Persönliches Budget für Menschen mit Hörbehinderungen

Es gibt zwei verschiedenen Formen von Subjekt und Objekt:

Menschen mit Hörbehinderungen möchten als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft leben. Dazu gehört, dass sie verantwortlich für ihr Leben sein können. Zu diesem Zweck müssen sie vom »Objekt der Fürsorge« wegkommen und hin zum »Subjekt des Handelns«. Die Bundesregierung greift diesen Paradigmenwechsel auf. Der Gesetzentwurf zum Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zeigt dies unter dem Titel »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen«.

Seit dem 01.07.2001 haben hörbehinderte Menschen das Recht, zur Verständigung Gebärdensprache zu verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher trägt die Behörde oder der für die Sozialleistung zuständige Leistungsträger (Art. 9 Sozialgesetzbuch IX. Buch).

Braucht ein Gehörloser Hilfe, dann schreibt er ein Telefax an die Dolmetscherzentrale und wartet auf einen Termin mit dem Dolmetscher, der Behörde, Versicherung, Bank etc. Hierbei sind derzeit Wartezeiten von mindestens 2 - 4 Wochen oder länger einzukalkulieren. Die Behörde bzw. der zuständige Leistungsträger zahlt nach Abrechnung direkt an den Dolmetscher.

Objekt bedeutet: Gehörlose haben ein persönliches Budget nicht beantragt. Die Dolmetscherzentrale besorgt den Dolmetscher und erledigt die Abrechnung ohne  Einbeziehung des betroffenen Gehörlosen.

Objektive Perspektive:

-          Normalisierung: »Ein Leben so normal wie möglich. «

Bedeutung: Die Gelder/Leistungen durch Leistungsträger werden direkt mit dem Dolmetscher abgerechnet (Objektives Handeln)

2008 wandelte der Rechtsanspruch des »Persönlichen Budgets« die Zielvorstellungen in Richtung »Subjekt statt Objekt«. Damit erhalten Gehörlose mehr Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit.

Subjektive Perspektive:

- Selbstbestimmung »Kontrolle über das eigene Leben«

- Selbständigkeit, Wahlmöglichkeit

- Schnelle Hilfe durch kürzere Wartezeiten

- Schnelle Einsatzbereitschaft.

Beispiel: Ich bin Budgetnehmer. Ich möchte selbst entscheiden,  bestelle Dolmetscher oder Kommunikationshelfer selbst. Ich vereinbare einen Termin und zahle selbst an den Dolmetscher oder Kommunikationshelfer. Das ist subjektives Handeln.

- Hilfe zur Kommunikation nach individuellem Bedarf

- Hilfe zur selbständigen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Der Hilfeempfänger kann hierzu eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzuziehen. Das bedeutet, dass wir durch das persönliche Budget ein stärkeres Wahl- , Wunsch- und Entscheidungsrecht erhalten.

Das »persönliche Budget« versetzt Menschen mit Hörbehinderungen in die Lage, selbst über die Gestaltung ihres Alltags zu bestimmen. Sie können Art, Umfang und Zeitpunkt der Hilfe eigenverantwortlich festlegen.

Die Würde des Menschen ist »unantastbar«. Mit diesen Worten räumt das Grundgesetz allen Menschen - mit und ohne Behinderung - das Recht ein, ihr Leben selbst zu gestalten.

Für Menschen mit Hörbehinderungen wird es durch das »persönliche Budget« selbstverständlich, ihr Leben autonom, selbstbestimmt, selbständig, unabhängig und eigenwirtschaftlich zu gestalten.

 

Persönliches Budget für Menschen mit Hörbehinderungen:

Es gibt zwei verschiedenen Formen in Subjekt und Objekt:

Menschen mit Hörbehinderungen wollen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft leben und demzufolge selbst verantwortlich für ihr Leben sein – sie wollen weg vom „Objekt der Fürsorge“ hin zum „Subjekt des Handelns“. Die Bundesregierung greift diesen Paradigmentwechsel in ihrem Gesetzentwurf zum Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) mit dem Titel “Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ auf.

Seit 01.07.2001 haben hörbehinderte Menschen das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen (Artikel 9 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch).

Wenn ein Gehörloser Hilfe braucht, schickt er per Fax der Dolmetscherzentrale seine Terminanfrage für die Zurverfügungstellung eines Dolmetschers. Die Wartezeit beträgt ca. 2-4 Wochen oder länger. Dann erhält er einen Termin für Besuche, Absprachen bei Behörden, Versicherung, Banken, etc. Behörden zahlen als zuständiger Leistungsträger direkt nach Abrechnung an den Dolmetscher.

Das ist objektive Hilfe, das bedeutet der Gehörlose hat das persönliches Budget nicht beantragt. Die Dolmetscherzentrale besorgt der Dolmetscher und erledigt die Abrechnung, ohne den Gehörlosen mit einzubeziehen.

Es gibt aber noch eine zweite Form die subjektive Hilfe: Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget und einen Wandel der Zielvorstellungen – Subjekt statt Objekt.

Die subjektive Hilfe bietet den Gehörlosen mehr Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit, somit mehr Kontrolle über das eigene Leben. Er hat die Wahlmöglichkeit für eine schnelle bedarfsgerechte Hilfe und Einsatzbereitschaft.

Ich habe mich für das persönliche Budget und somit für die subjektive Hilfe entschieden, weil ich selbst entscheiden möchte, wann und wen ich als Dolmetscher oder Kommunikationshelfer bestelle. Damit erhalte ich Hilfen zur Kommunikation nach meinem individuellen Bedarf, für meine selbständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und engagiere eine Hilfe meines Vertrauens, die ich dann auch selbständig bezahlen muss.

 

Diese subjektive Hilfe durch das persönliche Budget bedeutet, dass wir selbst entscheiden können, mehr Wahl-, Wunsch- und Entscheidungsrechte haben. Menschen mit Hörbehinderungen werden in die Lage versetzt, selbst zu bestimmen, wie sie ihren Alltag gestalten – selbst bestimmt und selbständig.

Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das Grundgesetz räumt allen Menschen mit und ohne Behinderung – das Recht ein, sich ihr Leben selbst zu gestalten.

Was ich allerdings nicht verstehen kann ist, warum wird den gehörlosen Menschen die Inanspruchnahme der subjektiven gegenüber der objektiven Hilfe so schwer gemacht?

Bei der objektiven Hilfe werden die Kosten sofort durch den Leistungsträger beglichen. Die Zahlung eines persönlichen Budgets zur kommunikativen subjektiven Hilfe wird verzögert, verweigert oder von vielen Auflagen wie z. B. vom Einkommen abhängig gemacht. Das wird sehr oft schon als Diskriminierung verstanden.

 

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