das zweite Halbjahr 2022. „Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Stromanbieter nach der EEG-Abschaffung trotzdem den Strompreis erhöhen. Seriös wäre es aber nicht, wenn Anbieter dies kurz nach der Abschaffung der EEG-Umlage tun würden.“

Mittel- bis langfristig wirke das Aus der EEG-Umlage allenfalls preisdämpfend, denn die Strompreise befänden sich seit Herbst letzten Jahres im kontinuierlichen Aufwärtstrend, so Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox. „Spätestens zum Jahreswechsel rechnen wir erneut mit flächendeckenden Strompreiserhöhungen für Millionen Haushalte.“

Weitere staatliche Maßnahmen könnten den Preisanstieg vollständig abfangen - nämlich eine Senkung der Stromsteuer und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas, so Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24.

 

EEG-Umlage: Stromzähler jetzt ablesen?

Verbraucherexperten raten, den Stromzähler am Donnerstag (30.6.) oder Freitag (1. Juli) abzulesen.

Zum 1. Juli 2022 wird die Umlage abgeschafft, das heißt, dass Stromanbieter den Preis um dessen Höhe senken müssen. Die Verbraucherzentrale rät daher, den Stromzähler abzulesen und den Stand an den Stromanbieter zu schicken. Allerdings rät sie das hauptsächlich denjenigen, die mit Strom auch heizen. Denn: Im Laufe des Jahres ändert sich der Verbrauch zum Teil erheblich bei denjenigen, die im Winter auch noch mit Strom heizen. Für alle anderen reicht es in der Regel aus, die Schätzung des Stromanbieters zu nehmen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann natürlich trotzdem den Stand ablesen.

 

 

 

 

Corona-Tests sind nicht mehr für alle kostenlos

 

Das Angebot kostenloser Schnelltests für alle endet mit dem Juni. Gratis bleiben „Bürgertests“ nur noch für bestimmte Risikogruppen: Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten. In der Regel werden nun drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig: zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App.

 

 

Seit ein paar Wochen steigen die Corona-Infektionszahlen in Deutschland wieder an. Verantwortlich dafür ist unter anderem die ansteckendere Omikron-Variante BA.5. Mitte Juni wurde bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die kostenlosen Corona-Tests für alle abschaffen will.

  • Kostenlose Corona-Tests - Warum läuft diese Maßnahme aus?
  • Wer soll künftig noch Anspruch auf die Gratis-Tests haben?

Hier gibt es alle Infos zu den Plänen des Gesundheitsministers:

Kostenlose Corona-Tests - Warum läuft diese Maßnahme aus?

In den vergangenen Monaten konnten sich die Menschen in Deutschland mit einem Schnelltest kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten dafür wurden über die Krankenkassen abgerechnet. Bei Verdacht gab es einen PCR-Test hinterher. Auch der war für die Bürger kostenlos.

Die Finanzierung der Maßnahme hatte die Bundesregierung aber nur bis Ende Juni geregelt. Das ist jetzt ausgelaufen.

 

Wer soll künftig noch Anspruch auf die Gratis-Tests haben?

Diee kostenlosen Tests für alle gibt es ab dem 30. Juni 2022 nicht mehr. Lauterbach hat den Empfängerkreis für Gratis-Tests stark geschränkt. Ab jetzt haben folgende Gruppen Anspruch auf kostenlose Corona-Tests :

  • Patienten mit Symptomen
  • Kleinkinder und Schwangere
  • Angestellte bei Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Kostenlose Tests etwa für den Besuch von Konzerten oder Familienfesten werde es nicht mehr geben, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

 

Kosten von Corona-Tests ab jetzt: Wie hoch ist der Preis?

Wer sich in Teststationen oder Apotheken auf Corona testen lassen will, muss vom 30.06.2022 an drei Euro zuzahlen. Eine neue Verordnung der Bundesregierung macht Schluss mit dem Gratis-Bürgertest.

 

 

Erklärung zur Grundsteuer

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über die Plattform Elster - mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer - und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.

 

Kosten für den Trisomie-Bluttest

Die Kosten von vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie werden ab Juli von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, wonach der Bluttest auf die Trisomien 13,18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung der Schwangeren vorgenommen und bei den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden kann. Mit der Untersuchung von fetaler DNA aus mütterlichem Blut sollen invasive und risikobehaftete Methoden wie Fruchtwasseruntersuchungen vermieden werden.

 

Der Kündigungsbutton im Internet kommt

Ab Juli wird es leichter, im Internet Verträge zu kündigen - der sogenannte Kündigungsbutton kommt.

Das schreibt das Gesetz über faire Verbraucherverträge vor. Wenn ein Unternehmen über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite auch wieder zu kündigen. Der Button gilt etwa für Abos für Zeitschriften oder Streamingdienste sowie für Fitnessstudio- oder Mobilfunkverträge. Fehlt ein Button, obwohl ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, ist eine fristlose Kündigung möglich.

 

Rücknahme alter Elektrogeräte im Supermarkt und in der Drogerie

Ab Juli müssen Supermärkte und Drogerien ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen.

Kleinere Geräte wie Wasserkocher, Handys und Taschenlampen können unabhängig vom Neukauf eines Produkts zurückgegeben werden. Bei größeren Geräten wie Staubsaugern und Kühlschränken können die Altgeräte gegen einen Neukauf abgegeben werden. Voraussetzung dafür, dass die Läden den Elektroschrott annehmen, sind eine bestimmte Verkaufsfläche und dass sie selbst regelmäßig Elektrogeräte anbieten.

 

 

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